Die Einführung der Grundrente im Jahr 2021 war ein wichtiger Schritt, um die soziale Gerechtigkeit in Deutschland zu stärken. Doch die damit verbundene Einkommensprüfung sorgt für Unmut und Bürokratie. Es ist daher an der Zeit, diese Prüfung abzuschaffen und die Grundrente bedingungslos an alle Berechtigten auszuzahlen. Das fordern Sozialverbände, das fordert nunmehr auch die SPD.
Lesen Sie in unserem Artikel den Stand der Dinge zur Abschaffung der Einkommensprüfung bei der Grundrente.
Was bewirkt die Einkommensprüfung bei der Grundrente?
Die Einkommensprüfung beim Grundrentenzuschlag soll wegfallen – das ist die Forderung von Sozialverbänden und der SPD. Auch die FDP spricht sich dafür aus.
Die Grundrente soll Rentner mit langen Versicherungszeiten, die dennoch nur eine kleine Rente erhalten, einen Zuschlag bringen. Dieser Grundrentenzuschlag wird nicht an jeden ausgezahlt, sondern es erfolgt eine Prüfung durch die Rentenversicherung. Danach wird die Höhe des Grundrentenzuschlags festgelegt.
Grundlage hierfür sind Steuerdaten, die die Rentenversicherung von den Finanzbehörden bekommt. Maßgeblich für die Berechnung sind die letzten, vollständig vorliegenden Steuerdaten. Für das Jahr 2024 rühren diese Steuerdaten in den meisten Fällen aus dem Jahr 2021 her. Wenn sich das Einkommen des Rentners geändert hat und liegt es höher als der monatlichen Freibetrag von 1375 Euro, hat dies Auswirkungen auf die Höhe des Grundrentenzuschlags.
Warum die Einkommensprüfung wegfallen sollte
Die Grundrente soll die Lebensleistung von Menschen mit niedrigen Renten anerkennen. Die Einkommensprüfung verunsichert und ist in ihrer Berechnungsmethode ungerecht. Sie führt zu Rentenkürzungen.
Außerdem ist sie sehr teuer. Etwa ein Viertel der Summen, die für die Grundrente aufgewendet werden, gelangt nicht zu den Rentnern, sondern wird von der Bürokratie verschlungen, von den Kosten der jährlichen Einkommensprüfung. Das erklärte die rentenpolitische Sprecherin der FDP, Anja Schulz.
Was wird bei der Einkommensprüfung berücksichtigt?
Die Einkommensüberprüfung für den Bezug der Grundrente geschieht jedes Jahr. Für den vollen Grundrentenzuschlag ist es notwendig, dass das Monatseinkommen als Rentner 1.375 Euro für Alleinstehende oder 2.145 Euro für Eheleute oder Lebenspartner nicht übersteigt. Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen. Berücksichtigt werden bei der Prüfung z.B. Mieteinkünfte, eine Pension oder betrieblicher oder private Renten. Außerdem werden der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages berücksichtigt.
Sozialverbände fordern die Abschaffung der Einkommensprüfung
Insbesondere der Sozialverband Deutschland fordert die Abschaffung der Einkommensprüfung.
Auch die SPD und die FDP sprechen sich hierfür aus.
Die Einkommensprüfung beruht auf einem Kompromiss der Vorgängerregierung. Dies CDU bestand auf die Einkommensprüfung. Ohne diese wäre sie nicht bereit gewesen, die Grundrente einzuführen.
Die Grundrente war Anfang 2021 für Rentner eingeführt worden, die mindestens 33 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Es handelt sich um einen Zuschlag zur Rente, den Grundrentenzuschlag. Er beträgt nach Angaben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durchschnittlich 86 Euro.
Nur 5 Prozent der Rentner profitiert von der Grundrente – 70 Prozent sind Frauen
Den Grundrentenzuschlag erhalten nur sehr wenige Rentner. Nimmt man die Zahlen des Jahres 2023 sind es etwa 5 %, 1,1 Millionen Rentner. Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 21 Millionen Rentner. Weit mehr als die Hälfte der Grundrentenbezieher sind Frauen, etwa 70 Prozent.
CDU hält an Einkommensprüfung fest
Die CDU (jetzt Oppositionspartei) möchte die Einkommensprüfung beibehalten. Ihr sozialpolitischer Sprecher Stephan Stracke erklärte, man würde nach dem Gießkannenprinzip handeln, wenn man auf die Einkommensprüfung verzichten würde.
Fazit
Die Abschaffung der Einkommensprüfung bei der Grundrente ist ein Gebot der Gerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Weiterführende Informtionen zur Grundrente
Freibetrag beim Wohngeld und Grundsicherung für Rentner mit Grundrentenzuschlag
Quellen
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.