Sommer, Sonne, Strand – und das alles kostenlos! Das Land NRW ermöglicht auch 2024 wieder Familien mit geringem Einkommen einen unvergesslichen Urlaub. Bis zu 7 Tage können Sie in einer Familienferienstätte in NRW oder bundesweit entspannen – mit Vollpension und Freizeitangeboten inklusive!
7 Tage Gratis-Urlaub für Familien vom Land NRW
Nicht jede Familie verfügt über ausreichend finanzielle Mittel, um sich eine kostspielige Auszeit zu gönnen. Daher unterstützt die Regierung von Nordrhein-Westfalen wie in den Vorjahren das Projekt „Familienzeit NRW“. Es ermöglicht Familien aus NRW, gemeinsam Zeit in einer speziellen Ferieneinrichtung zu verbringen, wie es in der offiziellen Mitteilung des Familienministeriums heißt. Durch die Übernahme der Kosten möchte das Land insbesondere jene unterstützen, die sich normalerweise keinen Urlaub leisten können. Das Programm richtet sich vor allem an Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern und niedrigem Einkommen.
Kriterien müssen erfüllt sein
Familien, die gemäß § 53 der Abgabenordnung förderberechtigt sind, erhalten finanzielle Unterstützung für ihren Urlaub. Dazu gehören Personen, deren Einkommen das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe nicht übersteigt, wie es in der Abgabenordnung festgelegt ist. Darüber hinaus zählen auch Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung zur Zielgruppe der Urlaubsförderung.
So einfach geht es
- Einkommensgrenzen prüfen: Ob Ihre Familie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, erfahren Sie auf der Website des Landes NRW.
- Antragsformular ausfüllen: Das Formular finden Sie ebenfalls online oder bei den Beratungsstellen der Diakonie und des Caritasverbandes.
- Antrag abschicken: Ihren Antrag können Sie postalisch oder online einreichen.
Sieben Nächte plus Vollpension das erwartet Sie
Und was erwartet Familien beim kostenlosen Urlaub? Das Land NRW übernimmt die Kosten für „drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte inklusive Vollverpflegung.“ Jede Familie muss einen Eigenanteil von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind leisten. Bei Unterschreiten einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt dieser Betrag. Zusätzliche Ausgaben vor Ort werden ebenfalls von den Familien getragen. Wie im Vorjahr können Familien mit genehmigtem Antrag einen Aufenthalt in einer „Familienferienstätte“ in NRW oder bundesweit buchen. Für das Jahr 2024 stehen in NRW folgende Unterkünfte zur Auswahl:
Familienferienstätte St. Ludger
Auf der Hardt 40
53949 Dahlem-Baasem
Heinrich Lübke Haus
Zur Hude 9
59519 Möhnesee-Günne
Matthias-Claudius-Haus
Matthias-Claudius-Weg 1
59872 Meschede-Eversberg
Naturfreundehaus Käte Strobel
Käte-Strobel-Weg 30
51647 Gummersbach
Naturfreundehaus Teutoburg
Detmolder Str. 738
33699 Bielefeld
Weitere Informationen und Antragstellung:
Die Familienerholung wird über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. organisiert. Der Antrag kann online über die Seite des Reisedienstes unter gestellt werden. Der Reisedienst steht sehr gerne auch telefonisch unter 0800 0005627 (kostenfrei) für Fragen rund um den Urlaub und zur Antragstellung zur Verfügung. Weitere Informationen findet man auf der Seite des Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW:
Kontakt:
Herr Axel Nickol
Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.
Fachbereich Reise und Erholung
Nicolaistraße 2
59423 Unna
Land NRW stellt 3,4 Millionen Euro zur Verfügung
Die große Resonanz auf die ‘Familienzeit NRW’ verdeutlicht den hohen Bedarf an gemeinsamer Zeit und Entspannung mit der Familie – besonders in einer Zeit, die von Krisen und Konflikten geprägt ist”, erklärt Josefine Paul, Familienministerin von NRW. Während im Jahr 2023 noch 4,5 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung standen, wird dieses Jahr immerhin eine Förderung von 3,4 Millionen Euro bereitgestellt.