Bürger & Geld:  Pflegegrad 2 – diese Leistungen und Zahlung gibt es!

Wer einen festgestellten Pflegegrad 2 hat, kann von der Pflegekasse finanzielle Unterstütungsleistungen erhalten, insbesondere ein Pflegegeld. Wir erklären, auf welche Leistungen ein Anspruch besteht und wie sich das Verhältnis zu Bürgergeld und Rente darstellt.

Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2? Welche Leistungen gibt es?

Wer pflegebedürftig ist, hat  Anspruch auf verschiedene Leistungen von der Pflegekasse. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad. Dieser wird aufgrund einer  Begutachtungs durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt.

 In diesem Artikel liegt der Fokus auf dem Pflegegrad 2 und den damit verbundenen finanziellen Unterstützungen. Des Weiteren beleuchten wir, welche Auswirkungen das Pflegegeld auf Bürgergeld oder eine Rente haben kann.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Welche finanzielle Unterstützung gibt es von der Pflegekasse bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 leistet die Pflegekasse vielfältige Unterstützung und auch eine Geldzahlung. Wie hoch ist das Pflegegeld?

Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss der/die Pflegebedürftige folgende Kriterien erfüllen:

  • Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und/oder hauswirtschaftlicher Versorgung.

Bei der Begutachtung werden unterschiedliche Lebensbereiche in die Bewertung einbezogen. Diese sogenannten Module gehen mit verschiedener prozentualer Gewichtung in die Bewertung der Pflegebedürftigkeit ein.

  1. Mobilität (10 Prozent)
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent)
  4. Selbstversorgung (40 Prozent)
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)

Bei den Modulen 2 und 3 wird nur das Modul mit dem höheren Punktwert in die Berechnung einbezogen und mit 15% gewichtet.

Mithilfe dieser Kriterien wird bewertet, inwieweit die Selbstständigkeit der betreffenden Person eingeschränkt ist und ob die Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 erfüllt sind.

Wenn die gewichtete Gesamtpunktzahl einen Wert zwischen 27 und 47,5 Punkten erreicht, liegt der Pflegegrad 2 vor.


Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen von der Pflegekasse, darunter:

Pflegegeld

Das Pflegegeld kann zur Finanzierung der Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn verwendet werden. Im Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 332 Euro pro Monat.

Zur Auszahlung des Pflegegeldes siehe hier: Pflegegeld Auszahlung 2024

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen werden von ambulanten Pflegediensten erbracht. Der Anspruch auf Pflegesachleistungen liegt bei Pflegegrad 2 bei 761 Euro pro Monat.

Kombinationsleistung

Es ist möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ermöglicht die Finanzierung einer Ersatzpflege, wenn die pflegenden Angehörigen verhindert sind. Der Anspruch auf Verhinderungspflege liegt bei 1.612 Euro pro Jahr.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bietet die Möglichkeit, pflegebedürftige Menschen für einen begrenzten Zeitraum in einer stationären Einrichtung zu pflegen. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege liegt bei 1.612 Euro pro Jahr.

Tagespflege

Die Tagespflege bietet pflegebedürftigen Menschen tagsüber Betreuung und Unterstützung in einer teilstationären Einrichtung. Der Anspruch auf Tagespflege liegt bei 1.144 Euro pro Monat.

Zusätzliche Leistungen

  Hilfsmittel: Die Pflegekasse kann die Kosten für Hilfsmittel wie z.B. Rollatoren oder Pflegebetten übernehmen.

Wohnraumanpassung

Die Pflegekasse kann die Kosten für die Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse des/der Pflegebedürftigen übernehmen.


Pflegegeld bei Pflegegrad 2 und Bürgergeld

Beim Bürgergeld wird Einkommen grundsätzlich angerechnet. Beim Pflegegeld gilt dies jedoch nicht. Bürgergeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts, das Pflegegeld dient der Sicherstellung der Pflege. Beide Gelder verfolgen unterschiedliche Zwecke. Aus diesem Grund erfolgt keine Anrechnung des Pflegegeldes auf das Bürgergeld. Weitere Infos hierzu hier: Pflegegeld und Bürgergeld

Pflegegeld bei Pflegegrad 2 und Rente

Eine Anrechnung des Pflegegeldes auf die normale Rente erfolgt nicht. Grundsätzlich wird kein Einkommen auf die Rente angerechnet, jedenfalls wenn es um die Altersrente geht. Pflegegeld wird aber auf keine Form der Rente angerechnet. Eine Ausnahme besteht auch dann nicht, wenn ergänzend zur Rente Grundsicherung im Alter bezogen wird. Es gilt dasselbe wie beim Bürgergeld: Pflegegeld wird nicht auf die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angerechnet. Weitere Infos hier: Pflegegeld und Rente


Pflegegeld und Steuern

Muss das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 versteuert werden? Die Antwort lautet: nein. Pflegegeld muss nicht versteuert werden, da es als Ausgleich der Aufwendungen für Pflegeleistungen gezahlt wird.

Zusammenfassung zu finanziellen Leistungen bei Pflegegrad 2

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Der Pflegegrad 2 bietet pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine Reihe von finanziellen Unterstützungen. Am bekanntesten ist das Pflegegeld. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom individuellen Bedarf. Die Pflegekassen bieten hierzu eine Beratung an.