Am 1. Januar 2023 wird in Deutschland das Bürgergeld eingeführt werden. Es ersetzt das Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Zudem wir der Regelsatz um über 50 Euro angehoben. Alleinstehende erhalten 502 Euro plus die Kosten der Unterkunft.
Zudem werden weitere Erleichterungen für Bedürftige eingeführt: Bürgergeld-Empfänger dürfen mehr Geld nebenher verdienen, ohne dass ihrer Regelsätze gekürzt werden. Auch die Vermögensfreigrenze, ab der Ersparnisse angerechnet werden, wird angehoben. Des Weiteren dürfen Bürgergeld-Empfänger zwei Jahre lang in ihrer gegenwärtigen Wohnung verbleiben, selbst wenn die Miete unangemessen hoch i. S. d. SGB II ist.
Kritik am Bürgergeld
Aus einigen politischen Lagern kommt Kritik. So wird hinterfragt und angezweifelt, ob sich Arbeiten in Deutschland noch lohnen würde.
Wohlfahrtsverbände hingegen bemängeln, dass die von der Regierung geplante Anhebung des Regelsatzes auf 502 Euro nicht ausreichend sei, um ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherzustellen.
Lohnt sich Arbeiten noch?
Die klare Antwort lautet: ja. Es gibt so gut wie keine Konstellationen, in denen das Bürgergeld höher ist als das Arbeitseinkommen, selbst wenn man den Mindestlohn als Basis nimmt.
Außerdem ist das Bürgergeld eine nachrangige Sozialleistung. Anspruch auf Bürgergeld besteht erst dann, wenn andere Leistungen und die eigene Arbeitskraft nicht greifen. Es handelt sich beim Bürgergeld des SGB II nämlich nicht um eine bedingungsloses Bürgergeld oder gar bedingungsloses Grundeinkommen.
Vorrangige Sozialleistungen sind z.B. Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld
Zudem: Wer seine Arbeitsstelle kündigt, um Bürgergeld zu erhalten, hat sich schulhaft und pflichtwidrig verhalten und muss mit Sanktionen, also einer Kürzung des Bürgergeldes um 30 Prozent rechnen.
Bezieher von Bürgergeld müssen sich aktiv um einen neuen Job bemühen, zumutbare Jobs, die Ihnen vom Jobcenter angeboten werden, auch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, müssen sie annehmen.
Ein großer Nachteil des Bürgergeld-Bezugs ist, dass nicht in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt wird. Ein Leistungsbezug mindert somit spätere Rentenzahlungen.
Wird die Grenze zwischen arbeitenden und nicht arbeitenden Menschen teilweise verwischt?
In manchen Wirtschaftsbereichen verwischt das neue Bürgergeld die Grenzen zwischen arbeitenden und nicht arbeitenden Menschen mehr als das unter der bisherigen Hartz IV / Arbeitslosengeld II Regelung der Fall ist. Denn es ist richtig, dass durch das Bürgergeld das Einkommen der Ärmsten der Gesellschaft angehoben wird, während das Einkommen der arbeitenden Menschen gleich bleibt.
Allerdings lässt sich daraus nicht der Schluss ziehen, dass das Bürgergeld nicht erforderlich ist oder gar zu viel an Leistung bietet. Es muss vielmehr auf die andere Seite der Grenze geschaut werden: Die Einkommenssituation der arbeitenden Bevölkerung in den Niedriglohnbereichen muss verbessert werden! Nicht umgekehrt müssen die Armen noch ärmer werden – und das würden sie ohne das neue Bürgergeld ohne Zweifel.