Das Gehalt des Partners kann bei der Berechnung der Grundrente der Ehefrau berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise der Deutschen Rentenversicherung wurde gemäß einem Urteil des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts, das am Montag veröffentlicht wurde, als verfassungsgemäß eingestuft.
Zusammenfassung des Berufungsfalls Eine Berufung einer Ehefrau gegen eine entsprechende Entscheidung eines anderen Sozialgerichts wies das Landessozialgericht (LSG NRW) in Essen zurück. (AZ: L 18 R 707/22)
Hintergrund zur Entscheidung der Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte der Klägerin laut Gericht eine Altersrente bewilligt, jedoch keinen Grundrentenzuschlag für langjährige Versicherung, da das anzurechnende Einkommen des Ehemannes höher als der Zuschlag war.
Kritik der Klägerin Laut Gericht hatte die Klägerin bemängelt, dass die Einkommensanrechnung gegen das Grundgesetz verstoße, weil verheiratete oder in Lebensgemeinschaft lebende Menschen dadurch gegenüber unverheirateten benachteiligt würden.
Urteil des Landessozialgerichts Das Gericht stellte fest, dass der Nachteil der Einkommensanrechnung durch die Gesamtbetrachtung aller Regelungen, die mit der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft verbunden sind, sowohl in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung als auch in anderen Bereichen ausgeglichen wird.
Zielsetzung und Rechtfertigung der Grundrente Es sollte berücksichtigt werden, dass die Grundrente nicht nur dazu dient, die Lebensarbeitsleistung anzuerkennen, sondern auch eine verbesserte finanzielle Absicherung für langjährig Versicherte zu gewährleisten. Dieses Ziel wird erreicht, da Personen mit Anspruch auf Grundrente ein Einkommen oberhalb des Grundsicherungsbedarfs haben, selbst wenn das Einkommen ihres Ehepartners berücksichtigt wird.
Bewertung der Versorgung von Ehegatten Das Gericht wies darauf hin, dass Ehepartner aufgrund ihrer gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung wirksamer versorgt seien als Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Möglichkeit der Revision Eine Revision wurde zugelassen.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.