Ostern steht vor der Tür und damit auch der Monat April 2024. Er bringt wichtige Änderungen für Rentner. Hinsichtlich der Rente sind Neuigkeiten immer wieder interessant, denn sie beziehen sich hauptsächlich auf die Finanzen. Insbesondere der Tag der Rentenauszahlung ist wichtig; schließlich müssen Rentner ihre Miete und sonstigen Rechnungen pünktlich zahlen.
Lesen Sie was unsere Rentenexperten hinsichtlich der wichtigen und interessanten Änderungen für Rentner für April 2024 zusammengestellt haben!
Rentenzahlung im April 2024
Welche Änderungen kommen im April 2024 für Rentner? Informieren Sie sich hier über wichtige Neuerungen hinsichtlich der Rente.
Die Rente für April 2024 wird für die meisten Rentner am 30.4.2024 ausgezahlt. Dieser Tag ist der Rentenzahltag für alle, die die Rente nachschüssig erhalten. Das sind die überwiegende Zahl der Rentner. Für Rentner, die ihre Rente vorschüssig erhalten, liegt der Tag der Rentenzahlung für April noch im März, vor Ostern. Die Rentenaus zahlung fällt auf den Gründonnerstag, den 28.03.2024. Die Tage danach bis zum 2. April sind keine Werktage bzw. Bankarbeitstage.
Der 30. April ist auch für diejenigen Rentner, die ihre Rente vorschüssig erhalten, ein Rentenzahltag, und zwar für die Mai Rente; an diesem Tag erfolgt ihre Auszahlung.
Rentenerhöhung 2024 – Bekanntgabe erst im April?
Gegen Ende März 2024 will der Bundesarbeitsminister die Rentenwerte der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 bekanntgeben. Dies wurde von einigen Wochen mitgeteilt, s. hier: Bekanntgabe der Rentenerhöhung 2024. Bisher ist das noch nicht geschehen. Möglicherweise werden die Werte der Rentenerhöhung erst Anfang April veröffentlicht.
Wie hoch die Anhebung der Rente 2024 ausfallen könnte, ist hier nachzulesen: Rentenerhöhung 2024 Prognose.
Neu im März: Geburtsjahrgänge, die im März 2024 erstmals eine Altersrente beziehen können
Der Renteneintritt zum 1. Apüril 2024 ist für unterschiedliche Geburtsjahrgänge möglich, mit und ohne Abschlag von der Rente. Wie immer, differenzieren wir wischen vier unterschiedlichen Rentenarten.
Regelaltersrente
Die Geburtsjahrgänge vom 02.03.1958 bis einschließlich 01.04.1958 können mit Vollendung des 66. Lebensjahres zum 1. April 2024 in Rente gehen.
Die Altersrente für langjährig Versicherte
Die Geburtsjahrgänge vom 02.03.1961 bis 01.04.1961 können erstmals zum 1. März 2024 die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen. Dazu ist jedoch, wie bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Wartezeit von 35 Jahre benötigt. Der Rentenabschlag beträgt 12,6 Prozent der regulären Rente.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Menschen, die am 1.1.1960 geboren sind, können mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Kalendermonaten die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erstmals am 01. Mai 2024 beanspruchen. Voraussetzung ist natürlich, dass die 45 Jahre Wartezeit am 01.05.2024 nachgewiesen sind. Hier fällt kein Abschlag an. Wer am 1.1.1960 geboren ist, kann also erst ab dem 1.5.2024 in Rente gehen, nach 64 Jahren und 4 Monaten. Denn: am 01.04.2024 wird das Lebensalter für diese Rente erst vollendet – an diesem Tag liegen die Anspruchsvoraussetzungen für diese Rente noch nicht vor!
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die in der Zeit vom 02.07.1962 bis 01.08.1962 geboren sind, können am 1. April 2024 erstmals die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Der Abschlag beim erstmaligen frühestmöglichen Beginn der Rente beträgt jedoch 10,8 Prozent der Rente.
Zahlung freiwilliger Rentenbeiträge für 2023 bis zum 02. April 2024 möglich
Für das abgelaufene Jahr 2023 können noch bis zum 2. April 2024 freiwillige Rentenbeiträge geleistet werden. Ans sich ist dies nur bis Ende März möglich, da der Tag jedoch auf einen Sontag fällt, der 1. April ein Feiertag ist (Ostermontag), verlängert sich die Zahlungsfrist bis zum 2. April um 24.00 Uhr.
Bis zu diesem Tag kann noch ein Antrag auf Beitragsleistungen für freiwillige Beiträge zur Rentenkasse nach § 7 SGB VI gestellt werden. Wichtig: Der Antrag muss vor Fristende beim Rentenversicherungsträger eingegangen sein. Absenden allein reicht nicht.
Rentner und Führerschein
Es gibt Rentner, die ihren Führerschein im späten Alter machen. Für diese Personengruppe gibt es ab dem 1. April eine Änderung bei der theoretischen Führerscheinprüfung zu beachten (wie für alle anderen, die ihren Führerschein nach dem 1. April 2024 machen, auch). Sowohl für den Autoführerschein als auch für weitere Führerscheinklassen wird der Fragenkatalog bei der theoretischen Führerscheinprüfung am 1. April 2024 um zahlreiche Fragen erweitert. Welche Fragen sind neu und ergänzen den Prüfungskatalog? Dies findet man heraus, indem man die verwendete Führerschein-Lern-App aktualisiert.
Wenn Ihre Theorieprüfung noch im März 2024 stattfindet, sind Sie von der Fragenänderung nicht betroffen. Wenn Ihre Theorieprüfung jedoch nach dem 1. April 2024 stattfindet, müssen Sie sich auf die neuen fragen einstellen. Aber wie gesagt: das wird kein großes Problem werden.
Rentner oft nur inderekt betroffen: Änderungen beim Elterngeld ab 01.04.2024
Von dieser Änderung sind Rentner oft nur inderekt betroffen, über ihre Kinder oder Enkelkinder: Ab dem 1. April stehen Änderungen beim Elterngeld ins Haus. Betroffen sind Geburten ab diesem Datum. Weniger Eltern werden Anspruch auf Elterngeld haben, denn es werden die Einkommensgrenzen gesenkt, bis zu denen es Elterngeld gibt. Zudem ist nur noch ein Partnermonat beim Basiselterngeld möglich. Einzelheiten können Sie hier nachlesen: Änderungen beim Elterngeld ab April 2024.
Canabis zum 1. April 2024 legalisiert
In den Medien ist von einer Legalisierung von Canabis die Rede. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Danach soll ein begrenzter Gebrauch von Canabis legal werden, und zwar ab dem 1. April 2024. Doch der Bundesrat muss dem noch zustimmen. Das ist bisher nicht erfolgt. Der Bundesrat berät am 22. März 2024. Der Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens bleibt also abzuwarten.
Auch von der Canabis Legalisierung sind Renter nur in sehr geringer Zahl betroffen. Es geht hier übrigens nicht um den medizinischen Gebrauch. Dieser ist schon längst zulässig, allerdings nur in medizinisch indizierten Fällen. Dann übernimmt sogar die Krankenkasse die Kosten.
Quellen
Eigene Recherche
Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.