Am 1. April werden die Änderungen des Gesetzes zur Förderung von Aus- und Weiterbildung wirksam. Die Bundesagentur für Arbeit gab bekannt, dass eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigten-Qualifizierung eingeführt wird: das Qualifizierungsgeld.
Wandel auf dem Arbeitsmarkt unterstützen
Durch die Verwendung des Qualifizierungsgeldes können wir den Wandel auf dem Arbeitsmarkt unterstützen. Es ermöglicht es, in die langfristige berufliche Zukunft der Arbeitnehmer zu investieren und Unternehmen bei der anspruchsvollen Sicherung von Fachkräften zu helfen“, sagt Vanessa Ahuja, BA-Vorständin für Geldleistungen.
Neue Möglichkeit zur Beschäftigtenqualifizierung
Die Zielgruppe für das Qualifizierungsgeld sind Arbeitnehmer, die aufgrund der Veränderungen in der Arbeitswelt besonders von Arbeitsplatzverlust bedroht sind, aber durch berufliche Weiterbildung eine sichere Beschäftigung im Unternehmen erhalten können.
Das Qualifizierungsgeld ist eine zusätzliche Maßnahme zur Qualifizierung von Beschäftigten, die unabhängig von Betriebsgröße, Alter oder Qualifikation gezahlt wird. Es dient als Ersatz für entgangenes Entgelt und beträgt 60 Prozent des Nettoentgelts, bzw. 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Betrag aufzustocken, während die Weiterbildungskosten von ihnen getragen werden.
Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
Zu den Bedingungen für die Gewährung des Qualifizierungsgeldes zählen ein erkennbarer Bedarf an Qualifizierung aufgrund des Strukturwandels bei einem bedeutenden Teil der Belegschaft, das Vorhandensein einer Betriebsvereinbarung oder eines betriebsbezogenen Tarifvertrags (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sowie eine langfristige Perspektive für die Beschäftigung im aktuellen Unternehmen. Die Zustimmung der Beschäftigten zur Qualifizierung ist erforderlich.
Weitere Informationen zu Höhe und Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes, Formulare sowie Hinweise zum Online-Antrag unter:
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.