Aktuell wird ist in den Medien sehr häufig zu lesen, dass sich arbeiten nicht mehr lohne, sobald das neue Bürgergeld-Gesetz rechtswirksam ist, also voraussichtlich ab dem 1. Januar 2023.
Gegenwärtig befindet sich das geplante Bürgergeld im parlamentarischen Verfahren. Das heißt, Bundestag, Bundesrat und Ausschüsse befassen sich derzeit mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Änderungen am Gesetzentwurf zum Bürgergeld sind deshalb noch möglich.
Bürgergeld-Gesetz enthält Anreize zum Arbeiten
Arbeiten lohnt sich immer. Das ist nicht nur unsere Meinung, sondern auch die der Bundesagentur für Arbeit. Arbeit hat zunächst eine hohe soziale und integrative Funktion. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe.
Die geplanten Änderungen des SGB II zum Bürgergeld enthalten viele Anreize zur Arbeitsaufnahme Leistungsberechtigten haben mittels der höheren Freibeträge beim Einkommen insgesamt ein höheres Einkommen zur Verfügung. Zudem fällt der sogenannte Vermittlungsvorrang weg. So erhalten Arbeitslose die Möglichkeit, sich besser beruflich zu qualifizieren. Dadurch erhöhen sich die Chancen auf ein höheres Einkommen nach Beendigung der Arbeitslosigkeit.
Pflicht zur Mitwirkung besteht weiterhin
Die Bezieher von Bürgergeld sind nicht nur Anspruchsinhaber, sie haben auch Pflichten. Und zwar besteht eine Mitwirkungspflicht. Es soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern des Jobcenters und den Leistungsberechtigten des Bürgergeldes bestehen.
Auch Sanktionen gibt es weiterhin. Diese sind aber auf eine Kürzung des Bürgergeldes von maximal 30 Prozent beschränkt.
Neuausrichtung der sozialen Hilfe
Das Bürgergeld rückt die Bildung und die Nachhaltigkeit der Vermittlung in den Mittelpunkt. Es soll eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen.
Stichtag 1. Januar 2023
Die Bundesagentur für Arbeit sieht den von der Bundesregierung gesetzten Zeitplan hinsichtlich des Inkrafttreten des Bürgergeldes als Herausforderung. Aber diese Herausforderung werde gemeistert werden, so ein BA Sprecher laut Medienberichten. Die Regelsatzerhöhung und die Karenzzeiten sowie die sonstigen Regelungen des Gesetzes würden wie geplant umgesetzt.
Kritik von Sozialverbänden
Sozialverbände üben ebenfalls Kritik am neuen Bürgergeld. Diese geht aber selbstverständlich nicht in Richtung, dass die Regelsätze zu hoch seien, sondern umgekehrt, dass die Regelsätze zu niedrig sind, um Armut zu beseitigen.