Unterhalt: so erfolgt die Anrechnung auf das Bürgergeld 2024

Die Anrechnung von Kindesunterhalt auf den Bürgergeldanspruch des Kindes ist manchmal kompliziert. Manchmal muss sich auch das alleinerziehende Elternteil (oft die Mutter) den Kindesunterhalt auf ihren Anspruch anrechnen lassen. Wir erklären die Zusammenhänge mit einfachen Worten in unserem Beitrag.

Beispielrechnungen zur Anrechnung von Kindesunterhalt auf das Bürgergeld.

Die Frage nach dem Kindesunterhalt stellt sich immer dann, wenn Vater und Mutter sich trennen oder sich scheiden lassen. In den meisten Fällen lebt das Kind dann bei der Mutter. Sie erfüllt ihre Unterhaltspflicht durch Betreuung und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil, also oft der Vater, muss Unterhalt zahlen, also Geld. Das Kind hat einen Unterhaltsanspruch.

Die Fragen: Besteht neben dem Unterhaltsanspruch auch ein Anspruch auf Bürgergeld? Wird der Unterhalt auf das Bürgergeld angerechnet? Wir geben in unserem Beitrag Antworten.

Anrechnung Kindesunterhalt wird auf Bürgergeld Anspruch des Kindes

Wie wird der Kindesunterhalt auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet?
Kindesunterhalt wird auf den Bürgergeld Anspruch des Kindes angerechnet, evt. zusätzlich sogar auf den Anspruch des alleinerziehenden Elternteils, oft also auf den der Mutter.

Wird gezahlter Kindesunterhalt auf den Bürgergeld Anspruch des Kindes angerechnet? Die Antwort lautet: ja! Gezahlter Kindesunterhalt ist Einkommen des Kindes. Und dieses Einkommen mindert den Anspruch auf Bürgergeld.

Das gilt auch, wenn auf eine Unterhaltszahlung verzichtet worden ist. Denn: auf Unterhalt kann nicht rechtswirksam verzichtet werden. Jedenfalls ist ein Unterhaltsverzicht ohne Rechtswirkungen gegenüber dem Jobcenter. Bei einem Unterhaltsverzicht darf das Jobcenter den fiktiven Unterhalt anrechnen, also so tun, als ob Unterhalt gezahlt wird. Ein Unterhaltsverzicht darf sich nicht zu Lasten des Staates auswirken.

Wie erfolgt Anrechnung von Kindesunterhalt auf Bürgergeld?

Unterhalt ist Einkommen des Unterhaltsberechtigten. Es wird von den an sich zustehenden  Bürgergeld Leistungen abgezogen, weil der Unterhalt dem gleichen Zweck wie das Bürgergeld dient: Sicherstellung des Lebensunterhalts. Gleiches gilt auch für das Kindergeld.

Eingehende Informationen zum Thema Kindergeld auf Bürgergeld finden Sie hier: Bürgergeld und Kindergeld

Unterhalt als Einkommen

Alleinerziehendes Elternteil und Kind, also meistens Mutter und Kind, bilden eine Bedarfsgemeinschaft nach dem Bürgergeld Gesetz. Wird für das Kind Unterhalt gezahlt, so handelt es sich bei der Unterhaltszahlung um Einkommen des Kindes. Gleiches gilt, wenn für das Kind vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss gezahlt wird.

Der Unterhalt bzw. der Unterhaltsvorschuss muss für den Lebensunterhalt des Kindes genutzt werden. Insofern verringert sich der Bedarf des Kindes um die Summe der Unterhaltszahlung.

Zum Bedarf des Kindes, also zu der Geldsumme, die ein Kind zum Lebensunterhalt benötigt, gehört nicht nur der Regelbedarf, also das, was für das tägliche Leben benötigt wird, sondern auch  Mehrbedarfe, Sonderbedarfen und die anteiligen Kosten der Wohnung und Heizung.

Der Bedarfsanteil des Kindes an der Wohnung wird entsprechend der Anzahl der Bewohner ermittelt, also nach Kopfzahl. Das ist anders als beim Kinderzuschlag; dort gibt es Quoten für den Wohnanteil der Kinder nach dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung.

Ausführliche Informationen zum Kinderzuschlag finden sie auf unserer Ratgeberseite Kinderzuschlag.

Beispielrechnungen 2024 für die Anrechnung von Kindesunterhalt auf das Kinder Bürgergeld

1. Beispielrechnung Anrechnung Unterhalt des Kindes

Nachfolgend geben wir einige Beispielrechnungen für die Anrechnung von Kindesunterhalt auf den Bürgergeld Anspruch des Kindes bzw. des alleinerziehenden Elternteils.

Für unsere Beispielrechnungen wählen wir folgende Fallkonstellation:

Eine alleinerziehende Mutter wohnt mit ihrer 9-jährigen Tochter zusammen. Beide bilden eine Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft. Die Mutter selbst hat kein Einkommen. Ihr steht der  Mehrbedarf für Alleinerziehende zu.

Die Miete (Kaltmiete plus Betriebskostenanteil plus Heizkosten) beträgt 500 Euro.

Der Vater des Kindes zahlt monatlich Unterhalt in Höhe von 240 Euro.

Der Bürgergeld Anspruch der zweiköpfigen Bedarfsgemeinschaft Mutter mit Kind berechnet sich bei dieser Fallkonstellation wie folgt:

Bedarf von Mutter 
Regelsatz Mutter563,00 Euro
Mehrbedarf Alleinerziehend 12%67,56 Euro
½ Kosten der Unterkunft und Heizung250,00 Euro
Bedarf der Mutter880,56 Euro
  

Im nächsten Schritt wird der Bedarf des Kindes ermittelt:

Bedarf der Tochter 
Regelsatz Tochter390,00 Euro
½ Kosten der Unterkunft und Heizung250 Euro
Gesamtbedarf der Tochter640 Euro
  

Vom Gesamtbedarf des Kindes werden nun zunächst der  Unterhalt  und dann das Kindergeld abgezogen (Reihenfolge muss eingehalten werden)

Bedarf der Tochter640 Euro
abzüglich Unterhalt-240 Euro
abzüglich Kindergeld-250 Euro
Bürgergeld Anspruch des Kindes150 Euro  

Aufgrund der Anrechnung von  Unterhalt  und  Kindergeldes besteht ein Bürgergeld Anspruch des Kindes gegen das Jobcenter in Höhe von 108 Euro.

2. Beispielrechnung Anrechnung Unterhalt des Kindes

Bei dieser Beispielrechnung für die Anrechnung des Kindesunterhalts auf den Bürgergeldanspruch des Kindes belassen wir es bei obiger Fallkonstellation, gehen allerdings von einer Unterhaltszahlung von 400 Euro durch den Vater aus.

Bedarf der Tochter640 Euro
abzüglich Unterhalt (gemindert um 30 Euro Versicherungspauschale)-400 Euro
abzüglich Kindergeld-250 Euro
Bürgergeld Anspruch des Kindes-10 Euro
  

Das Kind hat durch die Unterhaltszahlung ein Einkommen, das 10 Euro über dem Bürgergeld Bedarf liegt. Damit hat das Kind keinen Bürgergeldanspruch mehr. Es bleibt aber weiter Teil der Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft.

Das hat die Folge, dass der den Bürgergeldanspruch übersteigende Unterhaltsteil als Einkommen der Mutter gewertet wird. Die 10 Euro sind sonstiges Einkommen der Mutter. Da dies kein Erwerbseinkommen ist, darf die Mutter 30 Euro Versicherungspauschale von dem Einkommen abziehen, so dass im Endeffekt keine Anrechung der 10 Euro Euro als sonstiges Einkommen erfolgt.

Bedarf der Mutter: 880,56 Euro

Das Wichtigste zur Anrechnung von Kindesunterhalt auf das Bürgergeld kurz zusammengefasst

Wird Kindesunterhalt beim Bürgergeld berücksichtigt?

Die Zahlung von Unterhalt für ein Kind dient der Deckung des Lebensunterhaltes des Kindes, hat also das gleiche Ziel wie das Bürgergeld. Folglich wird der Kindesunterhalt auf den Bürgergeld Anspruch des Kindes in voller Höhe angerechnet.

Unterhaltsvorschuss, wenn Vater keinen Unterhalt zahlt

Bürgergeld ist eine Auffangleistung des Staates. Zahlt der Vater keinen Unterhalt, so leistet das Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Auch der Unterhaltsvorschuss wird auf das Bürgergeld angerechnet. Die Mutter ist verpflichtet, einen solchen Antrag zu stellen, da das Bürgergeld nachrangig ist.

Hohe Unterhaltszahlung für Kind kann auf den Bürgergeld Anspruch der Mutter angerechnet werden

Zahlt der Vater mehr als dem Bedarf des Kindes entspricht, so wird der übersteigende Teil als Einkommen der Mutter behandelt und schmälert ihren Anspruch auf Bürgergeld.