Ein Schwerbehindertenausweis wird ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt. Und manchmal sind im Schwerbehindertenausweis besondere Merkzeichen aufgeführt. Im folgenden geht es um das Merkzeichen G. Wir erklären, was es bedeutet und welche Vorteile bzw. Nachteilsausgleiche es mit sich bringt.
Merkzeichen G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
Welche Vorteile und Vergünstigungen hat man mit dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis?
Das Merkzeichen G steht für erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.
Unter diese Definition fällt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.
Üblicherweise zu Fuß zurückgelegt werden Wegstrecken innerhalb geschlossener Ortschaften bis zu zwei Kilometern und einer Gehdauer von ca. einer halben Stunde. Es kommt dabei auf den durchschnittlichen Verhältnisse im Bundesgebiet an, nicht auf die besonderen Örtlichkeiten, die der Antragsteller in seinem Wohnumfeld antrifft. Es muss diese Unmöglichkeit (2km, halbe Stunde) auf behinderungsbedingten Ursachen beruhen.
Welche Behinderungen rechtfertigen das Merkzeichen G
In den versorgungsmedizinischen Grundsätzen finden sich Regelfälle von Behinderungen, bei welchen immer davon ausgegangen wird, dass sie die Ursache für eine Einschränkung des Gehvermögens sind.
Hervorzuheben sind Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und der Wirbelsäule mit einem GdB von allein mindestens 50. Haben sie Auswirkungen auf das Gehvermögen, so wird immer das Merkzeichen G zuerkannt.
Ähnlich verhält es sich mit Herz- oder Lungenerkrankungen, die für sich allein bereits einem GdB von 50 zuzuordnen sind.
Weitere Beispielsfälle sind schwere Störungen der Orientierungsfähigkeit aufgrund von Sehbehinderungen oder Erkrankungen des Gehörs. Ähnliches gilt bei hirnorganischen Anfallsleiden.
Wertmarke im Ausweis bei Merkzeichen G
Die weitaus meisten Inhaber eines Schwerbehindertenausweises, die zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr berechtigt sind, haben das Merkzeichen G in ihrem Ausweis. Sie müssen allerdings zusätzlich zum Preis von 80 Euro pro Jahr eine Wertmarke beim Versorgungsamt erwerben, damit sie diese Vergünstigung nutzen können. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, muss diese Summe nicht zahlen.
Anstelle der Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr können die Inhaber des Merkzeichens G auch eine Ermäßigung ihrer KFZ-Steuer um 50 Prozent beanspruchen.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.