Wer eine Schwerbehinderung hat, kann als Nachteilsausgleich knapp 200 Euro monatlich vom Staat erhalten. Dieser Anspruch steht Beziehern von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu. Es werden 35 Prozent vom Regelsatz gezahlt.
In unserem Beitrag erklären wir, wer genau den Anspruch auf Mehrbedarf bei Schwerbehinderung hat und wie man ihn geltend macht!
Bürgergeld Mehrbedarf bei Schwerbehinderung
Erwerbsfähige schwerbehinderten Menschen können einen Anspruch auf knapp 200 Euro Mehrbedarf monatlich im Rahmen des Bürgergeldes erhalten.
Eine Person mit Schwerbehinderung, die Bürgergeld bezieht, hat einen Anspruch auf Mehrbedarf. Dieser Anspruch steht allen Haushaltsmitgliedern, also den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zu, bei denen eine Schwerbehinderung vorliegt.
Voraussetzungen für den Mehrbedarf bei Behinderung
Die Voraussetzung für die Beanspruchung des Mehrbedarfs ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung und der Bezug einer der nachfolgend genannten Leistungen:
- Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben
oder
- Eingliederungshilfe zur Förderung der Schul- oder Hochschulbildung
Diese Voraussetzungen implizieren, dass eine Erwerbsfähigkeit der schwerbehinderten Person vorliegen muss.
Höhe des Mehrbedarfs
Die Höhe des Mehrbedarfs ist abhängig vom Regelsatz, der dem Schwerbehinderten zusteht. Der Eckregelsatz beträgt 2024 563 Euro.
- Alleinstehende erhalten 35 Prozent vom Eckregelsatz, also 197,05 Euro.
- Volljährige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, insbesondere Partner erhalten : 35 Prozent von 506 Euro (90 Prozent des Regelsatze), also 177,10 Euro.
Wann liegt eine Behinderung vor, die den Zuschuss rechtfertigt?
Wann eine Schwerbehinderung vorliegt, ist in § 2 Abs. 1 SGB IX definiert: Es muss eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen vorliegen, die die Betroffenen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern.
Wie wird der Mehrbedarf bei Schwerbehinderung beantragt?
Der Mehrbedarf bei Behinderung muss nicht extra beantragt werden. Es reicht aus, wenn dem Jobcenter das Vorliegen der Behinderung im Rahmen des allgemeinen Bürgergeld Antrags nachgewiesen wird. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass Leistungen der Eingliederungshilfe bezogen werden.
Wichtig: Rückwirkend erhält man keinen Mehrbedarf bei Behinderung, ebenso wenig wie das Bürgergeld generell nicht rückwirkend gezahlt wird.
Weiterführende Informationen
Bürgergeld Mehrbedarf bei Schwerbehinderung
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.