Ab dem 1. Juli 2024 werden die Pfändungsfreigrenzen beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) erneut angehoben. Dies bedeutet, dass mehr Geld auf dem Konto von Schuldnern vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt ist.
Nachfolgend haben wir die neuen Pfändungsfreibeträge für das P-Konto zusammengestellt. Sie gelten selbstverständlich auch bei einer direkten Gehaltspfändung.
Tabelle: Pfändungsfreibetrag P-Konto ab dem 1. 7. 2024
Auch beim P-Konto gibt es ab dem 1. Juli 2024 neue Pfändungsfreibeträge.
Der Grund-Pfändungsfreibetrag, der jedem P-Konto-Inhaber ohne Unterhaltspflichten zusteht, erhöht sich von derzeit 1.450 Euro auf 1.500 Euro pro Monat. Für Unterhaltsberechtigte steigen die Freibeträge ebenfalls:
1 Unterhaltsberechtigter: 2.060 Euro
2 Unterhaltsberechtigte: 2.370 Euro
3 Unterhaltsberechtigte: 2.680 Euro
4 Unterhaltsberechtigte: 3.000 Euro
5 Unterhaltsberechtigte: 3.310 Euro
Was ist ein P-Konto?
Ein P-Konto ist ein Girokonto, auf dem ein bestimmter Teil des Guthabens vor der Pfändung durch Gläubiger geschützt ist. Das Konto kann bei der Bank beantragt werden. Die Einrichtung eines P-Kontos ist kostenlos.
Wer kann ein P-Konto beantragen?
Jeder, der ein Girokonto hat und von einer Pfändung bedroht ist, kann ein P-Konto beantragen. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler.
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag auf einem P-Konto?
Der Pfändungsfreibetrag auf einem P-Konto ist abhängig vom Einkommen des Kontoinhabers und von der Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Der Grundfreibetrag beträgt ab dem 1. Juli 2024 1.450 Euro pro Monat. Für Unterhaltsberechtigte gibt es höhere Freibeträge.
Was ist, wenn mein Guthaben den Pfändungsfreibetrag übersteigt?
Der Teil des Guthabens, der den Pfändungsfreibetrag übersteigt, kann von Gläubigern gepfändet werden.
Berechnungsbeispiel für den Pfändungsfreibetrag auf einem P-Konto ab dem 1. Juli 2024
Annahmen:
Kontoinhaber ohne Unterhaltspflichten , Nettoeinkommen: 1.800 Euro pro Monat
Berechnung:
Grundfreibetrag bei Pfändung: 1.500 Euro
Pfändbares Einkommen: 1.800 Euro – 1.500 Euro = 300 Euro
Ergebnis:
Von den 1.800 Euro Nettoeinkommen sind 1.500 Euro auf dem P-Konto vor der Pfändung geschützt. Die restlichen 300 Euro können von Gläubigern gepfändet werden.
Hinweis:
Die Höhe des pfändbaren Einkommens kann sich durch weitere Faktoren ändern, z.B. durch zusätzliche Unterhaltspflichten oder Ratenzahlungen für andere Schulden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum P-Konto finden Sie auf den folgenden Websites:
Pfändungstabelle 1. Juli 2024 – Für soziales Leben e.V.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.