Bürgergeld und Ferienjob: Was du für die Sommerferien 2024 wissen musst!

Bürgergeld Familien, deren Kinder sich in den Sommerferien 2024 etwas mit einem Ferienjob hinzuverdienen möchten, können erleichtert sein. Einkommen aus Ferienjobs sind anrechnungsfrei. Dennoch gibt es einiges zu beachten. Lesen Sie selbst!

Wie funktioniert das mit dem Ferienjob in den Sommerferien und Bürgergeld?

Die Sommerferien 2024 nähern sich mit großen Schritten. In einigen Bundesländern haben fangen sie schon in wenigen Tagen an.  Da gilt es  die neuen Regelungen für Ferienjobs und Bürgergeld zu beachten Schüler und Studenten einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft, die in den Ferien etwas dazuverdienen möchten, haben nicht unerhebliche Vorteile, was die Hinzuverdienstgrenzen betrifft. In diesem Artikel erklären wir dir, was du wissen musst.

Ferienjobs beim Bürgergeld  komplett anrechnungsfrei

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Neue Regeln zum Ferienjob für Schüler in den Sommerferien. Was muss beachtet werden? Wo liegt die Verdienstgrenze für die Anrechnung auf das Bürgergeld der Eltern?

Einkommen aus Ferienjobs von Schülern allgemeinbildender oder berufsbildender Schulen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, ist vollständig anrechnungsfrei. Es gibt also keine Hinzuverdienstgrenzen, die überschritten werden könnten.

Das bedeutet, dass Schüler, die Teil einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft sind, während der Schulferien so viel Geld verdienen können, wie sie möchten, ohne dass es auf das Bürgergeld angerechnet wird. Diese Regelung gilt für alle o.g. Schüler und ist in § 11a Abs. 7 SGB II (Bürgergeld Gesetz) manifestiert.


Ferienjobs von Schülern, die älter als 25 Jahre sind

Ist ein Schüler schon 25 Jahre oder älter, so gilt o.g. Regelung nicht. Hier gelten die allgemeinen Regelungen zum Erwerbseinkommen, also der 100 Euro Grundfreibetrag plus der gestaffelt Erwerbstätigenfreibetrag.

538 Euro Freibetrag für Auszubildende und Freiwilligendienst-Leistende

Für Auszubildende gibt es  einen monatlichen Freibetrag von 538  Euro (Minijobgrenze). Das bedeutet, dass du bis zu 538 Euro pro Monat dazuverdient werden kann, ohne dass es auf das Bürgergeld der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird. Dieser Freibetrag gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ferien. Außerhalb der Ferien gilt er auch für Schüler. Azubis und Schüler müssen unter 25 Jahre alt sein. Geregelt ist der Schüler- und Azubi-Freibetrag in § 11b Abs. 2b S.1 Nr. 4 SGB II (Bürgergeld Gesetz).


Was ist ein Ferienjob?

Ein Ferienjob ist ein Job, den  man während der Schulferien ausübst. Der Job muss also zeitlich befristet sein und darf nicht länger dauern als die Ferien dauern.

Was muss  bei der Auszahlung des Ferienjob-Gehaltes beachtet werden?

Wenn ein Ferienjob ausgeübt wird, muss das dem Jobcenter gemeldet werden. Das Jobcenter kann verlangen, dass ihm der Vertrag oder die Lohnabrechnung vorgelegt wird.


Zusammenfassung zu Bürgergeld und Ferienjob

Die Bürgergeld Regelungen für Ferienjobs sind eine gute Nachricht für Schüler, aber auch für Auszubildende und  Studenten. Sie ermöglichen es,  mehr Geld zu verdienen und gleichzeitig das Bürgergeld zu behalten. Das gilt jetzt insbesondere für die Sommerferien 2024.

Weiterführende Informationen

Für soziales Leben e.V.

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