Arbeitslosengeld: Anwesenheitspflicht entfällt zugunsten Online-Betreuung

Es geht um Vereinfachung und Digitalisierung beim Arbeitslosengeld. Die Anwesenheitspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld soll aufgehoben und eine Online Betreuung eingeführt werden. Was genau die Regierung plant, lesen Sie hier!

Die Anwesenheitspflicht beim Arbeitslosengeld soll wegfallen. Online-Beratung kommt.
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Wer Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit bezieht muss der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Er muss sich vor Ort aufhalten und wird zu Gesprächen in die Bundesagentur für Arbeit eingeladen. Es gilt also eine Ortsanwesenheitspflicht.

Dies soll nach Plänen des Bundesarbeitsministeriums zugunsten einer Online-Betreuung geändert werden. Dies berichtet u.a. „tagesschau.de“.

Was genau geplant ist, erfahren Sie in unserem Artikel. Doch beachten Sie: wir sprechen hier über das Arbeitslosengeld, nicht über das Bürgergeld!

Mehr Online-Zeit für Arbeitslose

Betreuung per Videocall anstatt Anwesenheitspflicht beim Arbeitslosengeld
Bildquelle: Canva

Die Anwesenheitspflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld vor Ort soll entfallen. Eine Online Betreuung durch die Bundesagentur für Arbeit soll eingeführt werden.

Die Betreuung von Arbeitslosen im Arbeitslosengeld-Bezug durch die Bundesarbeitsagentur soll nach bekannt gewordenen Plänen aus dem Vor-Ort-Bereich in den Online-Bereich verschoben werden. Das würde auch heißen, dass die Pflicht, vor Ort der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen zu müssen, entfällt. Videocall bzw. Videoanruf heißt das neue Zauberwort.

Knapp 1 Millionen Menschen betroffen

Gegenwärtig beziehen knapp 1 Million Menschen das Arbeitslosengeld. Ihre Betreuung durch die Bundesagentur für Arbeit soll mehr in den Online-Bereich verschoben werden. Die Vermittlung soll dadurch vereinfacht werden.

Pflicht für persönliche Gespräche in der Arbeitsagentur wird abgeschafft

Entsprechend den Plänen, auf die in dem Artikel von „tagesschau.de“ Bezug genommen wird, soll die Pflicht, vor Ort zu bleiben, entfallen. Konkret geht es um die Pflicht für persönliche Gespräche. Diese Pflicht gilt gegenwärtig. Bezieher von Arbeitslosengeld müssen vor Ort bleiben, um von der Bundesagentur für Arbeit in einen Job vermittelt zu werden. 

Die Arbeitsförderung soll künftig durch Digitalisierung und Automatisierung moderner, bürgerfreundlicher und unbürokratischer ausgestaltet werden.

Online arbeitslos melden

Schon gegenwärtig kann man sich bei der Bundesagentur für Arbeit online arbeitsuchend und arbeitslos melden.

Der vorliegende Gesetzentwurf will diese Digitalisierungsschritte fortzusetzen. Man verspricht sich so auch, junge Menschen und Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen besser erreichen zu können.

Keine Verpflichtung mehr, ortsnah zur Verfügung zu stehen

Die bisherige Verpflichtung, ortsnah zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen, soll entfallen. Für die Erreichbarkeit soll es in der Zukunft genügen, dass sich die Arbeitslosen im Bundesgebiet oder im grenznahen Ausland aufhalten und Mitteilungen und Vorschläge der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung werktäglich zur Kenntnis nehmen können.

Vereinfachte Berechnung des Arbeitslosengeldes

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes soll ebenfalls vereinfacht werden. Insbesondere sollen Abzugsbeträge für eine Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag früher berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber will Nachberechnungen vermeiden.

Weitere Infos: Arbeitslosengeld Auszahlungstermine

Maßnahmen aus dem Bürgergeld werden übernommen

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass einige Maßnahmen, die gegenwärtig jungen Menschen vorbehalten sind, die Bürgergeld erhalten, auf Leistungsbezieher mit Arbeitslosengeld erweitert werden. Es sollen Jugendberufsagenturen  gestärkt sowie die Förderung von Unterkunftskosten bei Berufsorientierungspraktika erhöht werden.