Viel mehr Geld für Rentner: Erhöhung des Rentenalters durch die goldene Hintertür

Die Regierung will Maßnahmen auf den Weg bringen, die Arbeit im Rentenalter attraktiv machen. Wer weiterarbeit, obwohl er Anspruch auf Rente hat, soll Geld bekommen, spürbar mehr Geld. Was genau geplant ist, lesen Sie in unserem Artikel.

Neue Regierungspläne: Zuschläge und Prämien im Rentenalter

Es gibt seit langem Bestrebungen und Vorschläge, das Renteneintrittsalter nach hinten zu schieben. Das bedeutet, Arbeitnehmer müssen länger arbeiten, ehe sie ihre Rente beziehen können. Gegenwärtig liegt das Rentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten, bald liegt es bei 67 Jahren.

Es gibt Forderungen, das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre zu erhöhen.

Doch zunächst will die Regierung einen anderen Weg bestreiten. Er heißt „Regime der Altersbeschäftigung“ und soll freiwillig sein. Damit man ihn geht, gibt es finanzielle Anreize.

Renteneintrittsalter hinausschieben

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Wer im Rentenalter weiter arbeit, soll spürbar mehr Geld erhalten. Arbeit als (Nicht-)Rentner soll sich lohnen!

Es wäre für die Rentenkassen und den Haushalt der Bundesrepublik schön, wenn Arbeitnehmer erst mit 70 Jahren in Rente gehen würden. Das würde Einsparungen in Milliardenhöhe mit sich bringen.

Doch dieser Weg hat nicht die erforderliche Mehrheit und auch keinen Rückhalt in der Bevölkerung. Deshalb hat die Regierung nach anderen Wegen gesucht, die Arbeit im Rentenalter zu beschleunigen. Für das Haushaltsjahr 2025 plant sie neue Anreize geplant.

Regime der Altersbeschäftigung – Auswirkungen auf Rentner

Die Bundesregierung hat sich nach langen Verhandlungen auf den Haushalt 2025 geeinigt. Es gibt nun das  Wachstumspaket, das den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken soll.

Es gibt aber auch wichtige und tiefgreifende Änderungen für die Arbeit im Rentenalter.

Diese nennt die Regierung das „Regime der Altersbeschäftigung“.

Es soll mehr Geld für Arbeit im Rentenalter geben. So sollen insbesondere steuerlicher Anreize gesetzt werden. Einkommensfreibeträge sollen erhöht werden. Wer im Rentenalter neben der Rente arbeitet, soll mehr Geld in der Haushaltskasse arbeiten.

Die  Bundesregierung will für Betroffene den Arbeitgeberbetrag zur Arbeitslosenversicherung streichen und an den Arbeitnehmer auszahlen lassen.

Gleiches soll für den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung gelten. Ausnahme: der Arbeitnehmer will freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen.

Mehr Geld für Arbeit im Rentenalter: Zuschläge und Prämien von der Rentenversicherung

All diejenigen, die sich dazu entscheiden nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, erhalten die Möglichkeit der  „Vergütung zusätzlicher Arbeitsjahre im Rentenalter“.  Sie können monatliche Zuschläge auf die künftige Rente für das Aufschieben des Renteneintritts bekommen.

Außerdem können potentielle Rentner sich eine sogenannte Rentenaufschubprämie auszahlen lassen. Sie bekommen eine Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung. Zuschläge gibt es von Rentenversicherung, und zwar den eingesparten Beitrag zur Krankenversicherung. Die „Rentenaufschubprämie“ muss nicht versteuert werden.

Babyboomer gehen in Rente

Hintergrund der neuen Renten-Pläne der Regierung ist die Tatsache, dass gegenwärtig immer mehr sogenannte Babyboomer in Rente gehen. Es handelt sich dabei um die geburtenstarken Jahrgänge zwischen 1955 und 1964. Auf dem Arbeitsmarkt tun sich in den kommenden Jahren gravierende Lücken auf. Um dem entgegenzuwirken, will die Bundesregierung verstärkt auf Teilzeitarbeiter und Rentner zugehen. Sie sollen einen Beitrag zur wirtschaftlichen Dynamik in Deutschland leisten.

Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze

Gegenwärtig sehen fast alle Arbeitsverträgen die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, wenn der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht hat.  Das soll abgeschafft werden.

Ausnahme: Eine Ausnahme von diesem Vorbeschäftigungsverbot gibt es nur noch dann, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Altersrente hat und die „sachgrundlose Befristung die Gesamtdauer von acht Jahren oder die Anzahl von 12 Vertragsbefristungen nicht übersteigt“.

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