700 Euro extra für alle: Bonus vom Staat

Finanzielle Unterstützung ist zu jeder Zeit eine gute Sache. Der Staat hält gegenwärtig Zuschüsse von bis zu 700 Euro für unterschiedliche Zielgruppen bereit. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer den Zuschuss bekommen kann und wie man ihn beantragen kann. Denn: von allein kommt er nicht ins Haus geflattert.

700 Euro Zuschuss geschenkt.

Der Staat entlastet seine Bürgerg bei der Steuer. Bei der nächsten Steuererklärung haben alle die Möglichkeit, mithilfe einer cleveren Methode einen Zuschuss von 700 Euro zu erhalten.

Wie man den Zuschuss bzw. die Vergünsitgung erhält und welche Voraussetzungen man erfüllen muss, erklären wir in unserem nachfolgenden Artikel.

Vermögenswirksame Leistungen und staatliche Zuschüsse

Wenn es um das Sparen von Geld geht, bieten vermögenswirksame Leistungen (VL) eine attraktive Möglichkeit, um beträchtliche Beträge anzusammeln. Hierbei unterstützt der Arbeitgeber den Aufbau von Vermögen, während die Art der Anlage vom Arbeitnehmer festgelegt wird. Das Besondere daran ist, dass der Staat unter bestimmten Bedingungen zusätzliches Geld gewährt – und zwar steuer- und sozialabgabenfrei. Dieser spezielle Zuschuss steht jedem Bürger zu und wird als Arbeitnehmer-Sparzulage bezeichnet, die bis zu 738 Euro pro Jahr betragen kann.

700 Euro Zuschuss geschenkt.
Vermögensaufbau mit Hilfe vom Staat möglich.

Neue Regelungen für Arbeitnehmer-Sparzulage

Bisher waren die Voraussetzungen für die Arbeitnehmer-Sparzulage sehr restriktiv. Dies führte dazu, dass nur eine begrenzte Anzahl von Arbeitnehmern davon profitieren konnte. Doch zu Beginn des Jahres 2024 änderte sich dies durch ein neues Gesetz, welches die Einkommensgrenzen verdoppelt hat. Konkret beträgt die neue Grenze nun 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Singles und 80.000 Euro für Paare. Das dürfte bei Arbeitnehmern mit einem mittleren Einkommen sicherlich für Freude sorgen.

Einheitliche Einkommensgrenzen für vermögenswirksame Leistungen

Mehr als 14 Millionen Arbeitnehmer können nun von der erweiterten Förderung profitieren. Früher variierten die Einkommensgrenzen je nach Art der Vermögenswirksamen Leistungen. Zum Beispiel galten für Aktienfonds oder Beteiligungen andere Grenzen als für Bausparverträge. Diese Unterscheidung entfällt nun mit den neuen Einkommensgrenzen.


Arbeitnehmer-Sparzulage in der Steuererklärung muss jährlich beantragt werden

Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, müssen Arbeitnehmer sie jedes Jahr in ihrer Steuererklärung beantragen. Die Höhe der Zulage hängt von der gewählten Anlageform der Vermögenswirksamen Leistungen ab. Bei einem Aktienfonds können Arbeitnehmer bis zu 20 Prozent der jährlich eingezahlten Summe als Zulage erhalten, während es bei einem Bausparvertrag 9 Prozent sind.

Erhöhung des Sparpotenzials bei mehreren VL-Verträgen

Wenn jemand zwei Verträge für Vermögenswirksame Leistungen besitzt, hat er Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage für beide Verträge. Das bedeutet, dass man beispielsweise für einen Vertrag über Aktienfonds jährlich 80 Euro und für einen Bausparvertrag 43 Euro als Zulage erhalten könnte, was insgesamt 123 Euro pro Jahr ausmacht. Über die sechs Jahre Laufzeit der VL-Verträge hinweg summiert sich diese Zulage zu einem beträchtlichen Betrag von 738 Euro. Vorausgesetzt, man schöpft alle verfügbaren Zuschüsse vollständig aus.