Jetzt 1000 Euro Starthilfe sichern – Für einkommensschwachen Familien im Studium!

Die BAföG-Reform 2024 bringt eine Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro für Studenten, die auf staatliche Sozialleistungen angewiesen waren, etwa auf das Bürgergeld. Lesen Sie hier, wie Sie beantragt werden kann!

Studienstarthilfe von 1000 Euro kommt ab Wintersemester 2024 - BAföG Reform.
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Die Bundesregierung hat die BAföG  Reform 2024 auf den Weg gebracht. Für angehenden Studenten, die zuvor Bürgergeld oder andere Sozialleistungen bezogen, ist eine Starthilfe von 1000 Euro vorgesehen.

Wie das funktioniert, wer genau den Anspruch hat und wo der Antrag zu stellen ist, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Bafög für laufenden Ausgaben

Die Bafög Reform 2024 bringt die Studienstarthilfe von 1000 Euro.

Mit dem Wintersemester 2024 / 2025 kommt im Zuge der BaföG Reform 2024 die Studienstarthilfe von 1000 Euro für Studenten, deren Familien auf Bürgergeld angewiesen sind.

Wer sein Studium aus eigenen Mitteln nicht finanzieren kann, also seinen Lebensunterhalt und die Miete in der Studenten-WG, kann Bafög beantragen. Doch damit allein lassen sich bei Studienbeginn viele Ausgaben nicht finanzieren. Es entstehen Kosten für den Umzug, man muss Arbeitsmittel wie Computer oder Laptop anschaffen.

Zur Deckung dieser Anfangskosten ist die BAföG-Starthilfe gedacht. 1000 Euro werden ausgezahlt, die zusätzlich zum Laufenden Bafög oder zum Bürgergeld zur Verfügung stehen.


1000 Euro Starthilfe für Studierende aus einkommensschwachen Familien

Junge Menschen aus Familien, die auf staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag angewiesen sind, sind bei der Aufnahme eines Studiums oft benachteiligt. Die Eltern oder sie selbst können Umzugskosten, Bücher, Computer, also all das, was man zu Beginn einen Studiums braucht, nicht aus eigener Tasche aufbringen.

Aus diesem Grunde gibt es ab dem kommenden Wintersemester 2024 / 2025  eine Studienstarthilfe. Sie beträgt einmalig 1.000 Euro und ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Sie  muss nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen für die BAföG – Startbeihilfe

Die Studium – Starthilfe von 1000 Euro hat drei Voraussetzungen.

  1. Der Antragsteller ist unter 25 Jahre alt.
  2. Der Antragsteller hat einen Anspruch auf staatliche Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld.
  3. Immatrikulation an Universität oder sonstiger Hochschule

Antrag auf Studienstarthilfe

Der Antrag auf die Studienstarthilfe wird über das Portal „BAföG Digital“ gestellt werden können. Auf diesem Online Portal kann man dann gleichzeitig den Antrag auf BAföG stellen.

Für die Studienstarthilfe muss man die o.g. Voraussetzungen nachweisen. Man muss also Immatrikulationsbescheinigung und den Leistungsbescheid über die Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld-Bescheid) uploaden bzw. einreichen.


Verhältnis der Studienstarthilfe zum Bürgergeld.

Die 1000 Euro Studienstarthilfe wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Sie muss in keiner Form wieder zurückgezahlt werden.

Zusammenfassung zur Studienstarthilfe nach dem BAföG

Das Wichtigste zum Schluss komprimiert:

  • Anspruch auf die Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro haben Studenten / Studierende aus einkommensschwachen Familien, die Sozialleistungen (Bürgergeld) beziehen.
  • Die Studienstarthilfe ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Der Antrag auf die Studienstarthilfe kann digital, online, gestellt werden.
  • Die Studienstarthilfe gibt es ab dem Wintersemester 2024 / 2025.

Quelle

Bundesministerium für Bildung und Forschung