Studium fertig & arbeitslos: Muss ich exmatrikuliert sein für Bürgergeld?

Viele Studenten haben das Problem, dass sie noch in der Uni eingeschrieben sind und ihr Abschlussdiplom bekommen. Aber gibt es dann Bürgergeld?

Muss man zwingend exmatrikuliert sein, damit man Bürgergeld bekommt?
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Die Frage, ob man zwingend exmatrikuliert sein muss, um Bürgergeld zu erhalten, ist für viele Studierende von großer Bedeutung, insbesondere in der Übergangsphase nach dem Studium. Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die in Deutschland eingeführt wurde, um Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Doch wie verhält es sich mit Studierenden, die ihr Studium abgeschlossen haben, aber noch immatrikuliert sind?

Bürgergeld: Grundlegende Voraussetzungen

Um Bürgergeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Man muss mindestens 15 Jahre alt sein und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben.
  • Der Wohnsitz muss in Deutschland sein.
  • Man muss erwerbsfähig sein, d.h., man kann mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten.
  • Man muss hilfebedürftig sein, d.h., das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft liegt unter dem Existenzminimum und der Lebensunterhalt kann nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestritten werden.

Exmatrikulation und Bürgergeld

Nach den geltenden Regelungen ist es grundsätzlich möglich, Bürgergeld zu erhalten, auch wenn man noch immatrikuliert ist, vorausgesetzt, dass die Ausbildung dem Grunde nach nicht mehr BAföG-förderfähig ist. Dies ist der Fall, wenn alle Prüfungen abgeschlossen sind und nur noch auf die Ausstellung des Abschlusszeugnisses gewartet wird. Die Bundesagentur für Arbeit hat dies in ihren fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II klargestellt.

Beispiel: Nach Abschluss des Studiums

Ein typisches Beispiel ist ein Studierender, der alle Prüfungen bestanden hat und auf sein Abschlusszeugnis wartet. In diesem Fall endet die BAföG-Förderfähigkeit, und somit auch der Leistungsausschluss für das Bürgergeld. Es spielt keine Rolle, ob der Studierende noch immatrikuliert ist oder nicht. Entscheidend ist, dass die Ausbildung dem Grunde nach nicht mehr förderfähig ist.

Praktische Umsetzung und Herausforderungen

In der Praxis kann es jedoch zu Herausforderungen kommen. Studierende, die nach der letzten Prüfung nicht sofort exmatrikuliert werden, könnten in eine finanzielle Lücke fallen, da sie weder BAföG noch Bürgergeld erhalten könnten. In solchen Fällen empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit die Exmatrikulation, um sicherzustellen, dass der Anspruch auf Bürgergeld nicht gefährdet ist.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Exmatrikulation nicht zwingend erforderlich ist, um Bürgergeld zu erhalten, sofern die Ausbildung dem Grunde nach nicht mehr BAföG-förderfähig ist. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Umstände und die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld erfüllt sind. Studierende sollten sich bei Unsicherheiten an das zuständige Jobcenter oder eine Sozialberatungsstelle wenden, um ihre Situation individuell klären zu lassen.