Bürgergeld ab 1. Januar 2023 – was bringt es?

Bürgergeld ab 1. Januar 2023 - was bringt es?
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Die Bundesregierung kann ihren Zeitplan einhalten – das Bürgergeld kann wie geplant zum 1. Januar 2023 wirksam werden. Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für arbeitssuchende Menschen. Es dient der Existenzsicherung.

Zwar ist auf dem Gesetzgebungsweg zu einigen Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs gekommen, doch im Kern kommt eine Regelung, die das SGB II stark reformiert.

Die Änderungen waren dem Bundesrat geschuldet, in dem die CDU/CSU geführten Länder die Mehrheit haben. Da es sich beim Bürgergeld um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kann es nur mit Billigung der Länderkammer in Kraft treten. Nach einer ersten Ablehnung im Bundesrat hatte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit der Gesetzesvorlage befasst und einen Kompromiss beschlossen. Erarbeitet war er in den Tagen zuvor zwischen den beteiligten Parteien. Nun muss der neue Gesetzentwurf noch einmal in den Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung. Das gilt aber als reine Formalie und soll am kommenden Freitag abgeschlossen sein. Anschließend muss der Bundespräsident das Gesetz noch unterzeichnen, dann wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Was ist das Bürgergeld?

Im Koalitionsvertrag hatten die Parteien der Bundesregierung die Einführung eines Bürgergeldes beschlossen. Es solle eine Sozialreform werden und die Regelungen zum Arbeitslosengeld II, besser als Hartz IV bekannt, ablösen. Im Zentrum des Gesetzes soll das Fördern stehen, nicht das Fordern.

Wie viel Geld gibt es mit dem Bürgergeld?

Der Regelsatz des Bürgergeldes ist höher als der ALG II Regelsatz. Ein alleinstehender Erwachsener erhält ab dem 1. Januar 2023 502 Euro Bürgergeld, also 53 Euro mehr als das ALG II  betrug. Die Berechnung der künftigen Regelsätze wird zudem geändert. Die Inflation wird nunmehr im Voraus statt im Nachhinein in die jährliche Anpassung der Regelsätze einfließen. Auch die Geldsummen, die die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erhalten, werden angehoben.

Zu den Einzelheiten siehe hier: Regelsätze Bürgergeld und Bürgergeld Tabelle.

Etwa 5 Millionen Menschen erhalten Bürgergeld

Das neue Bürgergeld beruht auf einer Reform des SGB II, des Sozialgesetzbuchs, 2. Band. In Deutschland erhalten ca. fünf Millionen Menschen SGB II Leistungen und damit ab Januar 2023 das Bürgergeld.

Das wichtigste vorab. Diejenigen, die gegenwärtig schon Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, müssen keinen Antrag auf Bürgergeld stellen. Leistungsberechtigte erhalten automatisch das neue Bürgergeld.

Zuständig sind wie bisher die über 400 Jobcenter.

Was ist neu mit dem Bürgergeld?

Schonvermögen bleibt erhalten

Ersparnisse bis zu 40.000 Euro müssen im ersten Jahr des Leistungsbezugs, der sogenannten Karenzzeit, nicht angetastet werden. Sind weitere Personen im Haushalt vorhanden, erhöht sich das Schonvermögen für jede weitere Person um 15.000 Euro.

Nach Ablauf der Jahresfrist beträgt das Schonvermögen pro Person 15.000 Euro.

Karenzzeit von einem Jahr für die Wohnungskosten

Die Karenzzeit von einem Jahr gilt auch für die Kosten der Wohnung. Diese werden im ersten Jahr nicht auf Angemessenheit geprüft. Dies gilt nicht für die Heizkosten. Diese müssen angemessen sein.

Nicht jede Arbeit muss angenommen werden

Wesentliche Neuregelung ist, dass nunmehr nicht jede Arbeit angenommen werden muss. Dies gilt für den Fall, dass eine Aus- oder Weiterbildung bessere Chancen bietet, der Arbeitslosigkeit endgültig zu entkommen. Es gibt ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro gezahlt. Daneben gibt es eine Prämien für Ausbildungs- und Weiterbildungsabschlüsse.  Die Förderungsdauer für Berufsausbildungen  beträgt maximal drei Jahre.  

Sanktionen werden eingeschränkt

Sanktionen können von Beginn des Bürgergeldbezugs verhängt werden. Sie sind gestaffelt und betreffen nur den Regelsatz, nicht die Kosten der Unterkunft. Eine Leistungskürzung ist möglich in Höhe von zehn Prozent für einen Monat beim ersten Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten, in Höhe von 20 Prozent für zwei Monate beim zweiten Mal und  in Höhe von 30 Prozent für drei Monate beim dritten Verstoß.

Die verschärften Sanktionsregelungen für Leistungsbezieher unter 25 Jahren gibt es nicht mehr.

Wo liegen die Hinzuverdienst-Grenzen?

Mit der Reform des SGB II kann mehr von hinzuverdientem Geld behalten werden. Das ist wichtig für diejenigen, die zwar Arbeiten, aber dennoch auf Leistungen nach dem Bürgergeld-Gesetz angewiesen sind. Es gibt neue Hinzuverdienst-Grenzen. Wer oberhalb der Minijob-Grenze (520 Euro) bis zu 1.000 Euro hinzuverdient, kann 30 Prozent der Einkünfte behalten. Schüler und Studierende können künftig den Lohn aus einem Minijob komplett behalten.
Verbesserungen gibt es auch für Auszubildenden. Ihnen bleiben über 600 Euro von der

Auch wer sich ehrenamtlich betätigt kann von einer etwaigen Aufwandsentschädigung mehr behalten.

Keine Zwangsverrentung mit 63 Jahren mehr

Die bisherige Regelung, nach der Jobcenter ALG-II-Bezieher zur Stellung eines Rentenantrags mit 63 Jahren verpflichten konnten, ist entfallen. Zunächst bis Ende 2026. So ein vorgezogener Rentenantrag hat Abschläge bei der Höhe der Rente zur Folge.