Bürgergeld oder Kinderzuschlag plus Wohngeld – was besser ist

Das Wohngeld kann mit dem Kinderzuschlag kombiniert werden und so im Vergleich zum Bürgergeld die günstigere Lösung darstellen. Wir erklären in nachfolgenden Artikel, unter welchen Voraussetzungen der Kinderzuschlag für Familien die bessere Lösung ist.

Was besser ist: Bürgergeld oder Wohngeld mit Kinderzuschlag?
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Geht es um die Sicherung des Existenzminimums, so stehen für erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen bzw. Familien unterschiedliche Sicherungssysteme bereit. Zunächst gibt es das Bürgergeld, das früher unter dem Namen „Hartz IV“ traurige Berühmtheit erlangt hatte.

Daneben gibt es jedoch für Familien auch die Möglichkeit, Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig zu beantragen, uns zwar anstelle des Bürgergeldes. Das ist in vielen Fällen die finanziell günstigere Alternative.

Welche Wahl man treffen kann und ob überhaupt eine Wahlmöglichkeit besteht, erklären wir in nachfolgendem Beitrag.

Bürgergeld als Auffang-Tatbestand

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Für Familien kann die Kombination von Wohngeld mit Kinderzuschlag die im Vergleich zum Bürgergeld finanziell bessere Lösung sein. Lassen Sie sich durch Ihr Jobcenter beraten!

Das Bürgergeld kann bezogen werden, wenn das Familieneinkommen den Bedarf unterschreitet. Wie hoch das Bürgergeld 2024 ist, können Sie hier nachlesen: Bürgergeld Regelsatz

Das Jobcenter zahlt hier den Regelbedarf und die Kosten für das Wohnen, also in erster Linie die Miete.

Der Bürgergeld Anspruch besteht nur, wenn kein vorrangiger Anspruch auf Wohngeld plus Kinderzuschlag gegeben ist.

Wohngeld plus Kinderzuschlag

Die Alternative zum Anspruch auf Bürgergeld ist der Anspruch auf Wohngeld kombiniert mit dem Anspruch auf Kinderzuschlag.

Wohngeld und Kinderzuschlag können also parallel bezogen und beantragt werden. Ist ein Anspruch gegeben, scheidet der Anspruch auf Bürgergeld aus.

Siehe auch: Kinderzuschlag statt Bürgergeld

Mindesteinkommen für Anspruch auf Kinderzuschlag

Um einen Anspruch auf den Kinderzuschlag zu haben, muss die Familie ein Mindesteinkommen aufweisen können. Das sind 900 Euro bei Elternpaaren und 600 Euro bei Alleinerziehenden.

Ist das Mindesteinkommen gegeben, so wird der Bedarf der Familie ermittelt, wie beim Bürgergeld. Ist der Bedarf durch das eigene Einkommen, das Wohngeld, den Kinderzuschlag und das Kindergeld gedeckt, so besteht der Anspruch auf Kinderzuschlag.

Wohngeld ist vorrangig gegenüber dem Bürgergeld

Wohngeld kann nur bezogen werden, wenn kein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Die Höhe des Wohngeldes variiert je nach Höhe der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Mehr Geld durch Wohngeld plus Kinderzuschlag

Erfüllt man die Voraussetzungen so bringen Wohngeld und Kinderzuschlag für eine vierköpfige Familie unter Umständen bis zu 600 Euro mehr an monatlichem verfügbaren Einkommen.

Fazit: Immer prüfen, ob ein Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag besteht, bevor der Gang zum Jobcenter angetreten wird!

Quelle

Bundesagentur für Arbeit

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