Eine Küche hat bei der Ausstattung einer Wohnung höchste Priorität. Ohne Küche mit entsprechenden Haushaltsgeräten ist es nicht möglich einen eigenen Hausstand zu führen. Deshalb sieht das Bürgergeld auch einen Anspruch für Leistungsbezieher auf Finanzierung einer Küche durch das Jobcenter.
Wer Bürgergeld bezieht, dem sogar unterschiedliche Möglichkeiten offen, um beim Jobcenter die Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Küche nebst angemessener Küchenausstattung zu beantragen.
Man sollte aber bedenkten, dass für den Ersatz einer defekten Küche bzw. für kaputte Küchengeräte ein entsprechender Geldbetrag im monatlichen Bürgergeld Regelsatz zum Ansparen enthalten ist.
Die Einzelheiten hinsichtlich des Themas Bürgergeld und neue Küche erfahren Sie in nachfolgendem Beitrag!
Bürgergeld und Erstausstattung für Küche
Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, so kann beim Jobcenter Geld oder eine Sachleistung für die Erstanschaffung einer Küche im Rahmen der Erstausstattung einer Wohnung beantragt werden. Diese Erstanschaffung der Küche muss man nicht aus dem Bürgergeld Regelsatz zahlen oder ansparen. Gesetzlich geregelt ist das in § 24 Abs. 3 SGB II (Bürgergeld Gesetz).
Wann besteht Anspruch auf Erstanschaffung einer Küche im Rahmen der Erstausstattung der Wohnung vor?
Die erstmalige Anschaffung einer Küche wird vom Jobcenter übernommen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der Bürgergeld Bezieher muss mindestens 25 Jahre alt ist sein und das erste Mal eine eigene Wohnung ziehen.
- Der Bürgergeld Bezieher hat sich von seinem Partner getrennt und kann folglich nicht mehr die Ausstattung des ehemaligen Partners nutzen.
- Der Bürgergeld Bezieher wohnte zur Untermiete in möblierten Wohnungen und zieht nun in eine eigene Wohnung um.
- Der Bürgergeld Bezieher lebte in einer Einrichtung oder in einer Haftanstalt und bezieht nun eine eigene Wohnung.
- Ein Wohnungsbrand oder eine ähnliche Ursache ist für den Verlust der bisherigen Küche verantwortlich. Zudem darf kein Anspruch gegen Dritte (z.B. Vermieter oder Versicherung) bestehen.
Bürgergeld: Anspruch auf Geldzahlung für die Erstausstattung mit Küche?
Bei der Erstausstattung der Wohnung und Erstanschaffung der Küche – wie generell im Rahmen von Mehrbedarf – besteht kein Anspruch auf Geldzahlung durch das Jobcenter, also kein Anspruch auf Möbelgeld. Das Jobcenter hat Ermessen, also die Wahl zwischen Geld- und Sachleistungen.In den allermeisten Fällen überweist das Jobcenter jedoch eine Geldpauschale im Rahmen der Erstausstattung und Erstanschaffung einer Küche. Damit kann allerdings nur eine sehr günstige Küche gekauft werden – oder eine gebrauchte; zusammen mit anderen Möbeln, die bei einer Erstausstattung der Wohnung notwendig angeschafft werden müssen.
Gibt es bei Bürgergeld Geld für Küchengeräte?
Wie gerade dargelegt, hat das Jobcenter im Rahmen der Erstausstattung bzw. Erstanschaffung einer Küche ein Wahlrecht, ein Ermessen, dahingehend, ob es Geld oder eine Sachleistung erbringt.
Im Bürgergeld-Regelsatz hingegen ist ein Betrag von 30 EUR als sogenannter Ansparbetrag enthalten. Diese Summe soll nach dem Willen des Gesetzgebers monatlich gespart werden, um kaputte Küchengeräte, wie etwa einen Kühlschrank oder einen Küchenschrank, zu ersetzten.
In bestimmten Ausnahmesituationen kann für defekte Haushalts- und Küchengeräte ein Anspruch auf Mehrbedarf bestehen, den das Jobcenter neben dem Regelsatz zu übernehmen hat. Auch hier hat das Jobcenter die Wohl, ob es in Geld oder mit Sachen leistet.
Wie muss ich den Antrag auf Erstausstattung bzw. Erstanschaffung Küche stellen?
Die Gegenstände, die für die Küche benötigt werden, sollten neben den anderen Gegenständen, die für die Erstausstattung der Wohnung angeschafft werden sollen, im Antrag auf Erstausstattung der Wohnung aufgelistet werden.
Das ist nur dann nicht nötig, wenn das Jobcenter eine Pauschale zur Verfügung stellt. Man sollte dies mit dem Jobcenter zuvor abklären.
Verlangt das Jobcenter eine Aufstellung, so sollte man für die Küche folgende Gegenstände aufführen:
- Küchenschränke
- Herd,
- Kühlschrank
- Waschmaschine
- Wasserkocher,
- Toaster
- Küchentische und Küchenstühle
- Geschirr
- Töpfe
- Besteck
- Mülleimer
- Staubsauger
- Besen und Kehrblech
Sind in der Wohnung bereits Gegenstände vorhanden, ist etwa eine Küchenzeile gegeben, so übernimmt das Jobcenter keine Kosten für die Anschaffung solcher Gegenstände, die die vorhandenen ersetzen sollen.
Zahlt Jobcenter Geld für defekte Küchenmöbel und Haushaltsgeräte?
Im Bürgergeld Regelsatz ist ein Ansparbetrag von 30 EUR als Rücklagemöglichkeit für den Ersatz von defekten Haushaltsgeräten und Möbeln enthalten.
Viele Bezieher von Bürgergeld schaffen es jedoch nicht, diese Summe monatlich zurückzulegen. Das gilt gerade in der heutigen Zeit einer hohen Inflation und hoher Energiepreise.
Dennoch kann beim Jobcenter Geld für den Ersatz einer Küche oder von Küchengegenständen beantragt werden. Manchmal besteht ein Anspruch auf Sonderbedarf, meistens aber nur auf ein Darlehen des Jobcenters..
Wo kann ich eine günstige Küche oder Küchengegenstände kaufen?
Da die Summen, die man für den Kauf einer Küche oder von Haushaltsgeräten erhält, sehr niedrig ist, sollte man Sozialkaufhäuser oder sonstige Geschäfte nutzen, die gebrauchte Haushaltsgegenstände und Möbel anbieten. Ein Sozialkaufhaus ist auch eine Möglichkeit, wenn das Jobcenter Sachleistungen gewährt. Dann kann das Jobcenter direkt mit dem Sozialkaufhaus abrechnen.
Sozialkaufhäuser sind auch die erste Wahl zum Kauf von einer Küche, wenn das Jobcenter diesbezüglich nur ein Darlehen gewährt hat. Denn: das Darlehen muss zurückgezahlt werden. Es wird eine bestimmte Summe vom Regelsatz einbehalten. Meist sind das 10 Prozent des Regelsatzes des Darlehensnehmers.
Zusammenfassung zu Bürgergeld für neue Küche oder Küchengeräte
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Geld vom Jobcenter für eine neue Küche gibt es nur im Rahmen der Erstausstattung einer Wohnung. Eine Erstausstattung wird bei einem Erstbezug einer Wohnung gezahlt; nicht bei einem Umzug.
Geht die Küche kaputt oder werden Küchengeräte defekt, so muss an sich der hierfür im Regelsatz enthaltene Ansparbetrag genutzt werden. Möglich ist auch, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen. Dieses muss jedoch aus dem Regelsatz zurückgezahlt werden.
In Sonderfällen kommt beim Ersatz einer Küche ein Anspruch auf Sonderbedarf in Frage, etwa bei einem Wohnungsbrand.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.