Die Strompreise 2024 und 2025 werden oft nicht komplett vom Bürgergeld Regelsatz abgedeckt; er wird im kommenden Jahr nicht erhöht. Verivox empfliehlt, Angebote von unterschiedlichen Stromanbiertern zu vergleichen und ggf zu wechslen. Der Verein Für soziales Leben e.V. schließt sich dieser Empfehlung an.

Bürgergeld deckt Kosten für Strom im Haushalt nicht komplett ab.
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Im Bürgergeld Regelsatz sind die Stromkosten, also die Kosten für den allgemeinen Haushaltsstrom, enthalten. Wird hingegen mit Strom geheizt, so werden diese Kosten separat und zusätzlich durch einen Zuschuss vom Jobcenter getragen.

Nach jüngsten Berechnungen reicht die im monatlichen Regelsatz enthaltene Strompauschale nicht aus, um die tatsächlich bestehenden Stromkosten zu decken. Das ergibt sich aus einer Vergleichsrechnung des Portals Verivox.

Wie Bürgergeld Bezieher mit steigenden Stromkosten umgehen sollten, erklären wir in unserem nachfolgenden Artikel.

Strompauschale beim Bürgergeld oft unzureichend

Was tun, wenn Stromkosten beim Bürgergeld zu hoch sind?
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Auch 2025 ist der Bürgergeld Regelsatz zu niedrig, um die Stromkosten für den Haushalt komplett abzudecken!

Die im Bürgergeld Regelsatz enthaltene Strompauschale reicht einer Auswertung oft  nicht aus, um die tatsächlichen Stromkosten zu decken. Das Online-Vergleichsportal Verivox teilte am 05.9.2024 mit, dass beispielsweise ein Single-Haushalt in Deutschland bei einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden monatlich rund 52 Euro für Strom bezahlen müsse.

Im Bürgergeld Regelsatz ist jedoch nur ein Anteil von knapp 46 Euro für Strom eingerechnet. Nach dieser Berechnung liegen die Stromkosten folglich 14 Prozent höher als die im Bürgergeld Gesetz  vorgesehenen Zuschüsse.

Bürgergeld Regelsatz und Stromanteil wird 2025 nicht erhöht

Gegenwärtig (2024) und auch im kommenden Jahr 2025 beträgt der Bürgergeld Regelsatz für eine alleinstehende erwachsene Person 563 Euro. Folglich stehen monatlich 6 Euro und jährlich 74 Euro zu wenig für Bürgergeld Bezieher zur Verfügung. Die Summen geben sich aus einer Durchschnittsbetrachtung. In einigen Bundesländern ist die Stromlücke noch größer.

Leistungsbezieher müssen Stromkosten mit anderen Teilen des Regelsatzes ausgleichen

Wenn die Stromkosten höher sind als der Anteil, der im Bürgergeld Regelsatz dafür vorgesehen ist, müssen die Leistungsbezieher die Kosten dennoch tragen. Sie fehlen dann in anderen Bereichen, für die das Geld des Regelsatzes gezahlt wird, etwa bei Bekleidung oder Lebensmitteln.

Was Bürgergeld Bezieher tun können

Angesichts der teuren Strompreise lohnt ein Anbietervergleich. Das empfiehlt Beziehern von Bürgergeld auch das Vergleichsportal Verivox. Wir, der Verein Für soziales Leben e.V., können uns dieser Empfehlung nur anschließen.

Wird Strom vom örtlichen Grundversorger bezogen, so kann möglicherweise zu einem günstigeren Anbieter gewechselt werden. Die Grundversorgung mit Strom ist oft verhältnismäßig teuer. Neukunden bei Stromanbietern können durch einen Wechsel Geld sparen!

Ist die Strom-Nachzahlung sehr hoch, kann ein Darlehen beim Jobcenter beantragt werden.

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Stromkosten

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Die Kosten für Strom (Haushaltsstrom) sind im Bürgergeld Regelsatz enthalten und werden nicht separat vom Jobcenter übernommen.
  • Der Bürgergeld Regelsatz wird 2025 nicht erhöht; es dort wird ein Strom-Defizit vorhanden bleiben.
  • Bei den Stromkosten lässt sich möglicherweise durch einen Wechsel des Stromanbieters sparen.

Quellen

Verivox

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