Sowohl 2025 als auch 2026 soll das Bürgergeld, also der Bürgergeld Regelsatz, nicht erhöht werden, so die Bundesregierung. Für 2025 beruft sich auf den gesetzlichen Anpassungsmechanismus und die geringe Inflationsrate, für 2026 auf voraussichtlich ähnliche Zahlen. Es handelt sich bei der Berechnung und Anpassung des Bürgergeldes nicht um eine politische Entscheidung, sondern um die Befolgung von gesetzlichen und Regeln der Mathematik.
Wir zeigen in nachfolgendem Artikel, wie das Bürgergeld vom Gesetz her zu berechnen ist, wann eine Erhöhung in Frage kommt, wann nicht.
EVS: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
Die Inflation und die Entwicklung der Löhne und Gehälter spielt für die Neubrechnung bzw. Fortschreibung des Bürgergeld Regelsatzes eine entscheidende Rolle.
Im Abstand von 5 Jahren wird eine Verbrauchsstichprobe im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt. Dabei werden etwa 85.000 Haushalt befragt, wie sie ihr Geld ausgeben, was sie kaufen. Die Teilnahme der Haushalte an dieser Umfrage ist freiwillig, es wird ein Haushaltsbuch geführt, drei Monate lang.
Die Bundesregierung kann sich so ein Bild davon machen, Haushalte mit weniger Geld über die Runden kommen, was sie kaufen. Diese Stichprobe ist die Grundlage der Höhe des Bürgergeldes.
In der Statistik wird zudem ausgewertet, was Haushalte mit geringem Einkommen, die kein Bürgergeld beziehen, ausgeben. Gegenstand dieser Auswertung sind die unteren 15 bis 20 Prozent dieser Haushalte. Sie werden Referenzhaushalte genannt.
Die EVS von 2018 ist die gegenwärtige Grundlage der Bürgergeld Höhe. 2023 wurde eine weitere EVS durchgeführt; diese ist aber noch nicht ausgewertet.
Regelsatz oder Regelbedarf
Beim Bürgergeld geht es um das “menschenwürdige Existenzminimum”, um nicht weniger, aber auch um nicht mehr. Aus diesem Grund muss sich das Bürgergeld in der Höhe von der Summe unterscheiden, die Menschen mit niedrigem Einkommen haben und laut Statistik ausgeben. Letztere können sich evt. Genussmittel wie Tabak und Alkohol leisten. Bürgergeld Bezieher sollen hierfür aber kein Geld zur Verfügung haben, da es dabei nicht um das Existenzminimum geht. Nicht zum menschenwürdigen Existenzminimum gehören etwa auch Autofahren, Pauschalreisen, Schnittblumen und Zimmerpflanzen, Glücksspiele oder Haustiere. Zieht man diese Ausgaben von den Ausgaben der Haushalte ab, die in der Stichprobe erfasst werden, so hat man den Regelbedarf des Bürgergeldes ermittelt, den Bürgergeld Regelsatz.
Bürgergeld Regelbedarfermittlungsgesetz
Die Bestandteile des Regelbedarfs sind im Regelbedarfsermittlungsgesetz festgelegt. Es gibt 12 Kategorien. In diese Kategorien fallen viele Positionen, etwa Nahrungsmittel, Schuhe, Bekleidung, Änderungen bei der Bekleidung, Getränke, Geld für Kulturveranstaltungen usw.
Der gegenwärtige Bürgergeld Regelsatz für eine alleinstehende Person über 18 Jahre beträgt 563 Euro.
Bürgergeld-Empfänger können selbstständig entscheiden, wofür sie das Geld ausgeben. Sie müssen nicht das kaufen, was im Regelbedarfsermittlungsgesetz aufgelistet ist
Bürgergeld Regelbedarfs-Fortschreibung
Da die EVS nur alle 5 Jahre durchgeführt wird und das Gesetz somit nur in diesem Abstand angepasst wird, ist eine zusätzliche Regelung notwendig, die die Inflation berücksichtigt, die Geldentwertung. Die nächste Gesetzanpassung aufgrund der EVS ist erst 2025 zu erwarten.
Die zusätzliche Regelung, die die Inflation berücksichtigen soll, nennt der Gesetzgeber Basisfortschreibung. Sie berücksichtigt die Inflation, die die Positionen des Regelbedarfs betreffen, nicht die allgemeine Inflationsrate; diese kann höhere oder niedriger sein.
Hintergrund und Beispiel: Wie sich der Benzinpreis entwickelt ist für den Bürgergeld Regelsatz unerheblich, da für Benzin dort keine Position vorhanden ist. Es wird also nur die Inflationsrate auf Basis nur der regelbedarfsrelevanten Güter berücksichtigt. Das sind etwa Nahrungsmittel, Getränke, Bekleidung.
Für die Regelbedarfs-Fortschreibung spielt aber nicht allein die Inflation eine Rolle. Die durchschnittliche Entwicklung der Löhne und Gehälter wird ebenfalls berücksichtigt, und zwar zu 30 Prozent – im Verhältnis zur Inflation (70 Prozent Inflation).
Das Problem bei der Basisfortschreibung und der Intention des Inflationsausgleichs: Grundlage sind die Daten aus dem laufenden Jahr, die Erhöhung erfolgt erst zum Jahresanfang des Folgejahres. Für eine mögliche Erhöhung Anfang 2025 werden die Daten von Juli 2023 bis Juni 2024 berücksichtigt. Steigt aber die Inflation weiter, so erhalten Bürgergeld Bezieher im Endeffekt weniger, als sie benötigen. Sei bekommen Anfang des neuen Jahres quasi die Geldmenge, die im Juni des vorherigen Jahres aktuell gewesen wäre.
Ergänzende Fortschreibung beim Bürgergeld
Die ergänzende Fortschreibung bei der Bürgergeld Erhöhung bzw. Neuberechnung knüpft an die Basisfortschreibung an. Sie will die fortschreitende Inflation auffangen. Es wird ein Aufschlag festgelegt, der auf den durch die Basisfortschreibung ermittelten Wert addiert wird. Zurückgegriffen wird dabei auf die Daten der Inflation von April bis Juni.
Bürgergeld Berechnung für 2025
Für das Jahr 2025 wurde durch die gesetzliche Berechnungsmethode eine Nullrunde beim Bürgergeld ermittelt.
Das wird von Wohlfahrtsverbänden kritisiert. Insbesondere der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert nach eigenen Berechnungen mindestens 813 Euro als Regelsatz pro Monat, und zwar vor dem Hintergrund der stark angestiegenen Preise für Lebensmittel.
Aber auch die Verbrauchsstichprobe könnte die wahre Werte zu niedrig widergeben. Grund: Es wird auch auf Menschen zurückgegriffen, die möglicherweise einen Anspruch auf Bürgergeld oder andere Sozialleistungen haben, diese aber nicht beatragen. Das verfälscht dann die Daten; die durchschnittlichen Ausgaben der Stichprobe werden gesenkt.
Bürgergeld Rechner
Wer auf Basis der gesetzlichen Regeln den eigenen Bürgergeld Anspruch selbst berechnen möchte, kann hierzu auf den Bürgergeld Rechner zurückgreifen. Er berechnet sowohl den Anspruch auf den Regelsatz als auch auf die Miete und sonstige zusätzliche Leistungen gegenüber dem Jobcenter.
Weitere Infos
Bürgergeld Regelsatz Berechnung
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.