Bürgergeld: Autokauf mit Darlehen vom Jobcenter – oder Zuschuss?

Viele Arbeitnehmer, die Bürgergeld aufstockend erhalten, sind auf ein Auto angewiesen. Das Jobcenter ist u.U. verpflichtet, ein Darlehen zum Autokauf zu gewähren. Wir erklären in unserem Artikel, wann ein Darlehensanspruch besteht.

Spielzeugauto auf Papier mit Autoschlüssel, zwei Hände halten Kugelschreiber

Bürgergeld Bezieher erhalten vom Jobcenter kein Auto bezahlt, damit sie einen Beruf ausüben, zur Arbeitsstelle gelangen können. In Ausnahmefällen bewilligt das Jobcenter jedoch ein Darlehen zum Kauf eines PKW. Das kommt dann in Betracht, wenn der Besitz eines Autos notwendig ist, um den Job auszuüben. Denn oft kann ein Beruf nicht ohne ein Auto ausgeübt werden.

Das Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen hat die Voraussetzungen  dargelegt, wann das Jobcenter ein Darlehen für den Autokauf gewähren muss.

Wir stellen den Tenor des Urteils in unserem Beitrag vor und erklären, wann das Jobcenter ein Darlehen für den Autokauf bewilligen muss.

Wann das Jobcenter ein Auto bezahlen muss

Spielzeugauto hinter Geldmünzen
Bildquelle: Canva

Das Jobcenter muss bei Notwendigkeit ein Darlehen für den Kauf eines Autos bewilligen. In unserem Artikel erklären wir die Voraussetzungen für das Auto-Darlehen.

Ein Auto-Darlehen vom Jobcenter spielgelt keinesfalls den Normalfall wieder. Nur in besonderen Fällen, besteht ein Anspruch des Bürgergeld Beziehers auf ein Darlehen vom Jobcenter zum Autokauf.

Vor Jahren hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen unter dem Aktenzeichen L 11 AS 676/15 B ER entscheiden, wann ein Autokauf-Darlehen vom Jobcenter bewilligt werden muss.

Der Tenor der Gerichtsentscheidung: Das Jobcenter muss ein Darlehen für den Autokauf gewähren, wenn ansonsten der Job, der Arbeitsplatz verloren wird.

Im seinerzeit entschiedenen Fall erhielt eine Leistungsbezieherin aufstockende Jobcenter-Leistungen. An ihrem PKW war ein nicht reparabler Schaden entstanden. Ohne Auto war es ihr aber unmöglich, ihre Arbeitsstelle zu erreichen. Ohne Auto wäre Arbeitslosigkeit eingetreten.

Rechtsgrundlage für das Auto-Darlehen vom Jobcenter

Die Kosten für ein Auto müssen nicht aus dem Bürgergeld Regelsatz bestritten werden. Rechtsgrundlage für das Jobcenter Auto-Darlehen ist § 16f SGB II, der die sogenannte freie Förderung regelt. Eine freie Leistung  kann durch das Jobcenter dann erbracht werden, wenn sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich ist.

Die Antragstellerin konnte im Fall, den das Landessozialgericht zu entscheiden hatte, nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen. Ohne eigenen PKW hätte die Antragstellerin also ihre berufliche Tätigkeit nicht ausüben können.

Wie Darlehen für Auto beim Jobcenter beantragen?

Für ein Darlehen zum Autokauf vom Jobcenter ist ein formloser Antrag notwendig.

Es muss im Antrag dargelegt werden, dass der Besitz eines Autos notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden, den Job zu erhalten. Das ist der Fall, wenn man nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen kann. Häufig trifft das zu, wenn die Arbeitsstelle abgelegen ist oder wenn die Arbeitszeiten außerhalb der Zeiten liegen, an denen öffentliche Verkehrsmittel ihren Dienst anbieten.

Im Antrag muss weiterhin die Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit des Kaufpreises nachgewiesen werden. Das Landessozialgericht sah seinerzeit ein Darlehen von 2000 Euro als angemessen an.

Kein Zuschuss, sondern Jobcenter – Darlehen

Die Gewährung eines Darlehens durch das Jobcenter beinhaltet selbstverständlich die Pflicht zur Rückzahlung der Darlehenssumme in Raten. Die Ratenhöhe beträgt i.d.R. 5 Prozent des monatlichen Regelsatzes. Der Bürgergeld Bezieher kann eine höhere Rate anbieten.

Einen Zuschuss zum Autokauf wird das Jobcenter nicht gewähren. Ein Zuschuss zum Autokauf würde bedeuten, dass eine Rückzahlung entfällt.

Ein Darlehen für den Autokauf muss vom Jobcenter gewährt werden, wenn die Kosten verhältnismäßig sind und der Besitz des Autos für den Erhalt des Arbeitsplatzes notwendig ist.

Jobcenter zahlt auch  Autoreparaturen darlehensweise

Es ist nur logisch, dass das Jobcenter auch die Kosten für eine notwendige und verhältnismäßige Autoreparatur darlehensweise übernehmen muss, wenn das Auto für die Ausübung des Berufs notwendig ist.

Zum Jobcenter Darlehen für die Autoreparatur gibt es ebenfalls Gerichtsentscheidungen. So hat beispielsweise das Sozialgerichts Mainz unter dem Aktenzeichen S 10 AS 654/18 geurteilt, dass das Jobcenter Reparaturkosten bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes darlehensweise übernehmen muss.

Quellen

DGB – Urteil Sozialgericht Mainz

Landessozialgericht Niedersachsen

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