Renteneintrittsalter: Wer kann wann in Rente gehen – große Tabelle!

Das Renteneintrittsalter für die reguläre Altersrente ist in den letzten Jahren schrittweise abgesenkt worden. Wir haben für Sie Tabellen zusammengestellt, aus denen Sie ablesen können, wann Sie in Rente gehen können!

Ältere mann schaut auf Kalender mit der Hand einer Frau

Die meisten berufstätigen Arbeitnehmer in Deutschland können erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. 67 Jahr ist für sie das reguläre Renteneintrittsalter. Seit 2021 wurde dasselbe schrittweise angehoben. Je später man geboren worden ist, desto länger muss man arbeiten. Für langjährig versicherte Menschen und Menschen mit Schwerbehinderung gibt es Sonderregelungen. Was gilt, erklären wir in nachfolgendem Artikel.

Das Wichtigste zum Renteneintrittsalter vorab:

  • Reguläres Renteneintrittsalter: In Deutschland sind 67 Jahr das reguläre Renteneintrittsalter für alle, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden.
  • Abschlagsfrei in Rente: Abschlagsfrei in Rente gehen ist möglich, wenn man das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat.
  • Rente mit Abschlägen: Ein Vorzeitiger Rentenbeginn vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters ist möglich, aber mit Abschlägen verbunden.
  • Rente nach 45 Versicherungsjahren: Wer 45 Jahre versichert warst, kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
  • Rente für Menschen mit Schwerbehinderung: Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben ebenfalls die Möglichkeit, abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente zu gehen.

Rente mit 67, dem regulären Renteneintrittsalter

älterer Mann mit Bleistift in der Hand lächelt zu älterer Frau herüber, die Notizen macht
Bildquelle: Canva

Wann kann man ohne oder mit Abschlägen in Rente gehen? Schauen Sie in unsere Tabelle zum Renteneintrittsalter.

In Deutschland liegt das vom Gesetzgeber angestrebte reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Das heißt konkret, dass die überwiegende Zahl der Menschen, die gegenwärtig rentenversicherungspflichtig arbeiten,  erst mit Beginn des Monats in Rente gehen können, der auf ihren 67. Geburtstag folgt.  Das gilt, wenn sie keine Abschläge auf ihre Rente hinnehmen wollen.

Die Rente mit 67 ist Realität für alle, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden. Wer eher geboren wurde, kann etwas früher in Rente gehen, sein oder ihr gesetzliches Renteneintrittsalter beginnt etwas früher.

Rentenreform regelte das gesetzliche Renteneintrittsalter

Im Jahr 2007 gab es eine Rentenreform. Das Gesetz regelte, dass die Regelaltersgrenze ab 2012 schrittweise pro Jahrgang um einen oder zwei Monate erhöht wird. : Für den Geburtsjahrgang 1947 lag sie noch bei 65 Jahren und einem Monat.  ab dem Geburtsjahrgang 1959 wurde der Rentenbeginn  jeweils um zwei Monate verlängert. Das setzt sich bis zum Jahrgang 1964 fort. Hier sind 67 Jahre das reguläre Renteneintrittsalter. Gleiches gilt für die folgenden Geburtsjahrgänge.  

Mindestvoraussetzungen für die gesetzliche Rente

Die Rentenauszahlung, also eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung, hat als Mindestvoraussetzung, dass fünf Jahre Versicherungszeit vorhanden sind. Das heißt, es müssen wenigstens 5 Jahre an Beitragszeiten oder Anrechnungszeiten vorhanden sein. Das nennt man die Wartezeit.

Tabelle: Das reguläre Renteneintrittsalter

Das Renteneintrittsalter richtet sich nach dem Geburtsjahr und kann aus nachfolgender Renteneintrittsalter – Tabelle abgelesen werden. 

Man braucht also keinen Renteneintrittsalter Rechner und auch ist es nicht erforderlich, dass Renteneintrittsalter zu berechnen, da es einfach der Tabelle entnommen werden kann.

GeburtsjahrRenteneintrittsalterAbschlag bis (in Prozent)
vor 194765 Jahre7,20
194765 Jahre, 1 Monat7,50
194865 Jahre, 2 Monate7,80
194965 Jahre, 3 Monate8,10
195065 Jahre, 4 Monate8,40
195165 Jahre, 5 Monate8,70
195265 Jahre, 6 Monate9,00
195365 Jahre, 7 Monate9,30
195465 Jahre, 8 Monate9,60
195565 Jahre, 9 Monate9,90
195665 Jahre, 10 Monate10,20
195765 Jahre, 11 Monate10,50
195866 Jahre10,80
195966 Jahre, 2 Monate11,40
196066 Jahre, 4 Monate12,00
196166 Jahre, 6 Monate12,60
196266 Jahre, 8 Monate13,20
196366 Jahre, 10 Monate13,80
1964 und später67 Jahre14,40

Reguläres Renteneintrittsalter erreicht und weiterarbeiten?

Wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, ist nicht verpflichtet in Rente zu gehen. Er oder sie muss keinen Rentenantrag stellen, sondern kann versicherungspflichtig weiterarbeiten. Der doppelte Vorteil:

  • Man erhöht seine künftige Rente mit den weiteren Beitragszahlungen.
  • Man erhält pro Monat einen Zuschlag von  0,5 Prozent auf die Rente.

Verzögert man so den Rentenbeginn um ein Jahr, erhöht sich die Altersrente folglich um sechs Prozent, und zwar zusätzlich zu den weiter eingezahlten Rentenbeiträgen.

Abschlagsfrei in Rente gehen

Wählt man die Rente mit Erreichen der regulären Altersgrenze, ist die Rente immer abschlagsfrei. Will man allerdings vorzeitig in Rente gehen, also vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters, ist es möglich, dass man Abschläge auf die Rente in Kauf nehmen muss.

Wer beispielsweise mit 63 Jahren und wenigstens 35 Beitragsjahren in Rente geht, muss  für jeden Monat, der vor dem regulären Renteneintrittsalter liegt, 0,3 Prozent der regulären Rente an Abschlag hinnehmen.

Beispiel: Wer 1964 geboren ist,  die Mindestversicherungszeit von 35 Beitragsjahre erfüllt hat und im Jahr 2027 mit 63 Jahren in Rente geht, hat Abschläge von insgesamt 14,4 Prozent seiner regulären Rente hinzunehmen. Hinzu kommt, dass er 4 Jahre vor dem regulären Rentenbeginn aufhört, Beiträge zu zahlen, was natürlich auch die Rente schmälert. Diese Verringerung kann man allerdings durch das Zahlen höherer Beiträge ausgleichen.

Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte – 45 Jahre versichert

Besonders langjährig Versicherte, als Menschen, die eine Wartezeit von mindestens 45 Jahren erreicht haben, können abschlagsfrei bereits mit 65 Jahren in Rente gehen, eventuelle – je nach Geburtsjahrgang – sogar noch eher.

Das Renteneintrittsalter erhöht sich auch für langjährig Versicherte schrittweise auf 65 Jahre.

Beispiel: Geburtsjahrgänge  1952 oder früher konnten bei 45 Jahren Wartezeit schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle folgenden Jahrgänge erhöht sich das Renteneintrittsalter pro Jahr um zwei Monate bis zum Jahrgang 1964 und die folgenden Jahrgänge. Sie können erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.

Was zählt zur Wartezeit bei der Rente

Zur Wartezeit zählen alle Pflichtbeiträge, eigene Beiträge und auch etwas Kindererziehungszeiten.

Zur Wartezeit zählen insbesondere folgende Zeiten:

  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Minijobs, wenn keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt wurde
  • nicht gewerbsmäßige Pflege von Angehörigen
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag
  • Bezug von Krankengeld oder
  • Bezug von Arbeitslosengeld
  • freiwillige Beiträge, wenn außerdem mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden

Zur Wartezeit zählen nicht folgende Zeiten

  • Studium
  • Bezug von Bürgergeld
  • Bezug von Arbeitslosengeld II
  • Bezug von Arbeitslosenhilfe

Tabelle: Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte

In nachfolgender Tabelle können Sie das Renteneintrittsalter einer abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit) ablesen.

GeburtsjahrRenteneintrittsalter
195864 Jahre
195964 Jahre 2 Monate
196064 Jahre 4 Monate
196164 Jahre 6 Monate
196264 Jahre 8 Monate
196364 Jahre 10 Monate
1964 und später65 Jahre

Abschlagsfreie Rente für Menschen mit Schwerbehinderung

Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung ab Rentenbeginn können ab dem Geburtsjahrgang 1964 abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen. Die Schwerbehinderung wird mit dem Schwerbehindertenausweis oder dem Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes bzw. Schwerbehindertenamtes nachgewiesen. Es muss ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigsten 50 vorliegen.

Weitere Voraussetzung für die abschlagsfreie Rente für Menschen mit Schwerbehinderung iste eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren.

In diesem Zusammenhang sollte man beachten, dass obige Ausführungen für die reguläre Altersrente gelten. Nicht gemeint ist die Erwerbsminderungsrente, die aufgrund Krankheit oder Behinderung anerkannt wird, wenn man ganz oder teilweise nicht mehr arbeiten kann. Sie wird vor dem regulären Renteneintrittsalter gezahlt.

Auch bei der abschlagsfreien Rente für Menschen mit Schwerbehinderung erfolgte und erfolgt eine schrittweise Anpassung des Renteneintrittsalters. Wer vor 1964 geboren wurde, kann also noch vor 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Tabelle: Renteneintrittsalter für Menschen mit Schwerbehinderung

GeburtsjahrRenteneintrittsalter
195563 Jahre 9 Monate
195663 Jahre 10 monate
195763 Jahre 11 Moante
195864 Jahre
195964 Jahre 2 Moante
196064 Jahre 4 Monate
196164 Jahre 6 Monate
196264 Jahre 8 Monate
196364 Jahre 10 Monate
1964 und später65 Jahre

Zusammenfassung: Wer kann wann in Rente gehen?

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Für die Geburtsjahrgänge 1964 gilt:

  • Das reguläre Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente liegt bei 67 Jahre.
  • Für besonders langjährig Versicherte (mit 45 Versicherungsjahren) liegt das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente bei 65 Jahren.
  • Für Menschen mit Schwerbehinderung liegt das reguläre Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente ebenfalls bei 65 Jahren.

Wer vor 1964 geboren ist, kann je nach Jahrgang früher in Rente gehen. Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist frühestens nach 35 Jahren Versicherungszeit in einem Alter von 63 Jahren möglich. Dann müssen jedoch Abschlägen von 0,3 Prozent für jeden Monat in Kauf genommen werden, der vor dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalter liegt.

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