Renteneintritt 2024: Können Sie zu den 1 Million Neurentnern gehören?

Wer kann 2024 eine Altersrente beantragen? Wir haben in unserem Artikel einen Blick auf die unterschiedlichen Rentenarten geworfen. Schauen Sie, ob Sie zu den Geburtsjahrgängen gehören, die die Rente beantragen können.

Wer kann 2024 die Rente beantragen - die Altersrente?
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Für das laufende Jahr 2024 werden mehr als 1 Millionen neue Rentenanträge, also Neurentner, erwartet. Das ist die höchste Zahl seit vielen Jahren. Doch wer kann 2024 die Rente beantragen? Wir sind der Frage nachgegangen und haben sie in unserem Artikel beantwortet. Dabei unterscheiden wird zwischen vier unterschiedlichen Rentenarten. Doch lesen Sie selbst!

Wer 2024 in Rente gehen kann

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Welche Geburtsjahrgänge können 2024 eine Altersrente beantragen? Die Antwort finden Sie hier!

Es gibt vier unterschiedliche Rentenarten der Altersrente, die alle unterschiedliche Voraussetzungen hinsichtlich der Inanspruchnahme haben. Nachfolgend finden sie eine Zusammenstellung der Geburtsjahrgänge, die die unterschiedlichen Altersrenten 2024 beantragen können.


Regelaltersrente mit 66 Jahren im Jahr 2024

Die reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, ist im Jahr 2024 mit 66 Jahren möglich. Folglich können alle im Jahr 1958 geborene im Jahr 2024 regulär in Rente gehen, wenn er die Mindestwartezeit (Mindestversicherungszeit) von 5 Jahren erfüllt. Das gilt exakt für all diejenigen, die (jeweils einschließlich) zwischen dem 1.1.1958 bis  1.12.1958 Geburtstag haben.

Beispiel: Wer am 16. April 1958 geboren wurde, hat im April 2024 das reguläre Renteneintrittsalter erreicht. Für den nächsten Monat kann dann die Regelaltersrente bezogen werden.

Das Renteneintrittsalter steigt jedes Jahr um 2 Monate an. Wer 1964 geboren wurde, kann folglich erst mit 67 Jahren seine Regelaltersrente beziehen.

Wichtig: Die Altersrente wird nur auf Antrag gezahlt. Den Rentenantrag sollte man ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Man kann überlegen, den Renteneintritt nach hinten zu schieben. Dadurch lässt sich die Rente steigern.  Für jeden Monat des verspäteten Renteneintritts erhöht sich die Rente um 0,5 Prozent. Beantragt man seine Rente beispielsweise ein Jahr später, so ergibt das ein Rentenplus von 6 Prozent. Zahlt man während dieser Zeit weiter in die Rentenkasse ein, so ist das Rentenplus doppelt: die weiteren Beiträge erhöhen die Rente ebenfalls.

Besonders langjährig Versicherte: Rente mit 64 Jahren im Jahr 2024

Wer eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 45 Jahren vorweisen kann, gilt als besonders langjährig Versicherter und kann ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen.

Bei dieser Rentenart wird das Zugangsalter für die abschlagsfreie Rentenzahlung jedoch auch jährlich um 2 Monate angehoben. Ursprünglich konnte man mit 63 Jahren in Rente gehen, 2024 muss man 64 Jahre und vier Monate alt sein. Das trifft auf den Geburtsjahrgang 1960 zu.  Genauer:     wer (jeweils einschließlich) zwischen dem 02.10.1959 und 01.08.1960 geboren wurde. Wer am 2.8.1960 geboren wurde, kann erst 2025 in Rente gehen.

Beispiel: Wer am 17. Februar 1960 geboren wurde, kann ab Juli 2024 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte  beziehen (wenn er die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erreicht hat).

Es lohnt sich nicht, die Rente hinauszuschieben, denn, anders als bei der regulären Altersrente, gibt es hier keinen Bonus von 0,5 Prozent je späteren Monat der Rentenantragstellung.


Wartezeit

Bei der Wartezeit werden alle Zeiten mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung berücksichtigt.  Auch Kinderberücksichtigungszeiten zählen mit; das sind die Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Geburtstag. Auch Zeiten des Bezugs von Kranken- und Arbeitslosengeld werden berücksichtigt, nicht jedoch Arbeitslosengeld in den letzten beiden Jahre der Arbeitslosigkeit vor dem Renteneintritt.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 2024 beantragen

Wer (einschließlich) zwischen dem 02.04.1962 und dem  01.02.1963 geboren ist, kann 2024 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen, allerdings mit einem Rentenabschlag 10,8 Prozent. (0,3 Prozent x 36 Monate.

Es muss ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt worden sein. Die  Altersrente gibt es nicht für Personen mit einem Grad der Behinderung von 30, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Die Schwerbehinderung muss zum Zeitpunkt des Renteneintritts vorliegen. Der Rentenanspruch erlischt,  wenn ein neuer Bescheid mit einem niedrigeren Grad der Behinderung rechtskräftig geworden ist.


Altersrente für langjährig Versicherte – wer kann sie 2024 beantragen?

Die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Wartezeit kann im Jahr 2024 in Anspruch genommen werden von Personen, die (jeweils einschließlich) zwischen dem  02.12.1960 und dem 01.12.1961 geboren wurden. Sie müssen 12,6 Prozent Abschlag in Kauf nehmen.