Der sogenannte Unterhaltsvorschuss (UVG) , ist eine staatliche Sozialleistung für den alleinerziehenden Elternteil (meistens Mutter), der vom anderen Elternteil (meistens Vater) keine Unterhaltszahlung für das gemeinsame Kind erhält.
Der Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt monatlich auf Antrag gezahlt, und zwar im Voraus, spätestens am letzten Bankarbeitstag bzw. Werktag des Vormonats.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Auszahlungstermine für den Unterhaltsvorschuss 2025.
Tabelle Unterhaltsvorschuss: Auszahlungstermine & Kontoeingang 2025
Unterhaltsvorschuss für Monat | Überweisungstag |
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Januar 2025 | 31.12.2024 (Dienstag) |
Februar 2025 | 31.01.2025 (Freitag) |
März 2025 | 28.02.2025 (Freitag) |
April 2025 | 31.03.2025 (Montag) |
Mai 2025 | 30.04.2025 (Mittwoch) |
Juni 2025 | 30.05.2025 (Freitag) |
Juli 2025 | 30.06.2025 (Montag) |
August 2025 | 31.07.2025 (Donnerstag) |
September 2025 | 29.08.2025 (Freitag) |
Oktober 2025 | 30.09.2025 (Dienstag) |
November 2025 | 31.10.2025 (Freitag) |
Dezember 2025 | 28.11.2025 (Freitag) |
Viel mehr Frauen als Männer 2025 auf Unterhaltsvorschuss angewiesen
Statistisch gesehen sind weit mehr Frauen auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen als Männer. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamt sind 85 Prozent der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren Mütter.
Wann wird der Unterhaltsvorschuss 2025 ausgezahlt?
Diese Frage ist wichtig: wann wird Unterhaltsvorschuss ausgezahlt? Die Auszahlungstermine für 2025 können Sie obiger Tabelle zur Auszahlung des Unterhaltsvorschusses entnehmen. Generell lässt sich sagen: Das Geld wird immer im Voraus überwiesen und muss spätestens zum letzten Tag des Monats für den Folgemonat auf dem Konto gutgeschrieben sein.
Ist der letzte Tag des Vormonats kein Bankarbeitstag, so muss schon früher überwiesen werden und das Geld muss am letzten Werktag auf dem Konto eingegangen sein.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2025?
Der Unterhaltsvorschuss 2025 wird sich voraussichtlich nicht gegenüber dem Vorjahr erhöhen. Das Gegenteil könnte der Fall sein. Wenn das Kindergeld erhöht wird, wird der Unterhaltsvorschuss angepasst. Der Grund: Kindergeld plus Unterhaltsvorschuss müssen genau das Existenzminimum (Mindestunterhalt) des Kindes decken.
Die genaue Höhe des Unterhaltsvorschusses ergibt sich also aus dem Betrag des gesetzlichen Mindestunterhalts und des Kindergelds. Dabei wird der gesamte Betrag des Kindergeldes 2025 in Höhe von 255 Euro vom Mindestunterhalt abgezogen, der sich aus Berechnungen nach der „Düsseldorfer Tabelle“ ergibt.
Da 2025 der Mindestunterhalt voraussichtlich nicht angehoben wird, das Kindergeld hingegen um 5 Euro auf 255 Euro, folgt daraus, das sich die Höhe des Unterhaltsvorschusses 2025 um 5 Euro gegenüber dem Vorjahr verringert.
Nachfolgende Tabelle zur Höhe des Unterhaltsvorschusses zeigt dies:
- 225 Euro monatlich für Kinder bis zu 5 Jahren
- 296 Euro monatlich für Kinder von 6 bis 11 Jahren
- 390 Euro monatlich für Kinder von 12 bis 17 Jahren
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.