Für viele Rentner ist der Auszahlungstermin der Rente für Oktober 2024 ein wichtiges Datum. Auf unserer Internetseite erklären wird deshalb überblicksmäßig, wann die Oktober Rente auf ihr Konto überwiesen wird.
Vorab das Wichtigste: für die Oktober Rente 2024 sind zwei Auszahlungstermine vorgesehen. Sie finden Sie gleich nachfolgend in unserer Rentenauszahlungstabelle:
Tabelle Auszahlungstermine Rente Oktober 2024
Auszahlung der vorschüssigen Rente Oktober 2024 | Auszahlung der nachschüsigen Rente Oktober 2024 |
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30. September 2024 – Montag | 30. Oktober 2024 – Mittwoch |
Alle Termine der Rentenauszahlung 2024
Einen tabellarischen Überblick über sämtliche Termine der Renten Auszahlung 2024 haben wir hier zusammengestellt:
Rente 2024 Auszahlung & Termine
Auszahlung der Rente für Oktober 2024 an 2 Terminen
Die Auszahlung der Rente für Oktober steht vor der Tür? Wirklich? Achtung! Es gibt 2 Termine!
Die Auszahlung der Rente für Oktober 2024 erfolgt an zwei unterschiedlichen Terminen:
Wird die Rente im Voraus gezahlt, so ist der 30. September 2024 der Auszahlungsgermin für die Rente Oktober 2024.
Wird die Rente im Nachhinein gezahlt, so ist der 30. Oktober 2024 der Auszahlungstermin für die Oktober Rente .
Oktober Rente 2024: Warum wird zu zwei unterschiedlichen Terminen gezahlt?
Die Rentenversicherung behandelt die Rentner hinsichtlich der Auszahlung der Rente nicht gleich.
Alle Rentner, die ihre Altersrente nach April 2004 beantragt haben oder dies noch tun werden (also alle zukünftigen Rentner), erhalten ihre Zahlungen am letzten Werk- bzw. Bankarbeitstag des jeweiligen Monats – und zwar rückwirkend für diesen Kalendermonat. Das nennt man die sog. nachschüssige Rentenzahlung. Sie ist die Regel.
Für Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenzahlung bereits vor April 2004 begonnen hat, erfolgt die Renten-Auszahlung hingegen immer am letzten Tag des vorausgehenden Monats für den die Rente gezahlt wird, also im Voraus. Das nennt man vorschüssige Rentenzahlung.
Rentenzuschlag für bestimmte Erwerbsminderungsrenten
Manche Rentner bekommen auch noch eine zweite Rentenzahlung, nämlich den sog. Rentenzuschlag. Er wird gezahlt, wenn die Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschlossen, gibt es einen Zuschlag. Er wird automatisch gezahlt wird. Ein spezieller Antrag ist nicht erforderlich. Die Auszahlung des Rentenzuschlags erfolgt separat von der Auszahlung der eigentlichen Rente, und zwar Mitte des jeweiligen Monats.
Quelle
Eigene Recherche
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.