Bürgergeld: Jobcenter Zuschuss zum Deutschlandticket 2025 (58-Euro-Ticket)

Das Jobcenter zahlt 2025 einen Zuschuss zum erhöhten Deutschlandticket, dem 58-Euro-Ticekt. Doch das gilt nicht für jeden Bezieher von Bürgergeld, sondern nur in Ausnahmefällen, in denen ein unabweisbarer Mehrbedarf besteht. Wir zeigen in unserem Artikel, wann man als Bezieher von Bürgergeld gegenüber dem Jobcenter einen Anspruch auf Mobiltäts - Zuschuss hat.

roter Bus mit der Aufschrift 58-Euro-Ticket

Das Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2025 58 Euro. Der Preisanstieg beträgt im Vergleich zum Vorjahr 9 Euro; es ist nun zum 58-Euro-Ticket geworden. Für diesen Preis kann man nun bundesweit einen ganzen Monat lang alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen.

Das 58-Euro-Ticket als Deutschlandticket ist für Bürgergeld Bezieher nicht preiswert. Denn im Bürgergeld Regelsatz 2025 ist lediglich ein Betrag von 50,49  Euro (knapp 9 Prozent) für Verkehr und Mobilität vorgesehen. Und: das Bürgergeld wird 2025 nicht erhöht.

Lesen Sie die Einzelheiten zum Deutschlandticket 2025 und Bürgergeld in unserem nachfolgenden Beitrag. Insbesondere: wann gibt es einen Extra-Zuschuss vom Jobcenter zum Deutschlandticket?

58 Euro Ticket (Deutschlandticket 2025) zu teuer für Bürgergeld Bezieher

blauer Bus fährt durch die Straße mit dem Aufdruck 58-Euro-Ticket
Bildquelle: Canva

Das Jobcenter zahlt 2025 einen Zuschuss zum 58-Euro-Ticket, dem neuen Deutschlandticket 2025! Doch nur in Ausnahmefällen!

Der Preis von 58 Euro für das Deutschland-Ticket 2025 ist für Bezieher von Bürgergeld zu hoch. Im Bürgergeld Regelsatz ist lediglich ein Betrag von 50,49 Euro für Verkehr und Mobilität, 8,97 Prozent des Regelsatzes, vorgesehen, in Abteilung 7 . Es fehlen 2025 also 7,51  Euro – viel Geld, wenn man auf Bürgergeld angewiesen ist. Man kann diesen Betrag angesichts Inflation und immens hoher Energiekosten nicht einfach an anderer Stelle einsparen.

Außerdem: die 50,49 Euro beziehen sich auf den Regelsatz einer alleinstehenden Person. Paare und Kinder erhalten weniger. Sie können sich das Deutschlandticket noch weniger leisten.

Und: das Bürgergeld wird 2025 nicht erhöht!


Große Mängel beim 58-Euro-Deutschland-Ticket

Ein weiteres Problem ist nach wie vor, dass es das 58 Euro Ticket (Deutschlandticket) nach wie vor nur online gibt. Doch nicht jeder ist mit der Technik vertraut oder hat ein Handy oder Smartphone. Außerdem muss man über ein Bankkonto verfügen und darf keinen negativen Schufa-Eintrag haben.

Mehrbedarf: Jobcenter zahlt 2025 Zuschuss zum Deutschlandticket (58-Euro-Ticket)

Manche Bezieher von Bürgergeld waren bereits vor der Einführung des Deutschlandtickets auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen, um etwa Arzttermine wahrzunehmen. Diese Kosten wurden von den Jobcentern zusätzlich zum Bürgergeld als Mehrbedarf gezahlt.

Das betraf besondere, atypische Ausnahmefälle, die regelmäßige Fahrtkosten über die üblicherweise vorzunehmenden Fahrten unabweisbar machten und über einen längeren Zeitraum notwendig waren.

Mit dem Deutschlandticket können nun aber sowohl die üblichen, vom Regelbedarf umfassten Fahrten, als auch Fahrten in atypischen Fällen, wie etwa zu einer Substitutionstherapie, getätigt werden. Lediglich in besonderen, atypischen Ausnahmefällen, welche regelmäßige Fahrtkosten über die üblicherweise vorzunehmenden Fahrten unabweisbar machen, kommt ein Mehrbedarf in Betracht.

Die Möglichkeit, 2025 ein Deutschlandticket zu nutzen, führt jedoch nur dann zu einer Ablehnung eines Mehrbedarfs, wenn der besondere Bedarf nur kurzzeitig auftritt. Das wird etwa dann angenommen, wenn der Bedarf in nicht mehr als 3 Monaten besteht. Dann ist die Differenz zwischen den Kosten des 58 -Euro-Tickets (Deutschlandticket 2025) und dem Regelbedarfsanteil 2025 für fremde Verkehrsdienstleistungen (50,49 Euro) nicht erheblich. Die Jobcenter halten es dann für zumutbar, die Differenz für einen begrenzten Zeitraum im Rahmen des Regelbedarfs auszugleichen.  Dann liegt kein unabweisbarer Bedarf vor.

Besteht der besondere Fahrtkostenbedarf längerfristig oder gar auf Dauer, ist die Situation anders. Dann erscheint es nicht zumutbar, den Differenzbetrag auf dem Regelbedarf zu finanzieren, denn es würde eine dauerhafte Bedarfsunterdeckung eintreten. Folge: das Jobcenter muss einen Zuschuss zum Deutschlandticket zahlen!


Fazit: Jobcenter zahlt Zuschuss (Mehrbedarf) zum 58 Euro Ticket in folgenden Fällen:

Besteht ein besonderer, atypische Fahrtkostenbedarf längerfristig, also in mehr als drei Monaten pro Bewilligungszeitraum bzw. Jahr, ist der Differenzbetrag zwischen dem Regelbedarfsanteil für fremde Verkehrsdienstleistungen und dem Deutschlandticket 2025 (58-Euro-Ticket) als Mehrbedarf vom Jobcenter zu übernehmen, sofern die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zumutbar ist.

Zusammenfassung zu: Zuschuss vom Jobcenter zum Deutschlandtieckt (58-Euro-Ticket)2025

Das Jobcenter zahlt den Differenzbetrag zwischen dem Mobilitätsanteil des Bürgergeld Regelsatzes 2025 und den Kosten des Deutschlandtickets 2025 , wenn ein Bedarf für regelmäßige Fahrtkosten besteht, die über die üblicherweise vorzunehmenden Fahrten hinausgehen.


Quelle

Eigene Recherche Verein Für soziales Leben e.V.

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