Bürgergeld 2025 – die gesetzlichen Änderungen mit Tabelle!

Auf Bezieher von Bürgergeld kommen zum 1. Januar 2025 Neuregelungen und Verschärfungen im Leistungsbezug zu. Die Einzelheiten, die die Regierung plant, können Sie hier nachlesen.

Jahreszahlen von 2022 bis 2025 auf dem Asphalt
Foto des Autors

von

geprüft von

Erst Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, dann Hartz IV und nun Bürgergeld, so sieht der gesetzliche Wandel der Grundsicherung für Menschen aus, die erwerbsfähig, aber finanziell hilfebedürftig sind. Doch die Entwicklung geht weiter. Das Bürgergeld – Gesetz (SGB II) soll wieder verschärft werden. Die Entwicklung geht zurück zu Hartz IV, obwohl es ursprünglich Jobcenter und Hilfesuchende auf Augenhöhe zusammenführen sollte. Mehr Sanktionen, mehr Pendelzeit, kürzere Karenzzeiten, verstärkte Mitwirkungspflichten – das sind die gesetzlichen Änderungen. Wir erklären sie im Detail in unserem Beitrag und stellen sie in einer Tabelle gegenüber.

Bürgergeld hat Erwartungen nicht erfüllt – 2025 kommen tiefgreifende Änderungen

buergergeld 2025 aenderungen 1 januar hartz iv

Zum 1. Januar 2025 kommen beim Bürgergeld viele Änderungen auf die Leistungsbezieher zu. So plant es die Bundesregierung. Hier die Einzelheiten!

Das Bürgergeld als Hartz IV Nachfolger feiert am 1. Januar 2025 den zweiten Geburtstag.  Die Bundesregierung ist mit der Entwicklung jedoch sehr unzufrieden. Die FDP spricht sogar von einem scheitern. Die Opposition will das Bürgergeld abschaffen. Die Kritik ist also groß.

Die Bundesregierung hat sich deshalb entschlossen zu handeln. Für Bezieher von Bürgergeld bedeuten die geplanten Maßnahmen gravierende Veränderungen und auch Einschnitte. Es wird jetzt mehr gefordert als gefördert. Die neuen Maßnahmen sollen ab dem 1. Januar 2025 rechtswirksam sein.

Pendelzeit

Ab Anfang Januar 2025 sollen die zumutbare Pendelzeit und die Pendeldistanz werden erhöht. Bürgergeld Bezieher müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Arbeit annehmen, bei der der tägliche Arbeitsweg bis zu drei Stunden (Hin- und Rückweg) beträgt. Sind weniger Stunden zu arbeiten,  müssen sie mindestens 2,5 Stunden Pendelzeit hinnehmen. Außerdem wird der Einzugsbereich für die Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme ausgedehnt werden. Jobcenter bieten künftig auch Jobs an, die bis zu 50 Kilometer vom  Wohnort des Bürgergeld Beziehers entfernt liegen.

Aktuell müssen Leistungsbezieher bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden nur eine maximale Pendelzeit von 2,5 Stunden pro Tag akzeptieren. Werden weniger Stunden gearbeitet, so müssen maximal 2 Stunden Pendelzeit für Hin- und Rückweg zusammen in Kauf genommen werden. Arbeitsstellen dürfen sich weiter als 50 km im Umkreis des Wohnorts befinden.

Zu Hartz IV Zeiten wurde ein Arbeitsweg von 50 Kilometern für einen Weg als angemessen angesehen. Allerdings war das nicht exakt festgelegt. Es kam auf die örtliche Verkehrsinfrastruktur und die örtliche Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen an.

Fazit: Hinsichtlich der Pendelzeit bedeuten die neuen Bürgergeld Regelungen eine Rückkehr zu Hartz IV.

Sanktionen

Das SGB II soll hinsichtlich der Sanktionen wie folgt geändert werden: Bürgergeld Bezieher, die eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnen, müssen mit einer Kürzung des Bürgergeldes rechnen. Die Sanktionen bei Pflichtverletzungen werden verschärft. Das Jobcenter kann sofort eine Kürzung des monatlichen Bürgergeldes in Höhe von 30 Prozent verfügen, und zwar für eine Zeit von 3 Monaten.

Aktuell haben Jobcenter die Befugnis, Leistungsbeziehern, die eine zumutbare Arbeit dauerhaft ablehnen, das gesamte Bürgergeld für bis zu zwei Monaten streichen. .Sonstige Sanktionen sind in den ersten 6 Monaten des Bürgergeld-Bezugs ansonsten grundsätzlich ausgeschlossen.

Zu Hartz IV Zeiten wurden von den Jobcentern oft Sanktionen in Höhe von Kürzungen des Regelsatzes um bis zu 60 Prozent vorgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dann jedoch am 5. November 2019 geurteilt, das Leistungskürzungen um 60 Prozent oder mehr mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sind. Nach der Entscheidung des obersten deutschen Gerichts kürzten die Jobcenter bei Pflichtverletzungen die monatlichen Leistungen nur noch um bis zu 30 Prozent.

Fazit: Hinsichtlich der Sanktionen bedeuten die neuen Bürgergeld Regelungen einen Rückschritt in Richtung Hartz IV, wenngleich sie das seinerzeitige strenge Niveau nicht erreichen.

Karenzzeit

Das Bürgergeld Gesetz soll hinsichtlich der Kranzzeit betreffend das Schonvermögen wie folgt geändert  werden: Bürgergeld Beziehern steht ab dem 1.1. 2025 nur noch eine Karenzzeit hinsichtlich des Vermögens von einen halben Jahr zu. Auch die Höhe des Schonvermögens wird reduziert. Sie soll bei maximal 15.000 Euro liegen.

Gegenwärtig beträgt die Karenzzeit hinsichtlich des Vermögens ein Jahr. Innerhalb dieser Zeit wird das vorhandenen Vermögen nicht auf das Bürgergeld angerechnet, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro für den Antragsteller und bis 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft.

Zu Hartz IV Zeiten gab es keine Karenzzeit hinsichtlich des Vermögens. Vorhandenes Vermögen wurde in vollem Umfang auf Hartz IV angerechnet. Es gab zwar auch ein Schonvermögen; die Freibeträge waren jedoch nach Alter gestaffelt und betrugen im Maximum 10.050 Euro. Gewisses Vermögen wurde nicht angerechnet, etwa ein Auto, wenn dies zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit notwendig gebraucht wurde.

Fazit: Hinsichtlich der Karenzzeit und des Schonvermögens bedeutet auch die Verkürzung der Karenzzeit und die Herabsetzung des Vermögensfreibetrages zwar einen Rückschritt in Richtung Hartz IV, jedoch nur einen sehr kleinen. 

Meldefrist beim Jobcenter

Das Bürgergeld Gesetz soll hinsichtlich von Meldepflichten erweitert werden. Diese sollen für Bezieher von Bürgergeld eingeführt werden, die in der Lage sind, kurzfristig eine Arbeit aufzunehmen. Unter diese Neuregelung fallen Leistungsbezieher, die keine Kinder betreuen oder auch keine Fortbildung oder sonstige Maßnahme absolvieren. Sie sind nach der Neuregelung verpflichtet, sich einmal im Monat beim Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit zu melden.

Gegenwärtig gibt es auch schon Meldepflichten beim Bürgergeld? Leistungsbezieher müssen sich in regelmäßigen Abständen beim Jobcenter melden und sie sind verpflichtet, Einladungen des Jobcenter zu folgen, also Termine wahrzunehmen. Bürgergeld Bezieher müssen erreichbar sein. Lediglich drei Wochen pro Jahr dürfen sie sich nach vorheriger Genehmigung des Jobcenters außerhalb der näheren Umgebung des Jobcenters aufhalten, etwa zu urlaubszwecken.

Zu Hartz IV Zeiten galt bereits eine Meldepflicht. Der Leistungsbezieher musste jederzeit erreichbar sein und Aufforderungen des Jobcenters nachkommen bzw. Termine wahrnehmen.

Fazit: Die Neuregelung zu den Meldepflichten ist eine Verschärfung gegenüber den Hartz IV Regeln.

1-Euro-Job

Totalverweigerer sollen in besonderem Maße 1-Euro-Jobs angeboten erhalten, so die Neuregelung.

Gegenwärtig besteht ebenfalls die Möglichkeit, Bürgergeld Beziehern einen 1-Euro-Job anzubieten. Offiziell heißen sie sozialversicherungsfreie Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE). Sie sollen helfen, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern.

Zu Hartz IV Zeiten gab es ebenfalls die 1-Euro-Jobs, die insbesondere für schwer vermittelbare Leistungsbezieher in Betracht kamen.

Fazit: Hinsichtlich des 1-Euro-Jobs gibt es keine großen Unterschiede zwischen der geplanten Neuregelung der jetzigen Bürgergeld-Regelung und der alten Hartz IV Regelung.

Tabelle Bürgergeld Änderungen 2025

Hier die Änderungen 2025 beim Bürgergeld in Form einer Tabelle und Übersicht:

 Bürgergeld Regelungen zu:Pendelzeit (Entfernung Arbeitsplatz)1-Euro-JobSanktionenKarenzzeitSchonvermögen
Bürgergeld2,5 Stunden; Arbeitsplatz bis 50 km entferntmöglich  In den ersten 6 Monaten grds. keine Sanktionen; bei Totalverweigerern 2 Monate Regelsatz komplett streichen möglich12 Monate40.000 Euro
Neuregelung 1. Januar 20253 Stunden, Arbeitsplatz mehr als 50 km entferntVerstärkt möglichSofort 30 Prozent für 3 Monate Kürzung des Regelsatzes6 Monate15.000 Euro
Hartz IV3 Stunden (ca), Arbeitsplatz mehr als 50 km entferntOft möglichBürgergeld Kürzungen waren möglichKeine Karenzzeit10.050 Euro

Grund der Bürgergeld Neuregelungen 2025

Der Grund für die Neuregelungen beim Bürgergeld ab dem 1. Januar 2025 sind die Kosten, die der Staat für die Sozialleistung aufbringen muss. Außerdem fehlen Arbeitskräfte in der deutschen Wirtschaft.

Im letzten Jahr musste der Staat 5,6 Milliarden Euro mehr für das Bürgergeld aufbringen als im Jahr zuvor. Der Kostenanstieg droht sich fortzusetzen. Auch die Zahl der Bürgergeld Bezieher ist gestiegen. Gegenwärtig beziehen ca. 5 Millionen Menschen Bürgergeld.

Die Regierung möchte für 2025 eine Entspannung hinsichtlich Finanzen und Arbeitsmarkt erreichen.

Wie hoch der Bürgergeld Regelsatz 2025 ist? Lesen Sie hier: Bürgergeld Erhöhung 2025

Zusammenfassung

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Die zum 1. Januar 2025 geplanten Neuregelungen beim Bürgergeld Gesetz sind punktuelle Anpassungen, keine Rückkehr zu Hartz IV.  Letzteres war weitaus strenger und unübersichtlicher, als das Bürgergeld, auch wenn nunmehr einige Neuregelungen kommen.

Die größte Annäherung an Hartz IV durch die neuen Bürgergeld Regelungen 2025 sind im Bereich der Meldepflicht und den Sanktionen zu sehen.

Grund der Neuregelungen sind die Kosten, die aus der Haushaltskasse des Bundes für das Bürgergeld aufgebracht werden müssen. Sie sind in den vergangenen Jahren laufend gestiegen. Außerdem hat sich die Zahl der Leistungsbezieher stark erhöht.

Schreibe einen Kommentar