Auch in Deutschland des Jahres 2025 haben manche Arbeitnehmer nicht genug Lohn bzw. Verdienst, um den eigenen Lebensunterhalt oder den ihrer Kinder und Familie sicherzustellen. Für diesen Fall ist das Bürgergeld gedacht. Es kann ergänzend, also aufstockend, zusätzlich zu einem Erwerbseinkommen beim Jobcenter beantragt werden. Man bekommt dann von Staat nicht nur so viel Geld als Zuschuss, bis man die Summe erreicht, die man als Bürgergeld Bezieher ohne Job haben würden, sondern mehr! Der Grundsatz: Arbeit lohnt immer!
In unserem Beitrag erklären wir, wie das Aufstocken mit Bürgergeld auch im Jahr 2025 funktioniert!
Aufstocker bzw. Aufstockung beim Bürgergeld – was ist das?
Wie funktioniert das: mit Bürgergeld das eigene Einkommen aufstocken?
Aufstocken bedeutet: es ist ein Erwerbseinkommen vorhanden, aber dieses reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken. Es kann ergänzend Bürgergeld beantragt werden, dieses wird auf das Einkommen bis zur Bedarfsobergrenze aufgestockt. Das Bürgergeld ergänzt somit den Lohn bzw. stockt ihn bis zu einer Höhe auf, die den Lebensunterhalt sichern kann.
Etwa 30 Prozent der Bürgergeldempfänger haben eine Erwerbstätigkeit. Diese reicht nicht zur Deckung des Lebensunterhalts aus. Das ist häufig bei einem Minijob oder Midijob der Fall, oder dann, wenn nur der Mindestlohn gezahlt wird.
Aufstocker sind also diejenigen Bürgergeld Bezieher, die das Bürgergeld ergänzend zu ihrem Arbeitseinkommen beziehen, weil dieses die Bedarfsgrenze des Bürgergeld Gesetzes nicht erreicht.
Wer kann 2025 Bürgergeld aufstockend bzw. ergänzend beantragen?
Diejenigen erwerbstätigen Menschen, die so wenig verdienen, dass ihr Lohn oder Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensbedarf ihrer Familie sicherzustellen, können einen Antrag auf aufstockendes Bürgergeld beim Jobcenter stellen.
Es sind also die erwerbstätigen Geringverdiener, die den Antrag auf aufstockendes Bürgergeld stellen können. Dazu zählen nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige. Zudem können Beschäftigte in Kurzarbeit oder auch Bezieher von Arbeitslosengeld einen Antrag auf aufstockendes Bürgergeld stellen, wenn Einkommen, Gewinn oder Arbeitslosengeld nicht zur Sicherung des Lebens ausreichen. Dabei muss immer die Familie im Blickpunkt bleiben, denn der Verdienst muss auch für Partner und Kinder reichen. Die Familienmitglieder bilden im Rahmen des Bürgergeldes eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet zum einen, dass im Rahmen des Bürgergeldantrags geprüft wird, wie hoch der Lebensbedarf der Familie ist. Zum anderen wird aber auch das gesamte Einkommen der Familie zusammengerechnet und bei der Bedarfsermittlung nach dem Bürgergeld Gesetz berücksichtigt.
Welches Einkommen wird beim Bürgergeld angerechnet?
Wird der Bürgergeld Antrag beim Jobcenter gestellt, so muss selbstverständlich sämtliches Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft dem Jobcenter gegenüber angegeben werden. Das gilt insbesondere für folgendes Einkommen:
- Lohn / Gehalt / Arbeitsentgelt
- Verdienst aus Minijob
- Verdienst aus Midijob
- Kurarbeitergeld
- Arbeitslosengeld
- Elterngeld
- Unterhaltszahlung
- Gewinne aus selbständiger Tätigkeit
- Renten, insbesondere aus teilweiser Erwerbsunfähigkeit
Antrag: pdf-Formular für ergänzendes Bürgergeld
Wie muss nun der Antrag auf ergänzendes Bürgergeld, auf Bürgergeld Aufstockung gestellt werden? Hinsichtlich der Antragstellung ergeben sich keine Besonderheiten im Vergleich zu einem „normalen“ Bürgergeld-Antrag. Es müssen die gleichen Formulare benutzt werden, wie bei einem gewöhnlichen Bürgergeld Antrag. Die Antragstellung an sich kann auch digital, also online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Eine fristwahrende Antragstellung per Email ist ebenfalls notwendig. Anschließend müssen die üblichen Antragsformulare ausgefüllt werden. Sie finden Sie hier: Bürgergeld Antragsformulare zum Pdf-Download.
Dem Antrag müssen die Einkommensnachweise beigefügt werden, also insbesondere Arbeitsvertrag und Gehalts-/ Lohnabrechnungen. Auch die Kontoauszüge der letzten drei, manchmal sogar der letzten 6 Monate sind als Nachweis des Einkommens erforderlich.
Weitere Nachweise, die das Jobcenter zur Prüfung der Höhe des Bürgergeld Anspruchs benötigt, sind üblicherweise folgende:
- Mietvertrag
- Betriebskostenabrechnung
- Heizkostenabrechnung
Einkommensnachweise
Wird ein Mehrbedarfs beansprucht, etwa bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, müssen auch hierzu Nachweise vorgelegt werden, beispielsweise ein ärztliche Attest oder der Schwerbehindertenausweis.
Bearbeitungsdauer: Wie lange dauert es bis zur Auszahlung des Bürgergelds ?
Die Dauer von der Bearbeitung des Antrags bis zur Bürgergeld Auszahlung ist unterschiedlich lang. Es hängt von den individuellen Verhältnissen ab und auch davon, wie rasch eingeforderte Nachweise vorgelegt werden. Auch die Belastung des Jobcenters entscheidet mit über die Bearbeitungsdauer.
Bei manchen Jobcentern dauert die Bearbeitung nur wenige Tage, andere benötigen einige Wochen. Innerhalb von 6 Monaten muss das Jobcenter jedoch entschieden haben und einen Bürgergeld Bescheid erlassen, egal, ob einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid. Nach Ablauf der 6 Monate kann eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht eingereicht werden.
Gestaffelte Freibeträge: Wie wird das Einkommen 2025 auf das Bürgergeld angerechnet?
Bürgergeld Bezieher sollen ermutigt werden, eine Erwerbstätigkeit trotz Bürgergeldbezug aufzunehmen bzw. beizubehalten. Aus diesem Grund sieht das Bürgergeld Gesetz Freibeträge bei Erwerbseinkommen vor. Das Einkommen innerhalb dieser Freibeträge wird teilweise nicht auf das Bürgergeld angerechnet. So haben Bürgergeld Aufstocker mehr Geld in der Tasche, also Bürgergeld Bezieher, die nicht arbeiten. Die Einkommensfreibeträge bei Erwerbstätigkeit sind in § 11 b SGB II (Bürgergeld Gesetz) geregelt. Die Freibeträge bei Erwerbseinkommen sind wie folgt gestaffelt:
Einkommen-Freibetrag 2024 und 2024
Zu Anfang der Neugestaltung des SGB II staffelten sich die Bürgergeld Einkommensfreibeträge wie folgt:
Grundfreibetrag von 100 Euro
20 % vom Einkommen zwischen 100 Euro und 1.000 Euro
10 % vom Einkommen zwischen 1.000 Euro und 1200 Euro (1500 Euro bei Kind oder Kindern in Bedarfsgemeinschaft )
Dann gab es Verbesserungen für Bürgergeld Aufstocker. Aktuell (2024 / 2025) sind die Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld wie folgt gestaffelt:
- Grundfreibetrag von 100 Euro
- 20 % vom Einkommen zwischen 100 Euro bis 520 Euro
- 30 % vom Einkommen zwischen 520 Euro und 1000 Euro
- 10 % vom Einkommen zwischen 1000 und 1200 Euro (bzw. 1500 Euro bei Kind / Kindern)
- Einkommen, das 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro bei Kindern) übersteigt, wird voll auf das Bürgergeld angerechnet.
Detailinformation zu den Freibeträgen beim Erwerbseinkommen hier: Einkommensfreibetrag
Selbstständigen haben monatlich unterschiedliches Einkommen – wie wird das berücksichtigt?
Bei selbständig Erwerbstätigen ändert sich die Höhe des Gewinns unter Umständen monatlich. Wir wird das bei der Bürgergeld Auszahlung berücksichtigt? Das monatlich unterschiedlich hohe Einkommen von Selbständigen berücksichtigt das Jobcenter folgendermaßen: Es errechnet aus dem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit der letzten sechs Monate ein Durchschnittseinkommen. Dieses wird der Berechnung des Bürgergeld Anspruchs zugrunde gelegt.
Das Jobcenter erlässt auf dieser Basis einen vorläufigen Bewilligungsbescheid. Der exakte Bürgergeld Anspruch wird erst im Nachhinein festgestellt und ein endgültiger Bescheid erlassen. Daraus kann sich eine Rückforderung zu viel gezahlten Bürgergeldes ergeben. Aber auch eine Nachzahlung an den Bürgergeld Bezieher ist möglich.
Beispielrechnung Bürgergeld-Aufstockung
Nachfolgend eine Bürgergeld Beispielrechnung bei Aufstockung des Erwerbseinkommens und Inanspruchnahme der Freibeträge für Erwerbseinkommen. Dabei gehen wir von folgender Fallkonstellation aus.
Der Bürgergeld Bedarf einer Familie mit Kindern (Regelsatz bzw. Regelsätze, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe) nach Abzug von Kindergeld beträgt nach Überprüfung durch das Jobcenter 2600 Euro. Das Bruttoeinkommen eines Elternteils beträgt 1600 Euro. Weiteres Erwerbseinkommen ist nicht vorhanden. Wir berücksichtigen die Rechtslage ab dem 1. Juli 2023
Unter Berücksichtigung der Freibeträge für Erwerbseinkommen ergibt sich folgender Anspruch:
Vom Einkommen ist anrechnungsfrei:
– Grundfreibetrag: 100 Euro
– 20 Prozent vom Einkommen zwischen 100 und 520 Euro: 84 Euro
-30 Prozent vom Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro: 144 Euro
– 10 Prozent vom Einkommen zwischen 1000 und 1500 Euro: 50 Euro
Insgesamt dürfen also behalten werden: 378 Euro
Angerechnet auf den Bürgergeld Anspruch werden 1.222 Euro.
Der Bürgergeld Anspruch beträgt dann 1378 Euro.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Aufstockung bei Ewerbseinkommen
Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Auch wer Erwerbseinkommen erzielt, kann Bürgergeld beantragen
- Mit Bürgergeld kann das eigenen Einkommen aufgestockt werden, wenn es nicht ausreicht, um den eigenen oder den Lebensunterhalt der Familie sicherzustellen. Das ist oft der Fall, wenn nur ein Minijob ausgeübt wird.
- Vom Einkommen kann ein nicht unerheblicher Teil behalten werden, der nicht mit dem Bürgergeld Anspruch verrechnet wird. Das nennt man Einkommensfreibetrag.
- Die Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld sind gestaffelt, je nach Höhe des Einkommens.
Quelle
Eigene Recherche
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.