In Deutschland beziehen ca. 5,5 Millionen Menschen eine Hinterbliebenenrente. Sie wird auch Witwenrente genannt. Aber neben Witwen beziehen auch Witwer und Waisen diese Rente.
Das Problematische an einer Witwenrenten ist, dass Einkommen auf die Rente angerechnet wird – allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Die Einkommensgrenze ist 2024 angehoben worden und wird voraussichtlich auch 2025 angehoben werden. Eine Anhebung der Einkommensgrenze bedeutet, dass neben einer Witwenrente mehr hinzuverdient werden kann.
Einkommensgrenze bei Witwenrente
Wie viel darf man bei einer Witwenrente hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung, eine Kürzung erfolgt?
Bei der Witwenrente gibt es eine Einkommensgrenze. Wer mehr als diese Summe verdient, dem wird die Witwenrente gekürzt, und zwar um die Summe des Verdienstes, der die Einkommensgrenze übersteigt. Ist Einkommen nur bis zu dieser Grenze vorhanden, so wird die Witwenrente nicht gekürzt. Die Einkommensgrenze liegt aktuell bei 1730 Euro brutto bzw. knapp 1040 Euro netto (40 Prozent weniger). Dieser Einkommensfreibetrag gilt bis zum 30. Juni 2025. Danach steht eine weitere Erhöhung desselben an.
Was ist schlecht hinsichtlich der Einkommensanrechnung?
Das eigenes Einkommen auf eine Witwenrente angerechnet wird, wird von Wohlfahrtsverbänden kritisiert. Aber auch politische Parteien schließen sich dieser Kritik an. Eine Einkommensanrechnung auf die Witwenrente ist erwerbsfeindlich. Hinterbliebene beendet oft ihre Arbeit oder reduzieren sie, nur um keinen Verlust bei der Witwenrente hinnehmen zu müssen.
Ursprünglich sollte der Freibetrag im Sockel zum 01.07.2025 stark angehoben werden. Das wird nun erst 2027 geschehen.
Was wird alles auf die Witwenrente angerechnet?
Nicht nur Erwerbseinkommen wird auf die Witwenrente angerechnet, auch Erwerbsersatzeinkommen, wie Arbeitslosengeld und auch kommen zur Anrechnung.
Nicht angerechnet werden Sozialleistungen wie das Bürgergeld und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder die allgemeine Sozialhilfe. Hier ist es umgekehrt, dass die Witwenrente auf diese Sozialleistungen angerechnet werden.
Waisenfreibetrag erhöht die Einkommensgrenzen bei der Witwenrente
Der Freibetrag von 1.040 Euro kann erhöht werden, wenn waisenberechtigte Kinder vorhanden sind. 220 Euro mehr können dann hinzuverdient werden. Das muss dann allerdings bei der Rentenversicherung deklariert werden.
Keine Einkommensanrechnung bei der Waisenrente
Bezieher einer Waisenrente dürfen neben dieser unbegrenzt anrechnungsfrei hinzuverdienen. Es existierte keine Einkommensanrechnung bei der Waisenrente.
Wie lange gilt der jeweilige Einkommensfreibetrag
Gesetzliche Grundlage für den Zeitraum die Einkommensanrechnung bzw. der Einkommensfreibeträge ist § 18d Absatz 1 SGB VI. Danach gilt der aktuelle Einkommensfreibetrag bis zum 30.6.2025.
Quelle
Eigene Recherche
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.