Bürgergeld: Bezieher monatlich zum Jobcenter-Termin

Ab dem 1. Januar 2025 sollen Bürgergeld Bezieher verpflichtet werden können, monatlich im Jobcenter zu erscheinen. So soll eine bessere Arbeitsmarktintegration erreicht werden. In unserem Artikel erklären wir, wie die Details aussehen und ob jeder Leistungsempfänger betroffen ist.

Sanduhr neben Monatsblatt Kalender

Die Welle der geplanten Änderungen beim Bürgergeld zum 1. Januar 2025 reißt nicht ab. Die Bundesregierung will nun den Jobcentern die Befugnis per Gesetz einräumen, junge Arbeitslose im Bürgergeld Bezug jeden Monat zu einem Termin ins Jobcenter einzuladen. So sollen Absprachen besser überprüft werden können. Zweck ist, junge Bürgergeld Empfänger möglichst schnell wieder zu einem Job zu verhelfen.

Worum es genau beim neuen monatlichen Jobcenter Termin geht, erklären wir in nachfolgendem Beitrag.

Enge Kontrolle von Bürgergeld Beziehern

Frau sitzt gegenüber anderer Frau, die Notizen macht
Bildquelle: Canva

Ab dem 1. Januar 2025 soll ein monatlicher Integrationstermin beim Jobcenter im Rahmen des Bürgergeldes Pflicht werden.

Bürgergeld Bezieher sollen ab dem 1. Januar 2025 stärker und enger kontrolliert werden. Die Jobcenter sollen die Befugnis erhalten,  Bezieher der Leistung monatlich zu einem Termin einzuladen. Das ist Presseberichten zu entnehmen.  So soll der Kontakt zwischen Integrationsfachteam und Leitungsbezieher besser gehalten werden können und eine intensivere Hilfestellung gegeben werden können. Klares Ziel: eine möglichst rasche und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.


Weitere Bürgergeld Maßnahmen 2025 geplant

Die Bundesregierung plant auch weitere Maßnahmen im Bereich des Bürgergeldes. Einen Überblick hierzu finden sie hier: Tabelle Bürgergeld Änderungen 2025

Es geht natürlich auch um Sanktionen.

Jobcenter Termine wenn neu im Bürgergeld Bezug

Die für 2025 geplante Maßnahme richtet sich insbesondere an Menschen, die neu im Bürgergeld Bezug (innerhalb der ersten 12 Monate des Leistungsbezugs) sind und an junge arbeitslose Bürgergeld Bezieher. Aber auch Absolventen etwa von Integrations- oder Berufssprachkursen soll diese neue Maßnahme helfen.


Rechtsfolgen bei Terminversäumnis

Wird der Gesprächstermin im Jobcenter ohne triftigen Grund nicht eingehalten, so drohen Sanktionen. Leistungskürzungen von 30 Prozent des Regelsatzes für einen Monat sind im Gespräch.

Gegenwärtig kann die Leistung um 10 Prozent bei einer entsprechenden Rechtsfolgenbelehrung in der Einladung gekürzt werden.

Triftige Gründe für die Terminabsage sind insbesondere Krankheit oder ein Vorstellungstermin beim potentiellen Arbeitgeber. Für beides ist ein Nachweis erforderlich.

Zusammenfassung zu den neuen monatlichen Terminen im Jobcenter

Ab dem 1. Januar 2025 sollen Bürgergeld Bezieher monatlich in das Jobcenter zu einem verpflichtenden Besprechungstermin eingeladen werden können.

Diese Maßnahme soll den Integrationsprozess beschleunigen und ein Abgleiten in Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden.

Sie richtet sich insbesondere an neue Leistungsempfänger und junge Menschen sowie Absolventen von Sprachkursen.