Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Hier erfahren Sie, wie Sie Bürgergeld in 5 einfachen Schritten beantragen können.
Schritt 1: Anspruch prüfen
Überprüfen Sie zunächst, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Bürgergeld können Sie erhalten, wenn Sie:
- Erwerbsfähig sind und zwischen 15 und 65 Jahre alt sind
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- Hilfebedürftig sind (d.h. Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können)
Schritt 2: Unterlagen sammeln
Für den Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Krankenversicherungsnachweis
Schritt 3: Antrag ausfüllen
Den Bürgergeld-Antrag können Sie:
- Online über das Portal arbeitsagentur.de ausfüllen
- Persönlich im Jobcenter abholen und ausfüllen
- Telefonisch beim Jobcenter anfordern
Schritt 4: Antrag einreichen
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen ein:
- Online über das Portal der Arbeitsagentur
- Persönlich im Jobcenter
- Per Post an das zuständige Jobcenter
Schritt 5: Bescheid abwarten
Nach Einreichung Ihres Antrags prüft das Jobcenter Ihre Unterlagen. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung des Bürgergeldes.
Wichtige Hinweise
- Der Antrag gilt rückwirkend ab dem ersten Tag des Monats, in dem er gestellt wurde.
- Bürgergeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen Folgeantrag stellen.
- Bei Änderungen Ihrer Lebensumstände müssen Sie das Jobcenter umgehend informieren.
Stand: Oktober 2024. Informieren Sie sich über aktuelle Änderungen auf der offiziellen Website der Bundesagentur für Arbeit.