Rente: Auszahlungstermine November 2024 – wann das Geld da ist!

Die gesetzliche Rente für November 2024 wird an zwei unterschiedlichen Terminen ausgezahlt. Welcher für den jeweiligen Rentner zutrifft, ist davon abhängig, ob die Rente vorschüssig oder nachschüssig ausgezahlt wird. Unsere Renten-Auszahlungs-Tabelle November 2024 hilft weiter!

Rentner-innen spielen Karten

Der Auszahlungstermin der Rente für November 2024 ist für viele Rentner das wichtigste Datum des Monats. Warum? Es geht um den Lebensunterhalt. Aus diesem Grund geben wir hier einen Überblick, wann die November Rente ausgezahlt wird wird.

Vorab: für die November Rente 2024 gibt es zwei unterschiedliche Auszahlungstermine. Sie sind gleich nachfolgend in unserer Rentenauszahlungstabelle aufgelistet:

Tabelle Auszahlung Rente November 2024

Vorschüssige Rente November 2024 – AuszahlungsterminNachschüsige Rente November 2024 – Auszahlungstermin
30. Oktober 2024 – Mittwoch: wenn Reformationstag Feiertag ist
oder
31. Oktober 2024 – Donnerstag: wenn Reformationstag kein Feiertag ist
29. November 2024 – Freitag

Auszahlung der Rente für November 2024 an zwei Terminen

Rentner hebt Daumen hoch
Bildquelle: Canva

Die Auszahlung der Rente für November steht steht an. Achtung! Es gibt 2 Termine!

Die Rentenauszahlung für November 2024 erfolgt an zwei unterschiedlichen Terminen:

Wird die Rente im Voraus (vorschüssig) gezahlt, so ist der 30. oder 31. Oktober 2024 der Auszahlungsgermin für die November Rente.

Wird die Rente im Nachhinein (nachschüssig) ausgezahlt, so ist der 30. November 2024 das Datum der Auszahlung der November Rente .

Alle Termine der Rentenauszahlung 2024

Einen kompletten Überblick über alle Termine der Renten Auszahlung 2024 haben wir in Form einer Tabelle hier zusammengestellt:

Tabelle Rente 2024 Auszahlung & Termine


Rentenauszahlung November 2024: Warum wird an zwei unterschiedlichen Terminen überwiesen?

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es hinsichtlich der Auszahlung der Rente Unterschiede, die sich danach richten, wann erstmals die Altersrente beantragt worden ist.

Für alle Rentner, die ihre Altersrente nach April 2004 beantragt haben oder dies noch tun werden (also für alle zukünftigen Rentner) gilt, dass sie Ihre Rente am letzten Werk- bzw. Bankarbeitstag des jeweiligen Monats – und zwar rückwirkend für diesen Kalendermonat überwiesen bekommen. Das nennt man die sog. nachschüssige Rentenzahlung. Sie ist in Deutschland mittlerweile die Regel.

Für diejenigen Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenzahlung bereits vor April 2004 begonnen hat, gilt hingegen, dass die Renten-Auszahlung immer am letzten Tag des Monats gezahlt wird, der dem Monat, für den die Rente gezahlt wird, vorausgeht, erfolgt. Das ist die sog. vorschüssige Rentenzahlung. Es wird im voraus gezahlt.

Doppelter Auszahlungstermein bei Rentenzuschlag für bestimmte Erwerbsminderungsrenten

Manche Rentner bekommen seit Juli 2024 noch eine zweite Rentenzahlung, nämlich den sog. Rentenzuschlag. Er wird gezahlt, wenn die Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschlossen, gibt es diesen Rentenzuschlag. Er wird automatisch gezahlt wird. Ein spezieller Antrag ist nicht erforderlich. Die Auszahlung des Rentenzuschlags erfolgt separat von der Auszahlung der eigentlichen Rente, und zwar in der Mitte des jeweiligen Monats, für den den Rentenanspruch besteht. Für November 2024 wird also um den 15. November herum gezahlt.


Quelle

Eigene Recherche

Deutsche Rentenversicherung

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