Jobcenter greifen durch: härteres Vorgehen gegen Bürgergeld Bezieher

Im Rahmen der Wachstumsinitiative hat die Bundesregierung schärfere Maßnahmen gegen Totalverweigerer beim Bürgergeld beschlossen: der 1-Euro-Job soll vermehrt zum Einsatz kommen. Hintergründe und Einzelheiten zu den neuen Sanktionen hier in unserem Beitrag!

Mann im Anzug klopft mit Holzhammer auf den Tisch

Die Bundesregierung hat bekanntlich ihre Wachstumsinitiative beschlossen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss diese Beschlüsse nun umsetzen. In einer internen Weisung der BA ist nunmehr ein härteres Vorgehen gegen Bürgergeld Bezieher vorgesehen, die gegen ihre Pflichten verstoßen. Das Stichwort lautet: Ein-Euro-Jobs im Bürgergeld. Einzelheiten hierzu in unserem Beitrag.

Ein-Euro-Jobs werden wiederbelebt

Mann hat spitzen Hut auf und hält Hand vor Gesicht und sitzt vor einer Tafel
Bildquelle: Canva

Es gibt mehr Sanktionen und Maßnahmen, um unkooperative Bezieher von Bürgergeld zur Mitarbeit zu bewegen. Auf den Weg gebracht wurden sie durch die Wachstumsinitiative der Bundesregierung.

Die BA will bzw. muss den Ein-Euro-Job wiederbeleben. Unkooperative Bürgergeld-Bezieher, also solche, die gegen Pflichten verstoßen, sollen verpflichtet werden, einen Ein-Euro-Job zu übernehmen, und zwar für eine Zeit von bis zu 6 Monaten. Es geht dabei um gravierende Pflichtverstöße, etwa das Ablehnen einer Arbeitsstelle oder das Nichtwahrnehmen von Terminen.


Pflichtverstöße beim Bürgergeld haben Konsequenzen

Bis zu sechs Monaten können Bürgergeld-Empfänger zu sogenannten Ein-Euro-Jobs verpflichtet werden können. Zeigt sich auch danach keine Kooperation, so kann die Maßnahme verlängert werden. Ein-Euro-Jobs kommen insbesondere bei Terminverweigerungen in Betracht.  Eine Terminverweigerung in diesem Sinne ist gegeben, wenn eine Person ohne wichtigen Grund drei Terminen hintereinander nicht wahrnimmt.

Wer einen passende Job ablehnt oder sich weigert, an Eingliederungsmaßnahmen wie etwa einer Weiterqualifizierung teilzunehmen, kann ebenfalls zu einem Ein-Euro-Job „verdonnert“ werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Nur eine äußerst geringe Anzahl von Bürgergeld Beziehern verhält sich unkooperativ im oben beschriebenen Sinn. .Dies betonte auch ein Sprecher der BA.  

Maßnahmen sind Teil der sog. Wachstumsinitiative der Bundesregierung

Das oben beschriebenen Vorgehen der BA gegen ihre Pflichten verletzende Bürgergeld Bezieher beruht auf Beschlüssen der Bundesregierung, die diese als Wachstumsinitiative gekennzeichnet hat. Ein-Euro-Jobs sollen verstärkt für Personen genutzt werden, “die sich Maßnahmen immer wieder verweigern (Totalverweigerer)”.

Ziel des Maßnahmepakets der Bundesregierung ist die Beschäftigungsfähigkeit und die Mitwirkungsbereitschaft der sich weigernden Bürgergeld-Empfänger zu verbessern. Außerdem gehe es darum, die Motivation zur Arbeitsaufnahme sowie die “Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit” der Arbeitslosen zu stärken,


Was sind Ein-Euro-Jobs?

Bei einem Ein-Euro-Job handelt es sich um eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit, welche im öffentlichen Interesse liegen muss. Zudem muss sie eine Hilfestellung auf dem Rückweg ins Berufsleben sein. Beispiel ist etwa die Pflege öffentlicher Park- und Grünanlagen.

Quelle

Bundesregierung

Eigene Recherche

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