Bürgergeld: Welche Banken bieten kostenlose Girokonten für Empfänger?

Bürgergeld Bezieher müssen die Kosten für ein Girokonto aus dem Bürgergeld Regelsatz tragen. Doch gibt es die Möglichkeit für ein kostenloses Girokonto bei Volksbanken, Sparkassen oder anderen Banken? In unserem Beitrag finden Sie die Antwort!

Kontoauszüge und Taschenrechner
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Bürgergeld Bezieher müssen für ihren Grundbedarf mit 563 Euro im Monat auskommen (Stand 2025 für Alleinstehende). Nahrung, Kleidung, aber auch die Kosten für ein Girokonto müssen hiervon bestritten werden. Gibt es ein kostenloses Girokonto für Bürgergeld Bezieher? Wie stehen Banken zu Menschen mit geringem Einkommen, zu Geringverdienern?

In nachfolgendem Artikel beleuchten wir die Situation hinsichtlich Kontoführungsgebühren und sonstigen Gebühren bei Banken für Geringverdiener und Bürgergeld Bezieher.

Kontoführungsgebühren fallen (fast) immer an

Man und Frau schauen in Küche auf Kontoauszüge
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Müssen Banken oder Sparkassen Bürgergeld Beziehern ein kostenloses Girokonto oder Basikonto zur Verfügung stellen?

Wer bei einer Bank, etwa einer Sparkasse oder Volksbank, ein Girokonto eröffnet, muss hierfür Kontoführungsgebühren zahlen. Und diese sind in den letzten Jahren rapide angestiegen.

Auch wer Bürgergeld bezieht und also jeden Euro umdrehen muss, bevor er ihn ausgibt, muss für das Girokonto zahlen. Uns ist keine Bank bekannt, die bei Beziehern von Bürgergeld auf Kontoführungsgebühren verzichtet. Geringverdiener und Arbeitslose werden oft sogar diskriminiert – das ist unsere Meinung. Denn oft sind Girokonten für diejenigen, die Lohn, Gehalt oder Rente beziehen, kostenlos – nicht aber für Arbeitslose bzw. Bürgergeld-Bezieher.

Diese Vertragsgestaltung ist legal, denn es gilt die allgemeine Vertragsfreiheit. Banken ist es gesetzlich erlaubt, ihre Bedingungen für verschiedene Einkommensgruppen innerhalb ihres Kundenstamms unterschiedlich auszugestalten. Sie müssen kein allgemeingültiges Angebot für all ihre Kunden liefern. Kontoführungsgebühr ausschließlich für Geringverdiener ist gegenwärtig sogar  üblich.


Bürgergeld Bezieher dürfen nicht von einem Konto ausgeschlossen werden

Bürgergeld-Bezieher haben einen Anspruch auf ein Girokonto, die Bank darf ihnen ein Konto nicht verwehren. Sie haben aber lediglich Anspruch auf ein Basiskonto. Und der kontoführenden Bank ist es nicht verwehrt, hierfür Gebühren zu berechnen.

Ein Basiskonto umfasst lediglich die grundlegendsten Funktionen eines Girokontos. Es funktioniert auf Guthabenbasis. Eine Kontoüberziehung ist nicht möglich.

Die Kosten für ein solches Konto liegen oft bei bis zu 10 Euro im Monat. Der Bürgergeld Regelsatz sieht allerdings nur 3 Euro für die Kosten des Kontos vor.  Die höheren Kosten müssen also aus anderen Bereichen des Bürgergeld Regelsatzes ausgeglichen werden

Kostenlose Girokonten sind, wie oben dargestellt, oft nur Gehaltskonten. Das Gehalt muss eine Mindestsumme betragen.  Bürgergeld-Bezieher kommen an diese Grenze nicht heran.

Werden Bürgergeld Bezieher und Geringverdiener von Banken diskriminiert?

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg stellt dies Entgeltgestaltung der  Banken  eine „offene Diskriminierung“ von Geringverdienern und Bürgergeld-Beziehern dar. Wir schließen uns dieser Meinung an. Der Gesetzgeber ist gefordert, um hier eine gleiche Behandlung aller zu erreichen.


Kosten für ein Basiskonto

Die Kosten für ein Basiskonto variieren von Bank zu Bank. Bei einigen Online-Banken wird keine Grundgebühr berechnet, wohl aber Gebühren für Buchungen. Die Kosten liegen monatlich zwischen um die 6 bis 7 Euro.

Kontoführung ist für Banken ein Geschäft. Wir leben im Kapitalismus. Mit kostenlosen Girokonten für bedürftige Menschen ist also auch in Zukunft nicht zu rechnen.

Quellen

Verbraucherzentrale Hamburg

Bafin

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