Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Unterstützungsleistung und soll Familien mit kleinem Einkommen unterstützen und vor dem Bürgergeld Bezug „bewahren“. Die Familien-Geldleistung Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. 2025 wird sie erhöht; es gibt mehr Geld für Familien.
Die Einzelheiten zur Erhöhung des Kinderzuschlags zum 1. Januar 2025 lesen Sie in nachfolgendem Artikel!
Kinderzuschlag 2025 nicht erhöht
Zum 1. Januar 2025 wird zwar das Kindergeld um 5 Euro erhöht, nicht aber der Kinderzuschlag. Auch beim Kinder-Sofortzuschlag gibt es 2025 keine Erhöhung!
Das Bürgergeld wird 2025 nicht erhöht. Es steht eine Nullrunde bevor. Ähnlich sieht es beim Kinderzuschlag aus. Auch er wird 2025 nicht erhöht
Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag wird auch als Kindergeldzuschlag bezeichnet, weil er gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt wird. Er ist also eine andere Leistung als der Kinderbonus, das Baukindergeld oder der steuerliche Kinderfreibetrag.
Nach der Definition des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt der Kinderzuschlag (KiZ) Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Er ist quasi ein Unterstützungsgeld für erwerbstätige Eltern, die zwar genug für den eigenen Lebensunterhalt verdienen, die aber mit ihrem Einkommen den gesamten Bedarf der Familie mit ihren Kindern nicht decken können. Der Kinderzuschlag (gemeinsam mit dem Wohngeld) soll verhindern, das diese Eltern auf das Bürgergeld zurückgreifen müssen.
Abgrenzung vom Kinder-Sofortzuschlag
Der Kinderzuschlag muss vom Kinder-Sofortzuschlag abgegrenzt werden. Letzterer ist Bestandteil des Bürgergeldes. Der Kinder-Sofortzuschalg sollte 2025 wie das Kindergeld um 5 Euro angehoben werden und dann 25 Euro betragen. Gegenwärtig sieht es aber so aus, dass keine Erhöhung erfolgt und weiterhin 20 Euro pro Kind gezahlt werden.
Kinderzuschlag ist auch kein Kinderbonus oder Kinderfreibetrag
Der Kinderzuschlag darf nicht mit dem „alten“ Kinderbonus aus dem Jahr 2022 verwechselt werden. Er wurde in Höhe von 100 Euro ausgezahlt und war Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung, das wegen der stark angestiegenen Energiepreise verabschiedet worden war.
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Begriff, der Teile des elterlichen Einkommens von der Steuer freistellt. Von ihm profitieren in der Regel nur Eltern mit höherem Einkommen.
Kinderzuschlag 2025 bis zu 292 Euro pro Kind
Ab dem 1. Januar 2025 wird pro Kind und Monat ein Kinderzuschlag von maximal 292 Euro mit dem Kindergeld an die anspruchsberechtigten Eltern ausgezahlt. Das sind 0 Euro mehr als im Vorjahr.
Wer Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, kann auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe beanspruchen, kann sich etwa von den Kita-Gebühren freistellen lassen.
Antrag auf Kinderzuschlag erforderlich
Um den Kinderzuschlag zu erhalten, ist ein Antrag bei der Familienkasse erforderlich. Die Familienkasse ist die Behörde, die auch das Kindergeld auszahlt. Den Antrag für den Kinderzuschlag kann man online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit stellen.
Quellen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.