Wohngeld 2025: Neue Einkommensgrenzen und Anspruchsvoraussetzungen

Das Wohngeld wird 2025 erhöht. Die Einkommensgrenzen werden angehoben. Lesen Sie die Einzelheiten hier in unserem Artikel und entnehmen Sie Ihren Anspruch aus der Wohngeldtabelle 2025!

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Die gute Nachricht vorab: Das Wohngeld wird 2025 erhöht, die Einkommensgrenzen werden angehoben! Das Leben wird 2025 noch teurer – die Preise für Lebensmittel und Energie steigen, aber auch und insbesondere für das Wohnen. Viele Menschen können sich die Miete nicht leisten. Deshalb müssen Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen.

In unserem Artikel erklären wir, ab welchem Einkommen man man Wohngeld beantragen kann und wo die Einkommensgrenzen liegen. Hier hilft die Wohngeldtabelle 2025!

Wann kann man Wohngeld beantragen?

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Wohngeldtabelle 2025: So hoch steigen die Einkommensgrenzen für das Wohngeld!

Mieter, deren Einkommen unter einer bestimmten Höchstgrenze liegt, können Wohngeld beantragen. Sie können den Wohngeldantrag bei der kommunalen Wohngeldstelle der Gemeinde einreichen. Wie hoch die Einkommensgrenze für das Wohngeld liegt, ist in der Wohngeldtabelle 2025 festgelegt. Doch nicht allein die Höhe des Einkommens entscheidet, ob der Anspruch auf Wohngeld besteht. Mitbestimmend sind auch die Höhe der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Im Wohngeldgesetz sind sieben Mietstufen festgelegt. Diese findet man in $ 12 Wohngeldgesetz (WoGG). Es wird also nicht exakt die laut Mietvertrag zu zahlende Miete für die Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt, sondern die Obergrenze der jeweiligen Mietstufe. Konkret heißt das,dass eine höhere Stufe des Wohngeldgesetzes mit einer höheren Einkommensgrenze verknüpft ist. Entsprechend wird auch eine höhere Miete bei der Berechnung berücksichtigt.


Einkommensgrenze für das Wohngeld berechnen

Die Einkommensgrenze ist die Grenze, bis zu der überhaupt Wohngeld gezahlt wird. Entscheidend für die Einkommensberechnung ist das Bruttoeinkommen. Für alle, die sozialversicherungspflichtig sind und Einkommenssteuer zahlen, mindert sich das Einkommen für die Berechnung von Wohngeld pauschal um 30 Prozent. Sozialversicherung beinhaltet die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Eine Sozialversicherungspflicht besteht grundsätzlich für alle Arbeitnehmer.

Um schnell herauszufinden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann der Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums herangezogen werden. Damit kann vorab überschlagsmäßig geklärt werden

  • ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht,
  • wie hoch der Anspruch auf Wohngeld ist.

Allerdings kann aus der Nutzung des Rechners kein Anspruch abgeleitet werden Der Rechner dient lediglich dazu, festzustellen, ob ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden sollte.

Gleiches gilt für nachfolgende Wohngeldtabelle. Sie zeigt ebenfalls nur, ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen kann. Aus der Tabelle lässt sich die Einkommensobergrenzen für das Wohngeld ablesen. Die Pauschalen für die Sozialversicherung und Einkommenssteuer sind bereits berücksichtigt.

Wohngeld-Tabelle 2025: Einkommensobergrenzen für Wohngeld

Nachfolgende Wohngeldtabelle zeigt ebenfalls, ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen kann. Aus der Tabelle kann man die Einkommensobergrenzen für das Wohngeld ablesen. Die Pauschalen für die Sozialversicherung und Einkommenssteuer sind berücksichtigt.

Noch einmal: In der Wohngeld-Tabelle finden Sie die Einkommensobergrenzen für das Wohngeld. Die Ziffern links geben die Anzahl der Haushaltsmitglieder an. Die danach folgenden Euro-Beträge geben jeweils die Höchstgrenzen für die Miet- bzw. Wohngeldstufen 1 bis 7 an. Die Euro-Beträge sind auf 10 Euro abgerundet.

Wohngeldtabelle 2025: Höchst­einkommen Mietstufe 1 – Einkommensobergrenze

Haus­halts­mit­glie­derEinkommensobergrenze
11440 Euro
21950 Euro
32450 Euro
43320 Euro
53820 Euro
64310 Euro
74760 Euro

Wohngeldtabelle 2025: Höchst­einkommen Mietstufe 2 – Einkommensobergrenze

Haushaltsmitglieder Einkommensobergrenze
11470 Euro
21990 Euro
32500 Euro
43390 Euro
53890 Euro
64390 Euro
74840 Euro

Wohngeldtabelle 2025: Höchst­einkommen Mietstufe 3 – Einkommensobergrenze

HaushaltsmitgliederEinkommensobergrenze
11500 Euro
22030 Euro
32550Euro
43450 Euro
53960 Euro
64460 Euro
74910 Euro

Tabelle Höchst­einkommen Wohngeld 2025 Mietstufe 4 : Einkommensobergrenze

HaushaltsmitgliederEinkommensobergrenze
11540 Euro
22080 Euro
32600 Euro
43510 euro
54030 Euro
64540 Euro
74980 Euro

Tabelle Höchst­einkommen Wohngeld 2025 Mietstufe 5 : Einkommensobergrenze

HaushaltsmitgliederEinkommensobergrenze
11560 Euro
22110 Euro
32640 Euro
43570 Euro
54080 Euro
64590 Euro
75040 Euro

Tabelle Höchst­einkommen Wohngeld 2025 Mietstufe 6: Einkommensobergrenze

HaushaltsmitgliederEinkommensobergrenze
11590 Euro
22140 Euro
32670 Euro
43610 Euro
54140 Euro
64650 Euro
75110 Euro

Tabelle Höchst­einkommen Wohngeld 2025 Mietstufe 7 : Einkommensobergrenze

HaushaltsmitgliederEinkommensobergrenze
11610 Euro
22180 Euro
32710 Euro
43670 Euro
54200 Euro
64710 Euro
75170 Euro

Antrag notwendig: nur dann wird Wohngeld gezahlt!

Um überhaupt Wohngeld zu erhalten, ist ein entsprechender Antrag auf Wohngeld notwendig, der bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden muss. Es gilt: ohne Antrag kein Wohngeld!
Der Wohngeld-Anspruch besteht, wenn das eigene Einkommen bzw. das der Familie unter der Einkommensgrenze der jeweiligen Wohngeldstufen des Wohngeldgesetzes liegt.

Das Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Eine rückwirkende Zahlung von Wohngeld bzw. rückwirkende Antragstellung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Einzige Ausnahme: man hat Bürgergeld beantrag und der Antrag wurde mit HInweis auf eine Wohngeldberechtigung abgelehnt. Dann gilt der Antrag auf Bürgergeld gleichzeitig als Antrag auf Wohngeld. Gleiches gilt auch für einen Antrag auf Grundsicherung oder Sozialhilfe.

Wohngeld können auch Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie beantragen.

Kein Wohngeld-Anspruch bei Bürgergeld

Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Bafög erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Der Grund: die Kosten für die Wohnung sind bereits in diesen Sozialeistungen enthalten.
Beispiel: Wer Bürgergeld erhält, dem zahlt das Jobcenter auch die Miete. Wohngeld kann somit nicht beantragt werden, da ansonsten eine Doppelzahlung erfolgen würde.

Zum Verhältnis Bürgergeld – Wohngeld siehe hier: Bürgergeld oder Wohngeld beantragen


Zusammenfassung Wohngeld beantragen – vor Bürgergeld

  • In Zeiten der Inflation und der hohen Mieten sollten ein Anspruch auf Wohngeld geprüft werden.
  • In der Wohngeldtabelle finden Sie die Einkommenshöchstgrenzen für den Wohngeld-Anspruch.
  • Wohngeld geht dem Bürgergeld vor; es muss vorrangig beantragt werden.

Quelle

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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