Die Einführung des Bürgergeldes ist eine der größten sozialen Reformen, die es in den letzten Jahrzehnten in Deutschland gegeben hat. Dabei sollen besonders Familien entlastet werden. Auch andere Leistungen, wie das Kindergeld, werden angehoben. Doch können Bürgergeldbezieher davon profitieren?
Kindergeld wird auf Bürgergeld angerechnet
Viele Familien mit Kindern sind armutsgefährdet. Auch die steigenden Lebenshaltungskosten setzen immer mehr Familien zu. Die Erhöhung des Kindergeldes war längst überfällig. Viele Bezieher von Bürgergeld fragen sich deshalt: wird das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet? Leider werden Bürgergeldbezieher nicht entlastet, denn das Kindergeld wird auf soziale Leistungen angerechnet. Das Kindergeld wird auf das Bürgergeld angerechnet. Sozialverbände reagieren empört, denn schätzungsweise 1,5 Millionen Kinder leben in Bedarfsgemeinschaften. Von einem verantwortungsvollen Handeln kann hier nicht mehr die Rede sein, wenn gerade die von Armut betroffenen Familien keine Berücksichtigung finden. Die Diskussion darüber ist übrigens nicht neu. Seit der Einführung von Hartz IV fordern Sozial- und Familienverbände, dass das Kindergeld unabhängig von anderen sozialen Leistungen gezahlt wird. Die Kritik scheint aber von den politisch Verantwortlichen ignoriert zu werden, denn auch mit der Einführung des Bürgergeldes wird das Kindergeld angerechnet.
Kindergelderhöhungen ab Januar 2023
Bürgergeldbezieher erhalten Kindergeld, aber sie profitieren nicht davon. Ab Januar 2023 erhalten Familie bis zum zweiten Kind pro Monat 250 Euro je Kind. Das macht für jedes Kind ein monatliches Plus von 31 Euro. Für das dritte Kind erhalten Familien künftig 25 Euro mehr. Das Kindergeld wird auch an Bürgergeldbezieher ausgezahlt. Jedoch wird das Kindergeld mit dem Bürgergeld verrechnet. Jede Erhöhung und jeder Kindergeldbetrag mindert den Bürgergeldsatz. Für bedürftige Familien ändert sich gegenüber Hartz IV nichts. Politiker verweisen hier gerne auf die Erhöhung des Regelsatzes für Kinder. In Anbetracht der stetig steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise wird die Regelsatzerhöhung die steigenden Ausgaben nicht auffangen können.
Der Regelsatz für Kinder von Leistungsberechtigten
Kinder von Leistungsberechtigten erhalten mit der Einführung des Bürgergeldes einen höheren Regelsatz. Bis zum Alter von fünf Jahren erhalten Kinder ab sofort 318 Euro pro Monat. Der bisherige Regelsatz unter Hartz IV lag bei 285 Euro. Bürgergeldbezieher erhalten für jedes Kind zwischen 6 und 13 Jahren pro Monat 348 Euro. Das macht gegenüber Hartz IV ein Plus von 37 Euro. Am meisten berücksichtigt, werden Kinder von Bürgergeldbeziehern im Alter zwischen 14 und 17 Jahren. Hier steigt der Regelsatz im Vergleich zu den Hartz-IV-Leistungen von 360 auf 420 Euro pro Monat und pro Kind an. Die Erhöhungen sind der richtige Schritt, um der Kinderarmut entgegenzuwirken. In Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Lage müssen aber weitere Schritte folgen. Deshalb fordern Sozialverbände auch völlig zu Recht, dass das Kindergeld unabhängig von allen anderen sozialen Leistungen gezahlt werden sollte.
Ergänzende Leistungen für Kinder von Bürgergeldbeziehern
Unabhängig vom Regelsatz und vom Kindergeld können Kinder von Bürgergeldbeziehern eine Vielzahl an ergänzenden Leistungen erhalten. Diese Leistungen gehören zum sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Sie werden nicht auf die Bürgergeldsätze und auf das Kindergeld angerechnet. So werden unter anderem die Kosten für Schulausflüge übernommen. Die Kostenübernahme gilt sowohl für eintägige als auch für mehrtägige Klassenfahrten. Ferner beschränkt sich die Kostenübernahme nicht nur auf schulpflichtige Kinder. Auch die Kosten für Ausflüge von Kindertagesstätten werden vom Staat übernommen. Zu den weiteren ergänzenden Leistungen gehören die Kosten für den schulischen Bedarf. Bürgergeldbezieher können pro Jahr für jedes Kind zwei Zahlungen für die persönliche Schulausstattung erhalten. Diese werden jeweils zum 1. Februar und zum 1. August gewährt. Ferner können Leistungsbezieher zusätzliche Gelder für die Mittagsverpflegung in der Schule und für die Beförderung zur Schule bekommen. Innerhalb des Bildungspaketes wird auch eine Lernförderung berücksichtigt. Bei Bedarf werden auch die Kosten für die Nachhilfe übernommen. Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten zudem pro Monat einen pauschalen Betrag von 15 Euro. Dieses Geld dient zur Teilnahme am gesellschaftlichen und sozialen Gemeinschaftsleben.
Die Erhöhung des Regelsatzes und des Kindergeldes sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem müssen weitere Anpassungen erfolgen. Insbesondere, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der Grundsicherung für Kinder muss ein zentrales Thema bleiben. Laut der Ampel ist die Umsetzung für 2025 geplant.
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Kindergrundsicherung als Perspektive
Eine Perspektive könnte die Einführung einer Kindergrundsicherung sein. Diese soll das Kindergeld ersetzen und ist für 2024 oder 2025 geplant. Da die Kindergrundsicherung auch das Bürgergeld für Kinder ersetzen soll, stellt sich die Fage für die Anrechnung von Kindergeld auf das Bürgergeld nicht mehr.