Minijob 2025: Das ändert sich aufgrund der Mindestlohn-Erhöhung

Für den Minijob sind ab dem 1. Janaur 2025 einige Änderungen zu verzeichnen, die wir in unserem Artikel erklären. Auch geben wir Hintergrundinfos zum Thema geringfügige Beschäftigung und was insbesondere für Rentner zu beachten ist.

Mann hält eine Schere in der Hand

Ein Minijob bietet viele Möglichkeiten, Geld zu einer bestehenden Einkommensquelle hinzuzuverdienen. Das geht ohne Sozialversicherungsabgaben und Steuern. Schaut man sich die Statistik der Bundesagentur für Arbeit an, so sieht man, dass es gegenwärtig etwa 7,6 Millionen Arbeitnehmer gibt, die einen Minijob ausüben. Besonders viele Minijobber findet man in der Gruppe der Rentner und Studenten.  Minijobber müssen sich 2025 auf Änderungen einstellen. Der Grund: der Mindestlohn wird zum 1. Januar erhöht.

In unserem Beitrag erklären wir im Einzelnen, was sich 2025 im Minijob ändert.

Das Wichtigste zu Beginn in kurzen Worten: Änderungen beim Minijob 2025

Frau präsentiert Brote
Bildquelle: Canva

Ab dem 1. Januar gibt es Änderungen im Minijob. Die Verdienstgrenze wird erhöht.

Die Verdienstgrenze für den Minijob wird 2025 um 18 Euro erhöht. Sie liegt ab Januar bei 556 Euro. Diese Anhebung geht mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde einher.


Änderung der Einkommensgrenze im Minijob

Die Einkommensgrenze im Rahmen des Minijobs ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Er wird zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht. Die Verdienstgrenze für Minijobs wird 2025 hierzu parallel auf 556 Euro angehoben. Gegenwärtig beträgt sie noch 538 Euro. Pro Jahr können 2025 somit 6672 Euro mittels eines Minijobs verdient werden.  Auf diese Weise ändert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob nichts. Minijobber erhalten jetzt mehr Geld pro Stunde, wenn sie den Mindestlohn beziehen, dürfen aber gleichzeitig mehr verdienen. Bekommen sie allerdings einen höheren Stundenlohn als den Mindestlohn, so muss insgesamt darauf geachtet werden, dass die Verdienstgrenze von 556 Euro monatlich nicht überschritten wird. Verdient man mehr als den Mindestlohn pro Stunde, so muss man für die 556 Euro weniger an Arbeitsstunden aufwenden. Man sollte also genau hinschauen, wie viel Stunden man pro Monat arbeiten darf, um den Status Minijob nicht zu verlieren.

Minijobs und Rente – was ist 2025 zu beachten?

Im Grunde gelten für Rentner die gleichen Minijob Regeln wie für andere Beschäftigungsgruppen auch. Damit ihre Tätigkeit ein Minijob ist, muss die Verdienstgrenze eingehalten werden.

Wird eine Altersrente bezogen, so gibt es für Rentner an sich keine Hinzuverdienstgrenzen. Das bezieht sich aber lediglich auf evt. Kürzungen der Altersrente. Zur Altersrente kann unbeschränkt hinzuverdient werden. Es müssen auch keine Rentenbeiträge vom Zuverdienst gezahlt werden. Wenn man jedoch seine Rente erhöhen möchten, so sollte man weiter in die Rentenkasse einzahlen. Das ist auch auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung nachzulesen.

Wird eine Hinterbliebenenrente, etwa eine Witwenrente bezogen, so muss auf Hinzuverdienstgrenzen geachtet werden. Der Einkommensfreibetrag bei einer Witwenrente beträgt monatlich 1038 Euro. Bezieht man neben der Witwenrente möglicherweise noch eine eigene Altersrente, so kann durch einen Minijob dieser Freibetrag überschritten werden. Ist das der Fall, wird die Witwenrente gekürzt.

Wird eine Erwerbsminderungsrente bezogen, so gilt es ebenfalls Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Allein durch einen Minijob können diese aber nicht überschritten werden, dann sie liegen bei 18558,79 Euro jährlich bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und bei 37.117,50 Euro bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.  – Zum Vergleich: mit einem Minijob können maximal 6672 Euro erwirtschaftet werden.

Dennoch: wer unsicher ist, sollte sich als Rentner vor Aufnahme eines Minijobs von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.


Vorteile eines Minijobs

Welche Vorteile bietet ein Minijob im Vergleich zu einem „normalen“ Arbeitsverhältnis? Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis mit einer geringfügigen Beschäftigung. Es fallen größtenteils keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern an. Nur in die Rentenversicherung werden 3,6 Prozent des Gehalts vom Minijobber eingezahlt. Hiervon kann man sich durch Erklärung dem Arbeitgeber gegenüber befreien lassen. Man verdient dann netto gleich brutto.

Ansonsten ist eine geringfügige Beschäftigung ein „normales“ Arbeitsverhältnis. Man hat Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitgeber müssen ihren Anteil an Sozialversicherungsabgaben zahlen. Ausnahme: Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Geringfügige Beschäftigung aufgrund Gehalt oder Arbeitszeit?

Die Geringfügigkeit einer Beschäftigung kann sich aufgrund des Lohns oder aufgrund der Arbeitszeit ergeben. Ergibt sie sich aufgrund des Gehalts, darf die Verdienstgrenze von 556 Euro im Jahr 2025 nicht überschritten werden. Das entspricht einer Arbeitszeit von ca. 43 Stunden monatlich.

Anders ist es wenn sich die Geringfügigkeit aus der Zeit ergibt. Ist das Arbeitsverhältnis im Jahr auf 3 Monate bzw. 70 beschränkt, so darf unbegrenzt verdient werden, ohne dass der Status Minijob entfällt. Solch ein Arbeitsverhältnis ist  beispielsweise ein Ferienjob.


Quellen

Deutsche Rentenversicherung

Minijob Zentrale