Mehr Pflegegeld, aber auch höherer Beitrag zur Pflegeversicherung 2025

Zum 1. Januar 2025 gibt es einige Änderungen bei der Pflegeversicherung. Zum einen - und das ist die gute Nachricht - gibt es mehr Pflegegeld ab Pflegegrad 2. Zum anderen - und das hört sich weniger gut an - werden die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung angehoben. Alle Einzelheiten hierzu in unserem Beitrag.

junge Frau legt älterer Frau Jacke an

Zum 1. Januar 2025 soll der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht werden. Die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung soll sichergestellt bleiben. Gleichzeitig werden auch die Leistungen der Pflegeversicherung, das Pflegegeld erhöht.

In unserem Artikel erklären wir, wie viel Geld es mehr für Pflegebedürftige gibt und wie viel mehr Geld Pflegeversicherte zahlen müssen.

Anhebung des Pflegebeitrags

mehr pflegegeld und hoeherer beitrag zur pflegeversicherung

2025 gibt es zum 1. Januar ein Doppelpack in der Pflege: mehr Pflegegeld, aber auch ein höherer Beitrag zur Pflegeversicherung

Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird erhöht. Die Bundesregierung hat die Erhöhung auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende Rechtsverordnung. Danach wird der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung, die Teil der Sozialversicherung ist, um 0,2 Prozent zum 1. Januar 2025 erhöht.

Diese Erhöhung wird von der Bundesregierung wie folgt begründet: die Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Pflegeversicherung müsse sichergestellt bleiben.

Dabei spielt die Bundesregierung offensichtlich auf Zeit. Sie will ein nachhaltiges Pflegefinanzierungskonzept erarbeiten. Mit den Mehreinnahmen aufgrund der geplanten Beitragserhöhung verschafft man sich die notwendig Zeit, um neue Ideen umzusetzen.


Bundesrat muss der Beitragserhöhung zustimmen

Die Rechtsverordnung zur Beitragserhöhung kann nur in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat zustimmt.

2. Erhöhung in Folge

Bereits Mitte letzten Jahres hatte es eine Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung gegeben. Für Menschen ohne Kinder stieg der Beitrag auf 4 Prozent, Menschen mit einem Kind müssen 3,4 Prozent zahlen. Wer zwei oder mehr Kinder hat, muss weniger zahlen, als zuvor.


Höheres Pflegegeld 2025

Das Pflegegeld wird ebenfalls zum 1. Januar 2025 erhöht. Die Erhöhung ist nach Pflegegrad gestaffelt. Es gibt fünf Pflegegrade. Erst ab Pflegegrad 2 wird ein Pflegegeld gezahlt. Der Pflegegrad gibt an, wie hoch das Defizit an Alltagskompetenz ist.

In nachfolgender Tabelle haben wir die Erhöhung des Pflegegeldes 2025 dargestellt:

Tabelle Pflegegeld ab 1. Januar 2025

Pflegegrad20242025Erhöhung in Euro
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2332 Euro347 Euro15 Euro
Pflegegrad 3573 Euro599 Euro26 Euro
Pflegegrad 4765 Euro799 Euro34 Euro
Pflegegrad 5947 Euro990 Euro43 Euro

Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Die pflegebedürftige Person, an die es gezahlt wird, kann damit machen, was sie möchte. Sie kann es, muss es aber nicht, and die Pflegeperson weiterleiten. Voraussetzung für die Zahlung von Pflegegeld ist neben dem Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 auch, dass die Pflege sichergestellt ist. Das wird durch Pflichtberatungen durch einen Pflegedienst kontrolliert.

Weitere Infos: Auszahlungstermine Pflegegeld 2025