Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung sollte u.a das Bürgergeld Gesetz, das SGB II, zum 1. Januar 2025 ändern.
Betroffen waren die Regelungen der Sanktionen, es sollte eine neue Definition der Zumutbarkeit der Arbeit geben, das Schonvermögen sollte geändert werden und es sollte eine Anschubfinanzierung von 1000 Euro eingeführt werden.
Nach dem Ampel-Aus steht fest, dass diese Änderungen im Bereich des Bürgergeldes zunächst nicht kommen werden.
In unserem Artikel erklären wird die Einzelheiten.
Keine Änderungen beim Bürgergeld 2025: Sanktionen werden nicht verschärft
Das Bürgergeld Gesetz sollte Anfang 2025 geändert werden. Mehr Sanktionen und einer 1000 Euro Prämie. Das ist nun hinfällig aufgrund des Ampel-Aus.
Schwarzarbeit ist Pflichtverletzung
Im Mittelpunkt der geplanten Maßnahmen standen das Anziehen der Stellschrauben bei den Sanktionen beim Bürgergeld. So sollte in der geplanten Gesetzesänderung Schwarzarbeit als Pflichtverletzung angesehen werden, die mit Sanktionen belegt ist.
Das wäre dann eine doppelte Bestrafung. Wer wegen Schwarzarbeit strafrechtlich belangt worden ist, der würde auch durch eine Kürzung beim Bürgergeld sanktioniert werden.
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung
Auch die Rechtsfolgen bei sonstigen Pflichtverletzungen, also der Ablehnung oder der Abbruch einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme, sollten verschärft werden. Der Regelsatz sollte um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden können.
Bei Meldeversäumnissen sollte der Regelsatz ebenfalls um 30 Prozent gekürzt werden, allerdings nur für einen Monat.
Pendelzeit unverändert
Die geplante, jetzt aber nicht mehr umgesetzte gesetzliche Neuregelung des § 10 SGB II erklärte eine erhöhte Pendelzeit für zumutbar. Eine halbe Stunde mehr sollten Bürgergeld Bezieher für Pendelfahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle mehr in Kauf nehmen. Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 6 Stunden sollteeine Pendelzeit von 3 Stunden als zumutbar angesehen werden, bei einer Beschäftigungszeit von weniger als 6 Stunden sollten 2 1/2 Stunden zumutbar sein.
Diese Regelung wird nicht mehr von der Regierung umgesetzt.
Umzug sollte eher zumutbar als bisher
Ein Umzug sollte schon dann zumutbar sein, wenn so eine Verringerung der Hilfebedürftigkeit realisiert werden könnte. Dies sollte für Leistungsberechtigte ohne “familiäre Bindungen” gelten.
Karenzzeit bei Schonvermögen doch nicht gekürzt
Die Karenzzeit beim Schonvermögen sollte von einem Jahr auf 6 Monate verkürzt werden. Auch diese wird nicht kommen.
Kein Integrationspraktikum für Geflüchtete
§ 16j SGB II sollte festschreiben, dass Geflüchtete zu einem Integrationspraktikum verpflichtet werden können. Das sollte für 6 Monate nach Beendigung eines Integrationskurses möglich sein.
Keine 1000 Euro Prämie – Anschubfinanzierung
Nach 6 Monaten bedarfsdeckender sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit und insgesamt 12 Monaten Erwerbstätigkeit war vorgesehen, 1000 Euro als Prämie zu zahlen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Diese Anschubfinanzierung wird ebenfalls nicht umgesetzt
Keine Passiv-Aktiv-Transfers
In § 16i SGB II sollte geregelt werden, dass mehr passive Leistungen für die Arbeitsförderung eingesetzt werden können, sog. Passiv-Aktiv-Transfers. Im Haushalt eingesparte Mittel im Bereich Lebensunterhalt hätten dann bis zu 50 Prozent für Maßnahmen der Arbeitsförderung genutzt werden können, und zwar bis zu einer Gesamtsumme von 700 Millionen Euro jährlich. Das hätte gegolten, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird.
Weiterführende Infos
Weiterführende Infos zu o.g. Neuregelungen finden Sie hier:
1000 Euro Prämie Anschubfinanzierung
Tabelle Bürgergeld Änderungen 2025
Paritätischer – Formulierungshilfe BMAS
Zusammenfassung zu: Keine Bürgergeld Änderung Anfang 2025
Ein wesentlicher Punkt der geplanten Wachstumsinitiative 2025 waren Änderungen im SGB II:
- schärfere Zumutbarkeitsregeln,
- eine Verkürzung der Vermögenskarenz auf 6 Monate,
- immer 30 Prozent bei den Sanktionen, und zwar auch bei Meldeversäumnissen,
- Schwarzarbeit als Pflichtverletzung und Meldepflicht der Jobcenter an die Zollverwaltung
- Einführung eines verpflichtenden Integrationspraktikums,
- monatliche Meldepflicht.
Diese Änderungen werden nicht kommen, da die Ampel-Koaltion auseinandergebrochen ist.
Quelle
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.