Im Jahr 2025 wird der Bürgergeld Regelsatz nicht angehoben. Doch die Preise klettern weiter, insbesondere die Kosten für Strom. Bürgergeld Empfänger sind so einer weiteren finanziellen Belastung ausgesetzt. Nicht Erhöhung des Regelsatzes und steigende Strompreise hängen also eng zusammen und verursachen einen Versorgungsmangel.
Faktische Senkung des Bürgergeld Regelsatzes durch steigende Stromkosten
Belastung für Bürgergeld Bezieher durch steigende Stromkosten 2025
Das Bürgergeld – nächstes Jahr möglicherweise die „Neue Grundsicherung“ – wird nicht erhöht. Aber die Verbraucherpreise steigen dennoch. Insbesondere die Strompreise werden in die Höhe gehen. Leistungsbezieher haben weniger Geld zur Verfügung. Gerade die Stromkosten werden ein besonderes Problem darstellen. Im Bürgergeld Regelsatz ist für Strom ein gewisser Betrag vorgesehen. Doch die tatsächlichen Stromkosten werden 2025 weit höher sein. Das kann regional unterschiedlich sein. Die Strompreise entwickeln sich nicht überall gleich.
Keine Bürgergeld Erhöhung aufgrund gesetzlicher Fortschreibungsregeln
Die Bürgergeld Nullrunde 2025 wer bereits vor Monaten angekündigt worden, nunmehr ist sie in der Regelbedarfsstufen Fortschreibungsverordnung 2025 festgehalten. Diese ist allerdings noch nicht in Gesetzeskraft.
Die zurückgegangene Inflation 2024 war die letzte Anhebung des Regelsatzes Anfang 2024 höher, als notwendig. Absenken kann man den Regelsatz aber aufgrund der Bestandsschutzregel nicht.
Dennoch: Die aktuellen Fortschreibungsregeln wirken dahin, dass die Höhe des Bürgergelds kleingerechnet wird – sie orientieren sich nicht am Bedarf. Das wird von vielen Sozialverbänden moniert. Auch der Verein Für soziales Leben e.V. warnt seit langem davor, dass die Bürgergeld Regelbedarfsstufen am tatsächlichen Bedarf vorbeigehen. Das gilt insbesondere für die Stromkosten.
Stromkosten werden beim Bürgergeld 2025 zum Problem
Unsere Kritik (wie die anderer Sozialverbände) geht dahin, dass die Stromkosten weitaus höher sind, als es der Bürgergeld Regelsatz hergibt. Der Haushaltsstrom, also die Kosten für den täglichen Stromverbrauch bei Beleuchtung, Kochen, Backen, Fernsehen, ist im Gegensatz zu den Kosten für die Heizung nicht in den sogenannten Kosten der Unterkunft enthalten. Diese werden durch die Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz übernommen.
Bürgergeld Bezieher müssen die Kosten für den Haushaltsstrom (nicht für den Heizstrom und Strom für Warmwasserbereitung) aus dem Bürgergeld-Regelsatz zahlen. Eine alleinstehende Bürgergeld beziehende Person hat hierfür 47,71 Euro monatlich zur Verfügung. 12,95 Euro gibt es zusätzlich, wenn auch die Bereitung von heißem Wasser mittels Strom erfolgt.
Das ist im Bürgergeld Regelsatz enthalten
Nachfolgende Tabelle zeigt die Aufsplittung des Bürgergeld Regelsatzes, also die Anteile in Euro an einzelnen Lebensbereichen und Kosten.
Bereiche des Bürgergeld Regelsatzes für eine alleinstehende Person | Monatlicher Anteil in Euro und Prozent am gesamten Regelsatz von 563 Euro |
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Nahrung, Getränke | 195,35 Euro (34,70 Prozent) |
Freizeit, Unterhaltung sowie Kultur | 54,92 Euro (9,76 Prozent) |
Verkehr | 50,49 Euro (8,97 Prozent) |
Post und Telekommunikation | 50,33 Euro (8,94 Prozent) |
Wohnen, Strom sowie Wohnungsinstandhaltung | 47,71 Euro (8,84 Prozent) |
Kleidung, Schuhe | 46,71 Euro (8,30 Prozent) |
Andere Waren, Dienstleistungen | 44,93 Euro (7,98 Prozent) |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte, Haushaltsgegenstände | 34,28 Euro (5,09 Prozent) |
Gesundheitspflege | 21,48 Euro (3,82 Prozent) |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 14,70 Euro (2,61 Prozent) |
Bildung | 2,03 Euro (0,36 Prozent) |
Bürgergeld Regelsatz Anteil für Strom ist ungenügend
Wie schon das Vergleichsportal Verivox vor einigen Monaten vorgerechnet hat, gibt es hinsichtlich der Stromkosten eine Versorgungslücke. Die Differenz zwischen dem Bürgergeld-Anteil für Strom und dem tatsächlichen Strompreis beträgt knapp 130 Euro pro Jahr!
Für 2025 hat das Vergleichsportal Verivox vorgerechnet, dass sich ein Fehlbetrag Strom von 74 Euro pro Jahr für eine alleinstehende Bürgergeld Person ergibt. Basis dafür ist ein Strompreis von knapp 52 Euro im Monat. Damit sind die tatsächlichen Stromkosten für eine Alleinstehende Person gut 13 Prozent höher als im Regelsatz veranschlagt. Wie gesagt, es gibt regionale Unterschiede. So kann die Versorgungslücke örtlich sogar noch höher sein. Besonders in den Bundesländern Hamburg, Thüringen, Baden-Württemberg und Saarland sind die Strompreise besonders hoch.
Stromkosten könnten 2025 noch weiter steigen – größere Lücke für Bürgergeld Empfänger
Die Differenz von tatsächlichen Stromkosten und im Bürgergeld Regelsatz enthaltenen Stromkosten könnte 2025 noch größer werden. Viele Betreiberkonzerne haben eine Erhöhung der Netzentgelte angekündigt. Das würde eine Strompreiserhöhung von knapp 3,5 Prozent bedeuten. Die Netzentgelte bestimmen die Höhe des Strompreises zu etwa 25 Prozent. Die Stromanbieter geben die Erhöhung der Netzentgelte regelmäßig an die Endkunden weiter. Es kommt also alles zusammen: eine Bürgergeld Nullrunde und eine Erhöhung der Stromkosten. Die Summe: eine starke Belastung der Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind.
Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?
Bürgergeld Bezieher sollten, wenn möglich, den Stromanbieter wechseln. Das ist jederzeit möglich, wenn man in der Strom-Grundversorgung ist oder einen jederzeit kündbaren Stromtarif bei einem anderen Anbieter als dem Grundversorger hat. Neukundentarife sind eine gute Option. Vergleichen kann man auf diversen Vergleichsportalen, etwa Verivox oder check24.
In einigen Bundesländern werden die Netzentgelte aber auch gesenkt, nicht flächendeckend, aber in einigen Regionen, etwa in Bayern oder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und steigende Stromkosten 2025
Das Wichtigste hier kurz zusammengefasst:
Die Stromkosten könnten 2025 weiter steigen.
Es droht eine größere Lücke zwischen Strompreisen und dem Strom-Anteil im Bürgergeld Regelsatz 2025.
Das führt dazu, das Bürgergeld Bezieher in anderen Lebensbereichen sparen müssen. Ein Ausweg könnte ein Wechsel des Stromanbieters sein. Doch das ist nicht immer möglich.
Quelle
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.