Schwerbehinderte Menschen, die nicht über genügend eigenes Einkommen zur Deckung des Lebensunterhaltes verfügen, können in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Mehrbedarf im Rahmen des Bürgergeldes haben. Was einem behinderten Menschen Jahr 2025 an Mehrbedarf zusteht, erklären wir in unserem Beitrag und veranschaulichen es in einer Tabelle.
Bürgergeld: Mehrbedarf bei Behinderung
Liegt eine Behinderung bei Bezug von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung vor, so besteht ein Anspruch auf mehr Geld, auf den sog. Mehrbedarf bei Behinderung.
Mehrbedarf ist ein besonderer, zusätzlicher Bedarf im Rahmen des Bürgergeldes, der über den Regelbedarf hinausgeht. Der Regelbedarf wird durch den Regelsatz abgedeckt. Insbesondere behinderte Menschen können einen Mehrbedarf geltend machen.
Der Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung deckt die Kosten, die aufgrund der Behinderung entstehen und die deshalb nicht im Bürgergeld Regelsatz enthalten sind.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen des Behinderten Mehrbedarfs beim Bürgergeld finden Sie hier: Bürgergeld Mehrbedarf bei Behinderung.
Fazit: Ein behinderte Mensch hat also neben dem allgemeinen Anspruch auf den Regelsatz und den Kosten der Unterkunft (Miete) den Anspruch auf Mehrbedarf. Geregelt ist er in § 21 Abs. 4 SGB II (Bürgergeld Gesetz).
Beispiele für einen Mehrbedarf bei Behinderung sind die Kosten für Hilfsmittel oder für spezielle Weiterbildungsmaßnahmen.
Anspruchsvoraussetzungen Mehrbedarf bei Behinderung
Bei den Voraussetzungen für den Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung muss unterschieden werden, ob der Antragsteller erwerbsfähig ist oder nicht.
Erwerbsfähige behinderte Menschen im Bürgergeld Bezug müssen an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilnehmen, um einen Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung gelten machen zu können. Es müssen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe im Sinne des SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe – tatsächlich gewährt werden.
Nicht erwerbsfähige behinderte Menschen im Bürgergeld Bezug als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft haben generell einen Anspruch auf Mehrbedarf, wenn sie eine anerkannte Schwerbehinderung haben, die einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG rechtfertigt.
Nicht erwerbsfähige behinderte Menschen, die nicht Mitglied einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft sind, sondern Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung / Sozialhilfe beziehen, haben ebenfalls generell einen Anspruch auf Mehrbedarf.
Wie hoch ist der Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung 2025?
Der Mehrbedarf bei Behinderung wird auch im Jahr 2025 als Pauschale gezahlt. Seine Höhe ist prozentual abhängig von der jeweiligen Bürgergeld Regelbedarfsstufe. Alleinstehende, Partner oder Kinder erhalten also einen Behinderten-Mehrbedarf in unterschiedlicher Höhe (Euro), jedoch in gleicher prozentualer Höhe.
Bei der Höhe wird ebenfalls unterschieden, ob Erwerbsfähigkeit oder Nicht-Erwerbsfähigkeit gegeben ist.
- Erwerbsfähigkeit bei Behinderung: 35 Prozent Mehrbedarf
- Nicht-Erwerbsfähigkeit bei Behinderung: 17 Prozent Mehrbedarf
- Nicht-Erwerbsfähigkeit bei Grundsicherung / Sozialhilfe: 35 Prozent Mehrbedarf
Tabelle: Mehrbedarf bei Behinderung 2025
Den Mehrbedarf bei Behinderung haben wir in nachfolgender Tabelle zusammengestellt: Er beträgt – je nach Voraussetzung – 17 Prozent (erwerbsunfähig) oder 35 Prozent (erwerbsfähig) des jeweiligen Regelsatzes (Regelbedarfs).
Tabelle erwerbsfähige Menschen mit Behinderung 2025
Regelbedarfsstufe | 35 % von | Summe in Euro |
1 Alleinstehende | 563 Euro | 197,05 Euro |
2 Partner in der Bedarfsgemeinschaft | 506 Euro | 177,10 Euro |
3 sonstige erwerbsfähige Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft | 451 Euro | 157,85 Euro |
Tabelle nicht-erwerbsfähige Menschen mit Behinderung 2025
Art der Sozialleistung | Höhe des Mehrbedarf-Anspruchs |
Bürgergeld | 17 % vom Regelsatz |
Grundsicherung / Sozialhilfe | 35 % vom Regelsatz |
Antrag auf Mehrbedarf
Ein besonderer Antrag beim Jobcenter zur Geltendmachung des Mehrbedarfs ist nicht notwendig. Es müssen lediglich die Anspruchsvoraussetzungen dargelegt und nachgewiesen werden.
Dem Jobcenter muss man also vorlegen:
– Schwerbehindertenausweis
– evt. Teilnahmebescheinigung an einer vom Jobcenter anerkannten Maßnahme (erwerbsfähige Menschen mit Behinderung)
Zusammenfassung zu Mehrbedarf bei Schwerbehinderung
Bei einer anerkannten Schwerbehinderung besteht sowohl im Bürgergeld- als auch im Grundsicherungs- / Sozialhilfe-Bezug ein Anspruch auf Mehrbedarf.
Die Höhe des Anspruchs ist unterschiedlich, je nachdem, ob eine Erwerbsfähigkeit gegeben ist und ob Bürgergeld oder Sozialhilfe bezogen wird.
Weiterführende Infos und To Do
Wer Sozialleistungen bezieht und schwerbehindert ist, sollte den Bürgergeld- bzw. Sozialhilfebescheid daraufhin prüfen, ob der Mehrbedarf bei Schwerbehinderung vom Jobcenter bzw. Sozialamt berücksichtigt worden ist.
Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.