Weiterbewilligungsantrag Bürgergeld

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Bürgergeld wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt und gezahlt. Dieser Zeitraum liegt in der Regel zwischen sechs bis zwölf Monaten. Danach muss ein neuer Antrag auf Bürgergeld gestellt werden. Mindestens einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des Bürgergeldes sollte dieser Weiterbewilligungsantrag (WBA) gestellt werden, damit das Bürgergeld nahtlos weiterbezahlt wird. Ohne Anspruchsverlust kann der Weiterbewilligungsantrag auch noch bis Ende des Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Dann wird die Zahlung des Bürgergeldes aber zunächst unterbrochen und das Bürgergeld nicht, wie üblich am letzten Werktag des Vormonats auf das Konto des Anspruchsberechtigten überwiesen. Die Überweisung erfolgt dann erst einige Tage nach Erlass des neuen Bewilligungsbescheides, jedoch ggf. für die zurückliegende Zeit.

Welche Unterlagen sind für den Bürgergeld-Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter einzureichen?

Wird ein Weiterbewilligungsantrag gestellt, prüft das Jobcenter mögliche Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Es müssen nachfolgend aufgelistete Angaben gemacht und ggf. nachgewiesen werden:

– persönliche Daten

– Einkommensverhältnisse der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft

– Kosten für Unterkunft und Heizung

– sonstige Änderungen

– Kontoauszüge der letzten drei Monate

– Einkommensbescheinigung oder Gehaltsabrechnung

– Bescheinigungen über sonstiges Einkommen


Wann muss der Bürgergeld Weiterbewilligungsantrag gestellt werden?

Der Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld sollte möglichst spätestens vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des aktuellen Bürgergeldbescheids gestellt werden, also beim Jobcenter eingehen. Dann wird die Zahlung des Bürgergeldes in aller Regel ohne Unterbrechung erfolgen. Möglich ist die Stellung des Weiterbewilligungsantrags für das Bürgergeld bis zum letzten Tag des Monats, der dem Bewilligungszeitraum nachfolgt. Dem Weiterbewilligungsantrag sollten – wenn möglich – alle Nachweise beigefügt werden. Wenn Unsicherheiten über die Notwendigkeit von einzelnen Nachweisen besteht, sollten man sich nicht scheuen, direkt beim Jobcenter nachzufragen.

Wie ist der Weiterbewilligungsantrag zu stellen?

Der Weiterbewilligungsantrag Bürgergeld muss vom Anspruchsberechtigten gestellt werden, persönlich, oder mittels eines Bevollmächtigten oder gesetzlichen Betreuers.

Es ist möglich, den Antrag auf unterschiedliche Arten zu übermitteln. Man kann den Weiterbewilligungsantrag stellen

– persönlich während eines Termins im Jobcenter

– per Post

– per Email

– online.

Antragstellung persönlich im Jobcenter

Der Antrag auf Weiterbewilligung von Bürgergeld kann persönlich beim örtlichen Jobcenter gestellt werden. Die Sachbearbeiter beim Jobcenter sind zur Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung verpflichtet. Gibt man das Antragsformular nebst Anlagen nur ab, kann man sich den Eingang vom Jobcenter bestätigen lassen. So hat man einen Nachweis über den Zeitpunkt der Antragstellung.

Antragstellung per Post

Man kann die Antragsformulare und Nachweise einfach per Post zum Jobcenter senden. Am besten per Einschreiben, um einen Nachweis hinsichtlich des Zugangs zu erhalten.

Antragstellung per Email

Man kann sämtliche Formulare und Nachweise einscannen und alles per Email zum Jobcenter senden. Gleichzeitig kann man um eine Eingangsbestätigung bitten.

‍Antragstellung online

Schließlich ist es möglich, den Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld online zu stellen, sofern man auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit registriert ist.

Antragsformulare für die Weiterbewilligung von Bürgergeld

Nachfolgend finden Sie sämtliche Formulare für den Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld zum Download.

Antragsformulare Weiterbewilligung Bürgergeld

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