Bürgergeld für Schwangere: Jetzt Zuschuss für Mehrbedarf sichern!

Schwangere mit Bürgergeld-Anspruch können zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen. Erfahren Sie hier, wie Sie den Mehrbedarf geltend machen und welche Höhe der Zuschuss erreicht.

Schwangere können beim Bürgergeld einen Zuschuss, einen Mehrbedarf beantragen
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Die Schwangerschaft ist eine Zeit der Vorfreude und emotionalen Veränderungen, bringt aber auch finanzielle Sorgen mit sich. Für werdende Mütter mit Bürgergeld gibt es Unterstützung: den Mehrbedarf für Schwangere. Dieser Zuschuss deckt zusätzliche Kosten während der Schwangerschaft ab.Erfahren Sie mehr über:

  • Definition des Mehrbedarfs
  • Zeitraum der Gewährung
  • Höhe des Zuschusses
  • Antragstellung und erforderliche Unterlagen

Diese Informationen helfen Ihnen, die finanzielle Unterstützung optimal zu nutzen.

Was ist der Mehrbedarf für Schwangere?

Schwangere haben Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss beim Bürgergeld

Schwangerschaft im Bürgergeld berechtigt zu einem finanziellen Zuschuss, dem Mehrbedarf für Schwangere. Lesen Sie hier die Einzelheiten!

Der Mehrbedarf für Schwangere ist eine Leistung im Rahmen des Bürgergeldes, die zusätzliche Kosten ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Entbindung abdeckt. Er soll den werdenden Mütter bei den besonderen Aufwendungen in dieser Zeit finanziell helfen.


Ab wann und wie lange besteht Anspruch?

Der Anspruch auf den Mehrbedarf besteht ab der 13. Schwangerschaftswoche und endet mit dem Ablauf des Monats, in den die Entbindung fällt.

Wie hoch ist der Mehrbedarf für Schwangere beim Bürgergeld?

Der Mehrbedarf für Schwangere bei Bezug von Bürgergeld beträgt 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Für 2024 bedeutet dies:

  • Mehrbedarf für Schwangere: 95,71 Euro

Hier: Tabelle Mehrbedarf für Schwangere beim Bürgergeld


Antrag: welche Unterlagen werden benötigt?

Um den Mehrbedarf zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen Nachweis über die Schwangerschaft (z.B. Mutterpass)

Wie erfolgt die Beantragung?

Den Mehrbedarf für Schwangere kann man formlos beim Jobcenter beantragen. Sie können dazu ein Schreiben verfassen oder das Antragsformular “Mehrbedarf für Schwangere” verwenden, welches auf der Website der Bundesagentur für Arbeit oder hier erhältlich ist.

Wichtig: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, da die Leistung nicht rückwirkend gewährt wird. Wie allgemein beim Bürgergeld wirkt der Antrag nur auf den ersten Tag des laufenden Monats zurück, in dem er gestellt worden ist.


Zusätzliche Leistungen für Schwangere

Neben dem Mehrbedarf für Schwangere gibt es weitere Leistungen, die für werdende Mütter relevant sein können. Es kommt auf den Einzelfall an, ob ein Anspruch besteht oder nicht.

  • Einmaliger Zuschuss für die Erstausstattung: Dieser Zuschuss kann für die Erstausstattung des Kindes beantragt werden.
  • Mutterschutzlohn: Während des Mutterschutzes erhalten Mütter Mutterschutzlohn von ihrer Krankenkasse.
  • Elterngeld: Nach der Geburt des Kindes können Eltern Elterngeld beantragen.

Wichtig: Mutterschutzlohn oder Elterngeld werden in aller Regel auf das Bürgergeld angerechnet.

Zusammenfassung zum Mehrbedarf für Schwangere

Der Mehrbedarf für Schwangere ist eine wesentliche Leistung, die werdenden Müttern in der Zeit der Schwangerschaft finanzielle Unterstützung bietet. Die Beantragung ist einfach und sollte so früh wie möglich erfolgen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Jobcenter!


Weitere Informationen und Quellen