Das Bürgergeld funktioniert in der Regel wie folgt: Es wird ein Antrag auf Bürgergeld gestellt, dieser wird geprüft und dann ergeht ein Bescheid, ein Bewilligungsbescheid oder Ablehnungsbescheid. Wurde Bürgergeld zur Unrecht bewilligt oder gezahlt, so ergeht ein Rückforderungsbescheid.
Doch nunmehr gibt es eine Bagatellgrenze hinsichtlich der Rückforderung. Was es damit auf sich hat, erklären wir in unserem Beitrag.
Bagatellgrenze: Lohnt sich der Aufwand für Rückforderungen von zu viel gezahlten Geld?
Wie funktioniert das mit der Bagatellgrenze beim Bürgergeld? 50 Euro geschenkt?
Der Aufwand für die Rückforderung von zu viel gezahltem Bürgergeld lohnt sich für das Jobcenter nicht in jedem Fall. Eine Rückforderung kostet Geld und Zeit. Aus diesem Grunde wurde eine Bagatellgrenze eingeführt. Forderungen unter 50 Euro werden vom Jobcenter nicht mehr geltend gemacht. Das spart nach Berechnungen der Bundesregierung ca 8 Millionen Euro im Jahr an Verwaltungskosten.
Bürgergeld mit weniger Bürokratie
Mit Einführung der Bagatellgrenze von 50 Euro ist das Bürgergeld-Gesetz entbürokratisiert worden. Die Behörden müssen weniger Bescheide produzieren und können sich wichtigeren Angelegenheiten widmen. Die Bagatellgrenze dient damit der Rechtsvereinfachung und Entlastung der Verwaltung, der Jobcenter.
Gesetzliche Basis der Bagatellgrenze
Die gesetzliche Basis der Bagatellgrenze bildet § 40 Abs. 1 SGB II, Bürgergeld-Gesetz genannt.
In der Begründung zum Gesetz ist aufgeführt worden, dass die Kosten des Verwaltungsaufwandes für Rückforderungen bis zu 50 Euro die Höhe der Forderung übersteigen.
50 Euro Bagatellgrenze beim Bürgergeld
Die 50 Euro Bagatellgrenze greift nach dem Gesetzeswortlaut, wenn die Erstattungsforderung weniger als 50 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft betragen würde.
Das bedeutet: Wenn die Rückforderung 50 Euro oder mehr erreicht, wird sie geltend gemacht.
Das Gesetz sagt jedoch weiter, dass frühere Rückforderungsprüfungen bei einer erneuten Prüfung der Bagatellgrenze nicht herangezogen werden dürfen.
Wichtig: Die Bagatellgrenze bezieht sich immer nur auf ein Prüfungsverfahren, nicht auf den Bewilligungszeitraum.
Beispiel für die Bagatellgrenze: Die aktuelle Rückforderung beträgt 45 Euro. Es wurde vor drei Monaten, also innerhalb des aktuellen Bewilligungszeitraums, schon einmal auf eine Rückforderung von 30 Euro verzichtet. Bei der aktuellen Prüfung der Bagatellgrenze kann der frühere Verzicht nicht noch einmal aufgerollt und nunmehr mitberücksichtigt werden, auch wenn dadurch die Bagatellgrenze von 50 Euro überschritten würde. Denn es kommt immer auf das jeweilige Prüfungsverfahren an, nicht auf den Bürgergeld-Bewilligungsabschnitt, der sich aus dem Bürgergeld-Bescheid ergibt.
Was kostet eine Rückforderung?
Eine Rückforderung ist teuer. In der Vergangenheit wurden pro Jahr 18 Millionen Euro für Rückforderungen von 6 Millionen Euro ausgegeben. Pro zurück gefordertem Euro hat die Verwaltung somit 3 Euro bezahlt; die Verwaltung, das ist der Steuerzahlern.
Pro Fallbearbeitung entsteht für eine Rückforderung ein Aufwand von 90 Minuten an Zeit. Jeder Fall, für den kein Bescheid versendet werden muss, spart 1,5 Stunden an Verwaltungsarbeit.
Begründung zum Bürgergeld-Gesetz: 1,1 Millionen Rückforderungen
In der Begründung zum Bürgergeld-Gesetz wurde hinsichtlich der Einführung der Bagatellgrenze von 50 Euro mit 1,1 Millionen Fällen pro Jahr in allen Jobcentern in Deutschland gerechnet. Durch den Verzicht auf die Rückforderungen würden 15 Millionen Euro pro Jahr abgeschrieben werden müssen. Auf der anderen Seite würden 23 Millionen Euro eingespart werden, wenn man von einem Arbeitsaufwand von etwas mehr als 30 Minuten pro Fall ausgehen würde, bei einem Stundensatz von knapp 37 Euro.
Hinzu kommt, dass man die gewonnene Zeit anderweitig zur Unterstützung bedürftiger Personen verwenden kann.
Zusammenfassung zur 50 Euro Bagatellgrenze beim Bürgergeld
Das wichtigste zur Bagatellgrenze kurz notiert:
- Die Bagatellgrenze von 50 Euro bedeutet, dass das Jobcenter auf eine Rückforderung von zu viel gezahltem Bürgergeld verzichtet, wenn die Rückforderungssumme unter 50 Euro liegt.
- Rückforderungen aus unterschiedlichen Rückforderungsprüfungen des Jobcenters werden nicht addiert.
- Die Bagatellgrenze dient der Verwaltungsvereinfachung, kommt den betroffenen Beziehern von Bürgergeld aber indirekt zu gute.