Rentenbonus 2025: 556 Euro steuerfrei für Rentner

Mit einem Minijob können Rentner 556 Euro pro Monat zusätzlich zur Rente verdienen. Doch es gibt Möglichkeiten, weit mehr zu verdienen, ohne die sozialversicherungsfreien und steuerfreien Grenzen zu überschreiten. Wir erklären, wie Sie bis zu zwei zusätzliche Monatsgehälter von je 556 Euro auf Minijob-Basis pro Jahr mehr verdienen können.

Älterer Mann sitzt am Computer in Werkstatt und telefoniert.
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Rentner können im Jahr 2025 ihre Rente mit monatlich 556 Euro aufbessern, ohne dieses Geld versteuern oder sich Sozialabgaben abziehen lassen zu müssen. Das geht mit einem Minijob, dessen Verdienstgrenze nunmehr angehoben wird.

Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, in dem 556 Euro pro Monat verdient werden, 6.672 Euro pro Jahr, brutto wie netto. Ein solcher 556 Euro Job ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei und steuerfrei. Das gilt allerdings nur so lange, wie der maximale Monatsverdienst nicht überschritten wird. Doch von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen!

Wir erklären in unserem Artikel, wie man bis zu zwei zusätzliche Monatsgehälter auf Minijob-Basis pro Jahr mehr verdienen kann. Das sind 1.112 Euro mehr!

Diese zusätzlichen Verdienstmöglichkeiten gelten übrigens für alle, die einem Minijob nachgehen, nicht nur für Rentner, sondern auch z.B. für Studenten, Schüler, Bürgergeld Bezieher, Hausfrauen und Hausmänner.

Minijob-Grenze von 556 Euro 2 x im Jahr überschreiten

Rentner arbeitet in Gärtnerei

Ein 556 Euro Job, auch Minijob genannt, ist für viele Rentner attraktiv. Sie können die Rente doppelt erhöhen – einmal mit dem Verdienst, einmal mit Rentenbeiträgen.

Zum 1. Januar 2025 ist die Minijob-Grenze von 538 Euro auf 556 Euro angehoben worden. Die Verdienstgrenze von 556 Euro bezieht sich auf ein Monatsgehalt, brutto. Man darf sie pro Jahr zweimal um bis zur doppelten Summe überschreiten. Dadurch kann man bis zu 1.112 Euro mehr verdienen, im Jahr sind somit auf Minijob-Basis bis zu 7.784 Euro Lohn möglich, steuerfrei und sozialversicherungsfrei.

Voraussetzungen: wann die 556 Euro Minijob Verdienst-Grenze überschreiten werden darf?

Die Minijobgrenze, also die Verdienstgrenze beim Minijob darf – auf das Jahr betrachtet – nur dann ohne Verlust der Vorteile des Minijobs überschritten werden, wenn das Überschreiten, also der Mehrverdienst, unvorhersehbar und gelegentlich eingetreten ist.

Das spielt allerdings nur dann eine Rolle, wenn die Jahresverdienstgrenze des Minijobs, also 6.672 Euro überschritten wurden. Wenn man in einem Monat beispielsweise 100 Euro mehr verdient, im nächsten 100 Euro weniger, also einmal 620 Euro, einmal 420 Euro, dann ist die Angelegenheit wieder ausgeglichen

Es gibt, wie oben gesagt, zwei wichtige Faktoren, die Verdienstgrenze legal zu überschreiten: Der Mehrverdienst muss gelegentlich und unvorhersehbar eintreten. Kritisch wird es außerdem nur bei Überschreitungen der Jahresverdienstgrenze von 6.672 Euro.

Wann ist das Überschreiten der Minijobgrenze unvorhergesehen?

Auf die Frage, wann das Überschreiten der Minijobgrenze unvorhergesehen ist, gibt es keine pauschale Antwort. Eine Möglichkeit wäre eine Krankheitsvertretung eines Vollzeit-Arbeitskollegen oder eine unvorhergesehenes Mehr an Arbeit im Betrieb.

Minijob nicht zum 1. des Monats sondern in der Monatsmitte gestartet?

Auch wenn man seinen Minijob nicht am 1. eines Monats beginnt, sondern beispielsweise am 15., darf man die vollen 556 Euro verdienen, ohne dass die Tätigkeit zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wird. Es findet also keine anteilsmäßige Aufteilung des Gehalts statt.

Besonderheit für Rentner hinsichtlich der Steuerpflicht

Rentner, die einen Minijob ausüben, haben mit ihrer Rente bereits ein Einkommen, das möglicherweise zu versteuern ist. Wie muss dann das Gehalt aus dem Minijob versteuert werden? Grundsätzlich erfolgt eine pauschale Versteuerung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zwei Prozent Lohnsteuer einbehält und an die Finanzverwaltung abführt. Eine gesonderte Steuererklärung hinsichtlich des Gehalts aus dem Minijob ist dann nicht notwendig. Der Minijobber kann dann natürlich auch nichts von der Steuer absetzen, also keine Werbungskosten, wie beispielsweise die Fahrtkosten.

Rente erhöhen mit dem Minijob?

Rentner, die einen Minijob ausüben, können – wenn sie möchten – ihre Rente aufbessern. Sie können wählen, ob Beiträge zur Rentenversicherung vom Minijobgehalt gezahlt werden sollen. Das muss zu Beginn des Minijobs erklärt werden. Wer ein Jahr 556 Euro verdient, kann mit den Rentenbeiträgen aus dem Minijob seine monatliche Rente um ca. 5,50 Euro erhöhen. Wirksam wird eine Rentenerhöhung – wie jede Rentenerhöhung – immer zum 1. Juli eines Jahres.

Wie viel darf man als Rentner ohne Abzüge hinzuverdienen?

Für Altersrentner gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Man darf als Rentner also so viel hinzuverdienen, wie man möchte bzw. kann.

Die Freigrenzen bei einer Erwerbsminderungsrente und einer Hinterbliebenenrente liegen ebenfalls oberhalb der Minijob-Grenze von 556 Euro. Ein Verdienst aus Minijob ist für die Rente also unerheblich.

Zusammenfasszung: als Rentner mit Minijob Rente doppelt aufbessern

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Als Rentner kann man seine Rente mit einem Minijob doppelt aufbessern:

  • durch den Verdienst im Minijob, also bis 556 Euro brutto monatlich
  • zum anderen durch Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung; so wird nach einem Jahr die laufende Rente monatlich um ca. 5,50 Euro erhöht.

Quelle

Minijobzentrale

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