Wer Bürgergeld bezieht, kann sich von der GEZ Gebühr bzw. – wie es korrekt heißt – vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Doch wie ist es, wenn man eine Schwerbehinderung oder einen Pflegegrad hat? Kann man sich aufgrund dessen ebenfalls von der Rundfunkgebühr befreien lassen? Oder eine Ermäßigung beantragen? Diesen Fragen gehen wir in unserem Beitrag nach.
Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis
Wann ist bei Schwerbehinderung oder Pflegegrad eine Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag, der GEZ Gebühr, möglich?
Wer das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis stehen hat, kann eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags um 2/3 beantragen. Eine Befreiung kommt für Menschen mit dem Merkzeichen RF nur dann in Betracht, ist nur dann möglich, wenn sie zusätzlich zur Schwerbehinderung Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe beziehen. Grund für die GEZ-Befreiung ist dann nicht die Schwerbehinderung sondern der finanzielle Hintergrund der Sozialleistung.
Wer kann eine Ermäßigung der GEZ Gebühr aufgrund Schwerbehinderung beantragen?
Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags aufgrund ihrer Behinderung können beantragen:
- Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung (GdB) von 80 oder mehr beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können und denen das Merkzeichen “RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde
- Blinde und wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 oder mehr, denen das Merkzeichen RF allein wegen ihrer Sehbehinderung zuerkannt wurde
- Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen “RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde
Wer kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag aufgrund Schwerbehinderung beantragen?
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag aufgrund ihrer Behinderung können beantragen:
- Taubblinde Menschen, eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auf dem besseren Ohr haben und eine hochgradige Sehbehinderung auf dem besseren Auge
- Menschen, die eine Blindenhilfe (§ 72 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) und § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)) beziehen
- Menschen, die sonderfürsorgeberechtigt sind (§ 27e Bundesversorgungsgesetz (BVG))
Befreiung aufgrund Pflegegrad
Wurde ein Pflegegrad zuerkannt, so rechtfertigt allein der Pflegegrad keine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag, selbst dann nicht, wenn es sich um den Pflegegrad 5 handelt. Die Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände hinsichtlich des Rundfunkbeitrags, der GEZ-Gebühr, knüpfen nicht an das Vorliegen eines Pflegegrades an. Anknüpfungspunkte sind vielmehr die oben dargestellten Sachverhalte im Rahmen einer Schwerbehinderung.
Antrag mit Nachweise ist für die Befreiung / Ermäßigung erforderlich
Wenn man eine Befreiung bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen will, so kann man folgende Dokumente beim Beitragsservice vorlegen:
- Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens “RF”
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit Merkzeichen “RF”
- bei Taubblindheit:
- Ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen TBI (taubblind)
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos)
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen Bl (blind) oder Gl (gehörlos) zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die jeweils andere Behinderung
- Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
- bei Empfängern von Blindenhilfe (§ 72 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) und § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)):
- Bescheinigung der Behörde
- Bewilligungsbescheid (Folgende Angaben müssen ersichtlich sein: Welche Leistung gewährt wird, der Name des Leistungsempfängers und der Leistungszeitraum.)
- bei Sonderfürsorgeberechtigten:
- Bescheinigung über die Feststellung “Sonderfürsorgeberechtigte”
Beginn und Ende der Ermäßigung oder eine Befreiung
Die Berechtigung, nur noch einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zu zahlen, beginnt mit dem Datum der Zuerkennung des Merkzeichens “RF”. Der Anfangszeitpunkt einer Befreiung vom Rundfunkbeitrags ist identisch mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises.
Eine Rückwirkung ist möglich, allerdings nur maximal drei Jahre ab Antragstellung.
Die Dauer der GEZ-Befreiung ist deckungsgleich mit dem Gültigkeitszeitraum des vorgelegten Nachweises.
Ehepartner und Kinder partizipieren von Befreiung bzw. Ermäßigung des GEZ-Beitrags
Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gilt auch für den Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die in der gemeinsamen Wohnung leben.